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LidlRacer 16.09.2013 13:07

Zitat:

Zitat von harryhirsch77 (Beitrag 955576)
:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:

http://www1.skysports.com/cycling/ne...uelta-a-espana

Über wen lachst Du jetzt?

Horner, der mit 41 fährt wie ein junger Über-Gott
oder die Doping-Tester, die im falschen Hotel waren?

captain hook 16.09.2013 13:07

Zitat:

Zitat von harryhirsch77 (Beitrag 955576)
:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:

http://www1.skysports.com/cycling/ne...uelta-a-espana


Das dürfte ja einfach zu checken sein, was in den Whereabouts stand und wo er schlussendlich war und wo nicht...

harryhirsch77 16.09.2013 13:21

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 955585)
Über wen lachst Du jetzt?

Horner, der mit 41 fährt wie ein junger Über-Gott
oder die Doping-Tester, die im falschen Hotel waren?

Wahrscheinlich ist er randvoll irgendwo aufgewacht und hatte n Mords Schaedel.

Wird zumindest mir passieren wenn ich mit 41 die Vuelta gewinne :Cheese:

Triathletin007 16.09.2013 13:24

Oder nach dem Sieg ganz allein mit seiner Frau sein und nicht beim "Sport" gestört werden.

LidlRacer 16.09.2013 14:37

Sein Team präsentiert seine Ummelde-Mail und die automatische Empfangsbestätigung der USADA:
https://www.radioshackleopardtrek.co...-testers-wrong

Ist es üblich, sowas per e-mail zu machen?
Oder wurde dieser Weg evtl. bewusst gewählt, weil man weiß, dass am Wochenende keiner die Mail liest?

Klugschnacker 16.09.2013 15:16

Sorry dude, ich habe Dein Posting jetzt erst gesehen.

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 954275)
Arne, Du hast vor vier Wochen eine Sperre von laenger als zwei Jahren auf Basis einer einzigen Gerichtsentscheidung fuer nicht durchsetzbar empfunden. Glaubst Du, dass die ab 2015 anstehende Vierjahressperre fuer Ersttaeter vor Gericht wieder faellt?

Es war nicht mein Eindruck, dass die Nichtdurchsetzbarkeit lebenslanger Sperren bei Ersttätern auf nur einem einzigen Gerichtsurteil beruht (ich denke, Du beziehst Dich auf das Krabbe-Urteil). Mir schien vielmehr, dass es sich dabei um eine in Deutschland sehr verbreitete Rechtsauffassung handelt. Sie besteht aus folgender zusammengefasster Argumentation:
  • Jeder Sportverband hat innerhalb Deutschlands ein Monopol. Dafür sorgt der DSB.
  • Der Sportler muss sich zwangsläufig den Regeln dieses Verbands unterwerfen. Dabei ist er selbst nicht Mitglied des Verbands. Mitglieder sind die Vereine.
  • Der Staat hat die Verbandsregeln zu überprüfen. Dabei berücksichtigt er die billigen Interessen des Verbandes, aber auch die des Sportlers.
  • Sanktionen gegen den Sportler müssen zielführend, notwendig und angemessen sein. Es ist stets die kleinstmögliche Strafe anzuwenden, mit der sich die Interessen des Verbandes wahren lassen.

Ob eine zweijährige Sperre für die Wahrung der Verbandsziele nicht mehr ausreicht und stattdessen vier Jahre notwendig sind, kann ich nicht beurteilen. Ich gebe hier nicht meine eigene Rechtsauffassung wieder, sondern die für mein Verständnis derzeit gängige Rechtsauffassung. Persönlich wären mir längere Strafen lieber, allerdings wünsche ich mir mit anwachsender Strafdauer eine gleichermaßen wachsende Irrtumssicherheit bei den Dopinganalysen.

Grüße,
Arne

MattF 16.09.2013 16:43

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 955645)
Ist es üblich, sowas per e-mail zu machen?
Oder wurde dieser Weg evtl. bewusst gewählt, weil man weiß, dass am Wochenende keiner die Mail liest?


Der Umkehrschluss wäre, man dürfte am Wochenende seinen Aufenthaltsort nicht ändern, weil die Dopin Agentur da nicht besetzt ist.

Kann irgendwo nicht sein oder?

dude 16.09.2013 16:59

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 955657)
Es war nicht mein Eindruck, dass die Nichtdurchsetzbarkeit lebenslanger Sperren bei Ersttätern auf nur einem einzigen Gerichtsurteil beruht (ich denke, Du beziehst Dich auf das Krabbe-Urteil).

Ja, Krabbe. Da hatte ich einen anderen Eindruck. In jedem Fall wird wohl das Unmachbare (4 Jahre) sehr bald die Regel sein. Gut so.


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