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Klugschnacker 30.09.2010 13:27

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 462837)
Wobei sich dann die Frage stellt, über welchen Betrachtungszeitraum eine solche Aussage getroffen werden soll. Ein Menschenleben? Wer weiss schon, ob er später ein Jahrzehnt lang Pflegestufe 3 beanspruchen muss? Insofern wären solche Aussagen stets nur retrospektiv machbar.

Guter Punkt!

Badekaeppchen 30.09.2010 13:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 462835)
Nein. Wenn einer der beiden wenig und der andere viel verdient, zahlen sie als Paar weniger, sofern sie verheiratet sind und nach der Splittingtabelle veranlagt werden.

Grüße,
Arne

Ich gebe Dir recht, aber in der Ausgangssituation ging es jeweils um ein Ehepaar. Zumindest hatte ich das so verstanden.

Und das ist ja der einzige Vorteil von Splitting. Einer verdient viel, der andere wenig. Wenn beide gleich viel verdienen, ist es (steuerlich) völlig egal, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Gonzo 30.09.2010 13:30

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 462790)
Aber natürlich ist sowas hier sehr gern gesehen (und auch richtig und wichtig): http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...710192,00.html

Ist das ein Modell der Zukunft?

Eine "Dezentralisierung" der sozialen Engagements könnte ich mir durchaus vorstellen. Mit Stiftungen Superreicher läßt sich natürlich richtig was bewegen. Aber gesellschaftlicher Konsens ließe sich auch im kleinen Rahmen bewerkstelligen.

Einfach mal ein Beispiel aus der Hüfte geschossen: ich hätte als Besserverdiener überhaupt kein Problem damit, die Gesellschaft zu unterstützen, wenn ich sicher sein könnte, daß das Geld dort ankommt, wo es nützt und nicht sinnlos verschwendet wird (EU-Bürokratie, Subventionsdschungel, Mißbrauch der Sozialsysteme usw.). D.h. direkte Spende an Kindergärten, Schulen, medizinische Einrichtungen. Direkte finanzielle Unterstützung von Bedürftigen (wo ich weiß, daß sie es brauchen).

Volkeree 30.09.2010 13:50

Zitat:

Zitat von Badekaeppchen (Beitrag 462826)
Wenn bei B JEDER 50.000 Euro verdient, zahlen sie natürlich mehr Steuern. Dann ist deren zu versteuerndes Einkommen aber auch doppelt so hoch :confused:

Wenn A und B beide in Summe 50.000 Euro verdienen, dann zahlen beide gleich viel Steuern, unabhängig von Kindern.

Ich ging von gleichem Gesamteinkommen aus, also beide haben Familien haben das gleiche zu versteuernde Einkommen.

Ich kann das immer noch nicht nachvollziehen.
- A (nur einer hat Einkommen) = 50 Mille zu versteuern nach Klasse 3
- B = 50 Mille beide Klasse 4
Wenn dann beide die gleichen Steuern zahlen, frage ich mich, warum meine Kollegen mit Steuerklasse 3 nur die Hälfte (oder weniger) an Steuern auf der Abrechnung haben.

Helmut S 30.09.2010 13:50

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 462815)
Ich weiß nicht warum du immer auf diesem Ehegattensplitting herumreitest.
Ich gehe davon aus, wenn eine Familie Kinder bekommt, geht erst mal nur einer arbeiten.
- Familienvater A verdient 50.000 Euro
- Doppelverdienerpaar B verdient ebenfalls 50.000 Euro
Da zahlt B doch wesentlich mehr Steuern. Oder verstehe ich unser Steuersystem wirklich falsch?

Ich "reite deshalb" auf dem Ehegattensplitting herum, weil das der EINZIGE Grund ist, warum man bei gleichem zu versteuerndem Einkommen weniger Steuern zahlt als ohne.

Wenn Du denkst, dass sich Kinder auf den Steuersatz auswirken, dann verstehst Du unser Steuersystem tatsächlich falsch. Es gibt zwar die Geschichte mit den Kinderfreibeträgen vs. Kindergeld aber das habe ich auch schon vorher geschrieben. Also nochmal:

2010 kriegt das Ehepaar mit nem gemeinsamen Kind bei Gemeinsamveranlagung ("Ehegattensplitting) nen Kinderfreibetrag (eigentlich bestehend aus zwei Komponenten) von 7.008 EUR. Das bedeutet, ich (wir/sie) müssen nur den Teil des Einkommens versteuern, der oberhalb des Freibetrages liegt. Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens (i.W.S. Grenzsteuersatz) hat das halt mehr oder weniger Auswirkungen.

Dieser steuerliche Freibetrag wird aber dann noch automatisch zugunsten des Steuerpflichtigen mit dem Kindergeld verglichen/verrechnet. Bringt dir die Steuerentlastung mehr als das bereits bezogene Kindergeld, wird der Freibetrag wirksam - aber erst dann. Ausserdem wird das Kindergeld dann mit dem Steuerentlasung verrechnet - Du musst es faktisch "zurückzahlen". Das "zurückzahlen" funktioniert so, dass das Kindergeld auf die zu zahlende Steuer aufgeschlagen wird.

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 462835)
Nein. Wenn einer der beiden wenig und der andere viel verdient, zahlen sie als Paar weniger, sofern sie verheiratet sind und nach der Splittingtabelle veranlagt werden.

Ja Arne. Aber darum geht es doch - nur um dieses "sofern"! Deshalb "reite" ich ja darauf rum, weil das dieses "sofern" ist. Das meitne Badekaeppchen wohl ...

Volkeree 30.09.2010 13:55

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 462825)
Wenn wir schon bei solchen Begriffen sind, sollten wir sie auch exakt definieren. "Schmarotzer" sind vermutlich alle, die weniger in die gemeinsame Kasse zahlen, als sie entnehmen?

Vorsicht, Fangfrage.

Grüße,
Arne

Gibt es eine rechtsverbindliche Definition dieses Begriffs?

Ich würde es so definieren, dass Leute gar nichts in die gemeinsame Kasse einzahlen und nichts gegen diesen Zustand tun. Weiter gehören die dazu, die das Sozialsystem "austricksen".

Badekaeppchen 30.09.2010 13:58

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 462852)
Ich ging von gleichem Gesamteinkommen aus, also beide haben Familien haben das gleiche zu versteuernde Einkommen.

Dann zahlen beide gleich viel.

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 462852)
Ich kann das immer noch nicht nachvollziehen.
- A (nur einer hat Einkommen) = 50 Mille zu versteuern nach Klasse 3
- B = 50 Mille beide Klasse 4
Wenn dann beide die gleichen Steuern zahlen, frage ich mich, warum meine Kollegen mit Steuerklasse 3 nur die Hälfte (oder weniger) an Steuern auf der Abrechnung haben.

Die Steuerklassen sind nur entscheidend für die monatliche Abrechnung. Am Ende des Jahres, bei der Abgabe der ESt-Erklärung ist es völlig wurscht, welche Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte steht. Die Kollegen mit der Klasse 4 werden am Jahresende wohl was rausbekommen.

Und das ist auch der Grund, warum ein Ehepaar mit den Steuerklassen 3 und 5 VERPFLICHTET ist, eine Jahreserklärung abzugeben.

Volkeree 30.09.2010 13:59

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 462853)
Ich "reite deshalb" auf dem Ehegattensplitting herum, weil das der EINZIGE Grund ist, warum man bei gleichem zu versteuerndem Einkommen weniger Steuern zahlt als ohne.....

Kinderfreibeträge wollte ich gar nicht berücksichtigen und mir ist bekannt, dass sie mir der Steuerklasse nichts zu tun haben.
Siehe mein Posting vor deinem.


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