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vll noch ein tipp als außenstehender: wenn es wie in diesem fall große differenzen gibt und die gegenseite mit rechtsanwälten auftritt, tut man gut daran, sich mindestens noch einmal sachkundig zu machen, was das vereinsrecht, den ablauf von solchen sitzungen, wer wann wo was sagen darf usw angeht. im idealfall bringt man einen eigenen anwalt mit. ansonsten können anwälte sehr schnell eine drohkulisse aufbauen, weil sich keiner so richtig auskennt und man meint, dass der anwalt schon recht haben wird und im zweifelsfall lieber zurückschreckt, wenn mit rechtlichen konsequenzen gedroht wird.
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BTV-Verbandstag: Tagesordnung
Die Einladung zum Verbandstag des BTV inkl. Tagesordnung fände ich als bayrischer Verein merkwürdig:
29 (!) Tagesordnungspunkte und die entscheidenden Punkte zum Ende hin. Vorher soll noch jeder, nicht nur das Präsidium, ausführlich zu Wort kommen. Ganz merkwürdig und mit Sicherheit nicht Satzungskonform: die Feststellung der Stimmberechtigten etc. soll laut Planung erst unter Punkt 20 erfolgen, jedoch nach der Entlastung! Die Entlastung ist jedoch ein ganz wesentlicher Abstimmungsprozess: wird sie (zunächst) verweigert, hätten die Vereine zumindest die Möglichkeit (!), den geschäftsführenden Vorstand später in Regress zu nehmen! Ich würde als bayrischer Verein zu Beginn (vor 1.1 "Genehmigung der Tagesordnung") den Dringlichkeitsantrag auf Änderung der Tagesordnung stellen: 1.1 Feststellung der Stimmberechtigten 1.2 Änderung der Tagesordnung: geplante Top 3-9 werden zusammengefasst in maximal 30 Minuten unter Top 3 als "Bericht des Präsidiums" Top 2 Ehrengäste bleibt. Top 3 Bericht des Präsidiums Top 4 Aussprache zu Top 3 (max. 10 Minuten) Top 5 Bericht Finanzen 5.1 Bericht Kassenprüfer 5.2 Antrag auf Entlastung/Antrag auf nicht-Entlastung inkl. Abstimmung (was ich empfehlen würde, muss ich nicht sagen...) 6. Wahl des Wahlausschusses 7. Wahl des des Präsidiums 8. Wahl der Kassenprüfer etc. 9. Behandlung der fristgerechten Anträge 10. Berichte der übrigen Ressorts 11. Ort, Zeit des kommenden Verbandstages Was mit der vom BTV-Präsidium vorgesehenen Tagesordnung bezweckt wird, ist offensichtlich: Publikum ermüden, bis die ersten gehen, keine Lust mehr haben, kein Platz für Diskussionen ist. Übrigens: der Punkt "Beschlussfassung über Gebühren und Abgaben 2013" fehlt genauso wie der "Haushalt 2013"! |
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D.h. wer diese Einladung nicht in den Sommerferien mitgekriegt hat, hat kaum eine Chance auf eine rechtzeitige und innerhalb des Vereins / Bezirks abgestimmten Reaktion. Ich fürchte, diese Einladung könnte möglicherweise nicht satzungskonform sein, und die Beschlüsse könnten allein deswegen rechtlich wieder angreifbar sein... Hoffentlich ist das nur ein schlechter Traum. Gruß GrrIngo |
Hi Grringo
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§ 12 Der Verbandstag (5) Der Verbandstag wird vom Geschäftsführenden Präsidium jährlich, möglichst im IV. Quartal, einberufen. Die Einberufung und die Tagesordnung sind mindestens 6 Wochen vor dem Beginn des Verbandstages durch Rundschreiben bekanntzugeben. Anträge zum Verbandstag können bis 4 Wochen vor Beginn des Verbandstages schriftlich an das Geschäftsführende Präsidium gerichtet werden. Die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem Verbandstag den Mitgliedsvereinen und dem Verbandsrat schriftlich bekanntzugeben. Ob die Einladung fristgerecht am 30.08.2012 per Rundschreiben rausgegangen ist kann ich nicht beurteilen. Da steht nichts von Veröffentlichung auf der Webseite, was ich auch nicht für sehr effektiv halte. mit den Änderungsanträgen bis zum 15.09.2012 ist jedenfalls schon mal Satzungsgemäß. |
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