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LidlRacer 04.04.2021 19:08

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1594237)
Es ist denke schon etwas anderes, wenn Querdenker eine Auflage nicht befolgen, oder wenn sich der bekannt gewalttätige schwarze Block vermummt. Bei letzterem ist es ja nun erfahrungsgemäß die Vorbereitung zur Begehung von Straftaten bzw. dem Unmöglichmachen deren Verfolgung durch Bildaufzeichnungen. Ergo habe ich als Exekutivorgan gar keine Option als die Versammlung anzuhalten bis die Vermummung abgelegt wird, sich als Versammlung von den Vermummten (auch räumlich) distanziert wird oder wenn dies nicht passiert eben die Versammlung aufzulösen, da mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass aus diesem Block Verbrechen (also Straftaten die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstraße geahndet werden) wie schwerer Landfriedensbruch oder Vergehen wie einfacher Landfriedensbruch oder Verstöße gegen Sprengstoffverordnungen oder auch nur Beleidigungen und Körperverletzungen begangen werden. TL;DR also lasse ich die vermummt laufen und es passiert nichts: Glück gehabt -> passiert doch was: hab ich ein großes Problem, weil die Straftäter die Demo als Schutzschild und Rückzugsraum nutzen. Es geht letztendlich darum, den Demonstranten ihr Recht auf friedliche Demo ohne Waffen zu ermöglichen. Dazu zählt der schwarze Block eben nicht.

Wenn die hier schon mal diskutierte Studie über Infektionen als Folge von Querdenker-Demos nur halbwegs valide ist, grenzt das schon verharmlosende "eine Auflage nicht befolgen" an Massenmord.
https://www.br.de/nachrichten/wissen...fuehrt,SOihCh0

noam 04.04.2021 20:47

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1594246)
Wenn die hier schon mal diskutierte Studie über Infektionen als Folge von Querdenker-Demos nur halbwegs valide ist, grenzt das schon verharmlosende "eine Auflage nicht befolgen" an Massenmord.
https://www.br.de/nachrichten/wissen...fuehrt,SOihCh0

Ich halte das Durchführen dieser Demonstrationen auch für nicht sinnvoll

pepusalt 05.04.2021 02:37

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1594259)
Ich halte das Durchführen dieser Demonstrationen auch für nicht sinnvoll

Für was dann?

noam 05.04.2021 09:18

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1594282)
Für was dann?

Auch wenn ich mich wiederhole:

Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind in der Verfassung legitimierte Grundrechte, die lediglich durch ein Gesetz eingeschränkt werden können.

Bei der Versammlungsfreiheit setzt das Versammlungsgesetz die Rahmenbedingungen fest.


So nun haben wir den Querdenker, der in seiner subjektiven Wahrnehmung meint für ein ganz ganz wichtiges Anliegen auf die Straße gehen zu müssen. Dem schließen sich diverse andere mit gleichem oder selben oder warum auch immer Interesse an und sie demonstrieren für ihren ganz subjektiven Zweck. In diesem Fall die Unverhältnismäßigkeit der Einschränkungen durch staatlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu den durch die Verfassung gewährten Grund- und Menschenrechten.

Das ist ihr gutes Recht und steht ihnen wie allen anderen Menschen zu jeder Zeit rechtlich zu. Das muss man dann eben (wenn auch zähneknirschend) akzeptieren.


Das ist eben genau wie BLM, FFF oder irgendwelchen Ostermärschen erst einmal völlig in Ordnung und legitim.


Nun haber "wir" die Möglichkeit aufgrund des Versammlungsgesetzes der Demostration Regeln aufzuerlegen, deren nichtbefolgen einen Versammlungsabbruch zur Folge hat.



Das sind die Spielregeln in unserem Land und die gelten für alle. Egal ob man das Anliegen oder die Motivation der Demonstrationsteilnehmer teilt oder nicht. Natürlich ist man immer mehr gewillt über Verstöße hinwegzusehen, um so mehr man sich mit dem Demonstrationsinhalt solidarisieren kann. Aber letztenendes spielt der Inhalt für staatliche Maßnahmen keine Rolle.



Und nun haben wir den konkreten Fall, dass eine Demonstration angemeldet, genehmigt und durchgeführt wird. Es kommt zu massenweise Verstößen gegen Auflagen. Also muss ich als Behörde tätig werden. Nun ist allerdings staatliches Handeln IMMER als eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden. Und da haben wir derzeit das große Dilemma. Es wird schwierig zu begründen eine durchweg friedliche Versammlung wegen Auflagenverstößen aufzulösen, wenn die Versammlung in Kenntnis dessen, dass es mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesen Verstößen kommen wird, genehmigt wurde. Denn davon auszugehen, dass 15.000 Demoteilnehmer, die gegen die gefühlte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen Demonstrieren, sich bei Auflösung einfach auf den Heimweg machen, ist utopisch und man läuft Gefahr Zwangsmaßnahmen einsetzen zu müssen, was wiederum in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen muss. Mal ganz abgesehen davon, dass ich unzähligePolizeibeamte einer erheblichen Ansteckungsgefahr aussetze, da ja genau aus dem Grund die Versammlung aufgelöst wurde.



Auch wenn manche es einfach nicht einsehen wollen oder können. Grundrechte gelten auch für Meinungen die der eigenen konträr entgegenstehen. Und jeder der das nicht so sieht, hat für meinen Teil, ein sehr sehr merkwürdiges Demokratieverständnis.

El Stupido 14.04.2021 09:00

Die ZEIT so vor zwei Wochen:

Zitat:

(...) Eine Inventur soll den Zweck der gestohlenen Munition im LKA Sachsen feststellen. In den Ermittlungen sollen zudem mögliche Verbindungen zur rechten Szene geklärt werden.(...)m Zuge der Ermittlungen wolle man zudem überprüfen, ob es Kontakte zu rechten Szene gab. Hierbei steht die Gruppierung Nordkreuz im Fokus, welche vom Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern als rechtsextrem eingestuft wird. Der Organisator des Trainings, Frank T., war zeitweise bei Nordkreuz aktiv. Die Gruppierung stand bereits mit Munitionsunterschlagung beim SEK in Verbindung.(...)


Und nun so:

Zitat:

Der im Rahmen der #Munitionsaffäre entlassene #LKA-Chef aus #Sachsen, steigt im Innenministerium auf, und führt nun auch die Fachaufsicht über seine ehemalige Behörde. Für ihn werden extra zwei Referate zusammengelegt.

NBer 14.04.2021 09:55

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1594291)
.....
Es wird schwierig zu begründen eine durchweg friedliche Versammlung wegen Auflagenverstößen aufzulösen, wenn die Versammlung in Kenntnis dessen, dass es mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu diesen Verstößen kommen wird, genehmigt wurde.......

Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei die Gedankengänge und Motivationen einer Richterentscheidung nachzuvollziehen und zu interpretieren. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nach Lage vor Ort.

noam 14.04.2021 10:39

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1596176)
Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei die Gedankengänge und Motivationen einer Richterentscheidung nachzuvollziehen und zu interpretieren. Sie entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nach Lage vor Ort.

Das doofe ist aber dass man ja nun an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden ist.

pepusalt 14.04.2021 11:25

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1596186)
Das doofe ist aber dass man ja nun an eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden ist.

Richtig. Ich kann beim laissez faire der Polizei in Leipzig Dresden Kassel und Stuttgart bei den komplett erwartbaren Verstössen aber keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennen.

letztendlich stellt das Befeuern des Infektionsgeschehen durch massive und bewusste Auflagenmissachtung auch eine indirekte massenweise Körperverletzung Vieler dar.
Man sollte die Dinge schon auch benennen wie sie sind.

Die Allgemeinheit darf sich dann zu fünft aus 2 Haushalten oder bald noch weniger treffen und soll(te) das dann verstehen.


edit: wir entfernen uns aber im Kern vom Rechtsruckthema, auch wenn die Schwurbler ja durchsetzt mit Rechtsrückern ;)


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