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Auf normaler Land-/Bundesstrasse kann auch ein einzelner Radfahrer mit dem geforderten Mindestabstand nur über die Gegenfahrbahn überholt werden. Bei zwei Radfahrern nebeneinander ist das ganz genauso, es stellt also keine Behinderung dar, wenn man nebeneinander fährt.
Anders auf schmalen Strassen, ist die Strasse nur 4-5m breit, dann können nebeneinander fahrende Radler nicht mehr überholt werden, ein einzelner aber schon. In diesem Fall wäre es eine Behinderung des schnelleren Verkehrs. |
Meine Erfahrung ist, dass das unabhängig von Straßenbreite und Breite oder Anzahl der Radfahrenden meistens eine Frage der Motivation und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist.
So gibt es Autofahrer:innen, die auf enger Fahrbahnbreite vorsichtig und unter Reduktion des Tempos an einem vorbeifahren, während andere ohne Not unter Hupen und einem belehrenden „da ist ein Radweg, du Schlampe“ eng an einem vorbeirasen, obwohl die übrigen drei Spuren der Fahrbahn komplett frei sind. Ebenso wie meistens nicht nur die Anzahl der Schwimmer:innen auf einer Bahn determinierend dafür ist, wie oft man im Wasser auf die Fresse bekommt, sondern auch wieder die Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit drei umsichtigen Mitschwimmer:innen kann es potentiell angenehmer sein, als mit einem einzigen gnadenlosen Delfin-Testosteronbomber oder einer einzigen bräsig-ondulierten Rückenschwimmrentnerin mit Haarsprayaroma. |
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Und die normale Nutzung der Straße durch Radfahrer, die nebeneinander fahren dürfen, s. Gesetz ist noch keine Behinderung. Zu einer Behinderung wird das Ganze nur, wenn die Radler z.b. eine ewig lange Schleppe von Autos hinter sich her ziehen. Z.b. mal Warten für 30 sec. hinter Raldern bis man um die nächste Kurve rum ist, wo genug Sicht ist, das überholt werden kann, das ist keine Behinderung. Oder eine schmale Straße bergauf. Dass ist die Rechtslage, die natürlich auch den Radler nicht daran hindert, trotzdem mal rüber zu fahren oder bergauf in die nächste Lücke um die Autos hinter ihm durchzulassen. Ein Anrecht, dass das sofort passiert hat ein Autofahrer aber nicht. Das sollte man bei der Diskussion vielleicht auch ein bisschen auseinander halten. Viele Autofahrer (und auch mal Radler) pochen auf Rechte die sie nicht haben.:liebe053: Ich selbst muss nach Hause jeden Tag einen steilen Berg hoch, wo es wg. parkenden Autos nur einspurig ist. Ich fahr teilweise sogar auf den Bürgersteig um die Autos vorbei zu lassen. Wenn aber einer hupend von hinten kommt und versucht mich von der Straße zu drängen, werde ich bockig :Cheese: |
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Als Verkehrsteilnehmer darauf zu beharren, dass man das tun darf, was auch erlaubt ist, liegt für mich irgendwo zwischen Spießertum und Altersstarrsinn.
Vernünftige und sozialverträglich Menschen realisieren durchaus, dass es nicht immer und überall sinnvoll ist, das zu tun, was das Gesetz hergibt. |
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Indessen: weil ich sowohl alt als auch spießig bin und noch dazu unvernünftig und soziophob, bewege ich mich gelegentlich sogar jenseits dessen, was das Gesetz so hergibt. In einer akuten Situation vitaler Bedrohung bin ich als der lebende Beweis für die Existenz des Freudschen Todestriebes anzusehen, wenn ich dem GTI-Fahrer auf dessen Attacke hin kurzerhand den langen Finger zeige. Das ist mit Sicherheit etwas gefährlich und unter Umständen auch ein wenig dumm, bewahrt mich aber mittelfristig vor der Entwicklung eines stressassoziierten Magengeschwürs, welchem anheimzufallen ich immer genau dann bedroht bin, wenn ich neutestamentarische Milde walten lasse und schneidende Kommentare im Stil von „benutz den Radwege, Du Schlampe“ unkommentiert lasse. Aber in der Theorie hast Du völlig recht. In einer idealen Welt, in der man nicht auf dem Weg zur Arbeit geschnitten, angehupt und beschimpft wird, praktiziere ich nicht nur kadavertreue Gesetzesadhärenz, sondern bin noch dazu noch von ausgesuchter Höflichkeit. |
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