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dasgehtschneller 08.04.2020 15:31

Der Vorteil der aktuellen Situation ist dass ich durch die Vorsichtsmassnahmen eigentlich gar nicht mit Corona, einer Erkältung oder einer Grippe infiziert sein kann :Lachen2:

Wenn ich also am Husten bin oder der Hals kratzt, muss ich mir sagen dass es gar nicht möglich ist mich mit irgendwas angesteckt zu haben :cool:

Helmut S 08.04.2020 16:02

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1514993)
Für solche Fälle kannst du dir eine Woche bezahlten Sonderurlaub pro Kalenderjahr nehmen.

Im Prinzip jein. ;)

Ist das Kind unter 12 Jahren, hat der AN einen Anspruch auf Freistellung. Ob er dabei einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, ist im Einzelfall zu beurteilen.

In der Regel verliert man den Anspruch auf Vergütung nicht dadurch, dass man
Zitat:

"[...]für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.
Das steht im §616 BGB.

Aber Achtung: Oft ist es so, dass dieser Anspruch durch Tarifverträge oder andere arbeitsrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen ist. Wenn dann diesbezüglich nichts anderes zw AN und AG geregelt ist (z.B. Betriebsvereinbarung), dann hat man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Stattdessen hat man aber Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Berechnung ist etwas kompliziert, die wichtige Message ist aber: Es ist deutlich weniger als 100%. Hier und im Bereich der SV Beiträge liegt u.a auch der Unterschied zur Entgeltfortzahlung. ;)

Anspruch auf Kinderkrankengeld hat man 10 Tage pro Kind pro Jahr aber nicht mehr als 25 Arbeitstage - auch dann nicht wenn man 3 oder mehr Kinder hat. Bei Alleinerziehenden das Doppelte.

In der Praxis sieht das so aus, dass es auf der Bestätigung, die man vom Arzt kriegt unten 2 Kästchen hat, von denen man eines ankreuzen kann. Einmal kann man ankreuzen, dass man Anspruch auf X Tage Entgeltfortzahlung hat (dann kriegt man erst ab dem x+1. Tag Kinderkrankengeld). Zum anderen kann man ankreuzen, dass man keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, dann kriegt man ab dem 1. Tag Kinderkrankengeld.

Wichtig ist für Kinderkrankengeld auch noch, dass das erkrankte Kind im selben Haushalt lebt (also nicht beim getrennt lebenden Partner), dass das Kind selbst gesetzlich versichert ist (und nicht bei ner PKV) und es keine anderen im Haushalt lebenden Betreuungsmöglichkeiten (Volljährigkeit nicht notwendig) gibt. Es ist z.B. durchaus zumutbar, dass sich ein 17 jähriges Geschwisterkind um das leicht erkrankte 11 jährige Kind kümmert.


LG H. :Blumen:

Helmut S 08.04.2020 16:06

Zitat:

Zitat von AndrejSchmitt (Beitrag 1515030)
Oder meinst du die 10 Tage die man für die Betreuung eines kranken Kindes in Anspruch nehmen kann? Das, wo man nur einen Bruchteil seines tatsächlichen Gehalts von der Krankenkasse bekommt.

Lies meinen vorherigen Beitrag. :Blumen:

Körbel 08.04.2020 16:40

Zitat:

Zitat von TobiBi (Beitrag 1523428)
siehe Kommentar von Esteban 09:16 Uhr.
Das hat mir auch die Augen geöffnet.

Wieder was gelernt.:Lachanfall:
Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1523430)
............ weil ich zur Tanke muss um Zigarettenpapierchen und Filterchen zu kaufen.....

Mit Filter rauchen nur die Angsthasen.:Lachanfall:
Wo bleibt denn da das Risiko?:dresche

Stefan 08.04.2020 17:09

In der Schweiz werden die bestehenden Massnahmen bis zum 26. April verlängert (das ist eine Verlängerung um eine Woche).
Bis dahin arbeitet die Regierung an einem Plan der schrittweisen Lockerung.

Trimichi 08.04.2020 17:31

:Prost:
Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1523452)
Wieder was gelernt.:Lachanfall:


Mit Filter rauchen nur die Angsthasen.:Lachanfall:
Wo bleibt denn da das Risiko?:dresche

Ich rauche die Slim-Filter XXL black mini (6mm, new, extra long). :cool:

Das Risiko. Kenne ich. Hier:
https://www.youtube.com/watch?v=jvuVk9X5tbo

Kommentar: Ja, es stimmt (vgl. Abspann), ich durfte noch Wum und Wendelin gucken und musste dann ins Bett.



P.S: Du durftest ja schon länger aufbleiben. Daher kennst Du Dich in Sachen Risiko besser aus. : P

Körbel 08.04.2020 17:33

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1523454)
In der Schweiz werden die bestehenden Massnahmen bis zum 26. April verlängert (das ist eine Verlängerung um eine Woche).
Bis dahin arbeitet die Regierung an einem Plan der schrittweisen Lockerung.

Wie in Spanien auch und so langsam zeigt die Ausgangssperre ihre Wirkung und der Trend mit immer weniger Neuinfektionen von Tag zu Tag gibt Hoffnung.

Ab nächste Woche sollen einige Geschäfte wieder öffnen, die jetzt 2 Wochen geschlossen waren.

pschorr80 08.04.2020 18:40

Zitat:

Zitat von Körbel (Beitrag 1523424)
Hatten wir einen Regierungswechsel.
CDU/SPD ist doch noch aktuell mit der Rautendame.

Wo ist da links-grün???:-((

Links-grün ist keine Partei, sondern eine Einstellung.

Merkel hat aus der CDU eine Partei links der Mitte gemacht, was 1. der Untergang der SPD war und 2. die AFD stark gemacht hat. Sie hat (wie auch Söder mit seinen Bienen&Insekten) eine grüne Politik gemacht, da es voll im Trend war. Frage mich derzeit, wo der Klimaschutz bleibt. Vor 8 Wochen hieß es noch, dass wenn wir nicht jetzt handeln, alles zu spät ist. Vllt. ist es für Gretl aber auch nur schwierig Schüler zu gewinnen, wenn jetzt eh jeder Schultag frei ist :Blumen:


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