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und immer noch keine Antwort auf meine Frage. Nimm es einfach nicht so persönlich. |
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Unsere Demokratie hält das womöglich aus, aber ob es der Rest der Welt so toll findet? |
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Was belegst Du denn, ausser Deiner Wahrnehmung, mit dieser Behauptung und ohne weiterführende Belege und Begründungen? Ich verstehe leider nicht, was Du Lesern mit so einem Satz sagen willst! Frau Tschäpe und die NSU sind in einem Rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt worden. Herr Maaẞen wurde seinen Job los, wg seiner Äusserung der persönlichen Meinung. :confused: :confused: :confused: Zitat:
https://www.redbubble.com/de/people/...hite&p=t-shirt Die haben immerhin auch unschuldige Menschen getötet, zB Bodyguuards von Ihren "Zielen"... |
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Im Hinblick auf Monströsität und Grausamkeit sind beide Verbrechen kaum zu unterscheiden. Wo es stattfand, ist unerheblich, die Fakten sind belegt, ein Leugnen ist also entweder dumm oder hat einen konkreten Propaganda-Zweck, die Ideologien der Verbrecher weiter zu verbreiten. Letzteres ist wiederum in beiden Fällen gleich gefährlich und unerwünscht. Zitat:
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Ich gehe davon aus, dass die Träger der Hakenkreuze gesellschaftlich ähnlich gebrandmarkt wären wie diejenigen, die bereits heute diverse ähnlich aussehende aber nicht strafbehaftete Symbole verwenden - Runen, Reichskriegsflagge, und was es sonst noch gibt. Ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen: Jemand, der sich damit behängt, hat in meinem Freundeskreis keinen Platz und findet generell keine wohlwollende Betrachtung, vorsichtig ausgedrückt. Zitat:
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Vielleicht sollte man sich aber in diesem speziellen Fall damit auseinandersetzen, warum es verboten ist und unter Strafe steht. Wie und wofür wurde zB diese Leugnung eingesetzt und was wurde regelmäßig damit bezweckt (übelste Hass- und Hetzpropaganda, Verunglimpfung der Opfer etc). Jetzt könnte man natürlich fordern sich damit interlektuell außeinander zu setzen, aber ich behaupte mal, dass dieses im Gesamtzusammenhang dessem, wo sowas in aller Regel ausgeführt wird nicht besonders zielführend sein könnte. Ich stell mir jetzt mal vor, wie auf einer Fackelmarschkundgebung im sächsischen Wald ein schmaler Mann mit Olivenzweig auf die Büne steigt und anbietet über das gesprochenen Wort nochmal reden zu wollen...
Es mag hier im Gesprächszusammenhang unpopulär sein, aber ich finde, dass es schon Grenzen geben kann, wo man fordern kann, dass eine Auseinandersetzung mit dem gesprochenen Wort immer die richtige Maßnahme ist. Und natürlich können wir nur beeinflussen, was hier passiert. Wenn nun jemand in Ungarn soetwas tut, unterliegt er ggfls. halt nicht unseren Gesetzen. Blöd, aber nicht zu ändern. Das Deutschland selbstverständlich mit diesem Teil seiner Geschichte zu Recht sehr kritisch umgeht und deshalb dort ggfls. auch in seinen rechtlichen Beurteilungen sensibel reagiert finde ich persönlich begrüßenswert. Aus diesem Umstand abzuleiten, dass man dann konsequenterweise auch Dinge wie eine Glorifizierung des RAF Terrors ähnlich zu behandeln kann man sicher zur Diskussion stellen, aber daraus abzuleiten, dass die Unterstrafestellung des erstgenannten Sachverhalts nicht gut ist, sehe ich etwas anders. Vielleicht ist aber auch die Tragweite die Grundordnung unseres Landes nachhaltig zu gefährden auch differenzierter zu bewerten. |
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@TP: um Deine Frage zu beantworten und Dir das Lesen meiner für Dich angefügten Links zu ersparen (wobei viel Lesen auch bei Interpunktionsschwäche helfen kann): mMn darf nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz ( GG Art 3) nicht Holocaustleugnung oder antisemitisches Handeln nur bei deutschen Bürgern öffentlichkeitswirksam verfolgt werden, sondern man muss auch den in Europa leben wollenden muslimischen Menschen rechtssicher und durch Bestrafung klarmachen, dass auch auf farsi oder türkischer oder arabischer oder pakistanischer Sprache geleugneter Holocaust in, auf europäischem Boden stehenden, Moscheen bestraft wird. Und, nur meine pers. Meinung, man sollte auch Menschen, die deutsche Entwicklungshilfe gerne annehmen (Palästinenser beispielsweise, ebenfalls oben mit Link), dazu verpflichten, sich an unser Verbot der Leugnung des Holocaust zu halten und andernfalls die Entwicklungshilfe stoppen. Quellen dazu habe ich extra für Dich oben in meinem Beitrag angefügt, um Deiner nächsten Nachfrage zuvorzukommen. Beim Zurschaustellen von Hakenkreuz oder ISIS Symbolen oder RAF Symbolen würde ich halt auch eine Gleichbehandlung einfordern. Alle dienten mordenden Gruppierungen und sollten mMn allesamt verboten sein. Wie immer, dies stellt nur meine persönliche Meinung dar! |
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Aber wir leben hier in Deutschland mit unserer Vergangenheit. Teile dieser Vergangenheit haben ihre Symbole. Jedes Land hat seine eigenen Gesetze an die man sich halten soll sonst wird man bestraft. Jedes Land hat auch seine Symbole der Schande. Wie sie aber damit umgehen ist deren Angelegenheit. Zitat:
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Interessante Interpretation der NS Morde. Ok darüber muss ich erst mal nachdenken. @all: würde gerne weiterdiskutieren muss aber jetzt doch was schaffen. |
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Gruß T. |
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Und ich glaube, dass der Umgang mit unserer Nazi Vergangenheit doch gründlicher beobachtet wird als z.B der Umgang mit dem Dieselskandal. Und was die Jüdische Gemeinde in Deutschland zurecht zu einer solchen Erlaubnis sagen würde kann ich mir sehr gut vorstellen. |
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aha danke sehr. Wenn du jetzt noch die persönlichen Spitzen weglässt könnten wir tatsächlich miteinander reden bzw. schreiben. Und sorry aber für deine ganzen Links und so hab ich leider keine Zeit. Daher bat ich dich auch um deine einfachen Worte. Es geht mir jetzt nicht so, dass ich für jede deiner Äusserungen einen Beleg brauche. |
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:Lachanfall: Beleg aber doch DU mal Deine Behauptungen, ordne Deine Gedanken, nutze Satzzeichen. Dann wird auch geschriebenes Wort verständlicher Hamas leugnet Holocaust, bei Abbas war es angeblich ein Formulierungsfehler, der es hat aussehen lassen wie eine Leugnung des Holocaust, und wie Arne weiter oben Schrieb, es gibt in einem Buch / Zeit Artikel dokumentierte Holocaustleugnung und Hassreden gegen Juden aus muslimischen Moscheen. https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...itagspredigten https://www.herder.de/religion-spiri.../c-38/p-12514/ Aber ja, Die Zeit, Constantin Schreiber und der Herder Verlag sind bestimmt auch nur auf Hetze gegen Muslime aus...:Blumen: |
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...um der "Meinungsunterdrückung" in D zum "Wohle der interkulturellen Disskussionen" keinen Vorschub zu leisten, weil ich auch das ausschließen von irgendwelchen Minderheiten vom Petitionssystem des Bundes mit fadenscheinigen Gründen für undemokratisch halte:
https://www.civilpetition.de/kampagn...rn/startseite/ und wer sich dazu informieren möchte: https://www.tichyseinblick.de/meinun...ion-behindert/ und wer Roland Tichy nicht kennt: https://www.horizont.net/medien/nach...ewaehlt-121138 :Blumen: :Blumen: :Blumen: |
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Kommentar: Ach ja, die Meinungsfreiheit |
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Der NSU betrieb aktive Propaganda in ihrem Milieu, zum Beispiel mit einem Brettspiel: "Progromly" (ein Nazi-Monopoly-Spiel), monopoly-mit-auschwitz-feld-2 dann später mit einem Video "Paulchen Panther", in welchem sie die Opfer ihrer Morde verhöhnen. Man kann es heute noch im Internet finden. nsu-prozess-ali-und-ali-aktuell-die-video-arbeit-des-nsu. Die Nazi-Gesinnung des NSU war eindeutig und unbestritten. |
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Hast Du inhaltlich an seiner Position etwas auszusetzen oder basiert Deine Kritik/Einschätzung auf Hörensagen und erfolgt nach dem Motto "Schuld durch Assoziation"? |
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Man entdeckt den Zusammenhang der Morde, da man feststellt, dass die gleiche Waffe benutzt wird. Es gibt allerdings keinerlei Hinweise auf die Täter. Man muss rein opferorientiert ermitteln. Das ist unglaublich schwierig, da ja nun nachweislich gar keine Beziehung zwischen NSU und den Opfern bestand. Ich glaube, dass man es sich tatsächlich einfach nicht vorstellen konnte, dass es ein rechtsradikales Mördertrio geben kann. Im Nachhinein ist es natürlich leicht zu sagen, dass man dies eben in Betracht hätte ziehen müssen. Zudem wurde ein Großteil der Erkenntnisse ja erst im Nachhinein bekannt, als die Bude explodierte. Was der NSU Prozess schön zeigt, ist dass Föderalismus in Kombination mit ausuferndem Datenschutz den Ermittlungsbehörden insbesondere in solchen Fällen das Leben unglaublich schwer macht. Nichtsdestotrotz müssen die Ermittlungsfehler bzw. das Versagen der behördlichen Zusammenarbeit aufgedeckt und ausgeräumt werden. |
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https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...dig-gesprochen Und die islamistischen Terroristen vom 11.September hätte man bei hinreichender Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes in D und USA und weniger islamistenfreundlichem Klima in D auch vor der Ausführung der Anschläge in NewYork noch in Harburg stoppen können. Die Moschee stand damals schon wg verfassungsfeindlicher Aktivitäten unter Beobachtung. 3000Tote. Wird aber nicht weiter diskutiert, ist halt nicht NAZI genug! Genausowenig wie andere islamistische Anschläge wie Anis Amri und Breidtscheidplatz (12Tote), der Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo (12Tote), der Anschlag von Nizza (86Tote), von Paris (230Tote) und und und und ... Wer fordert da Konsequenzen wie Inhaftierung und Abschiebung gegen die in der EU tätigen Hassprediger zB die von Ditib, die ISIS Flaggenträger und die in D zu verfassungsfeindlichem Verhalten aufrufenden "Pierre Vogels" dieser Welt? Eine wesentlich neutralere Betrachtung ALLER Straftaten ohne ein rechts links religions unreligiös Geschwurbel täte der Welt gut. Aber da stehen halt immer irgendwelche Machtinteressen entgegen... Lieber wird über einen potentiellen Rechtsruck in D diskutiert und Nazis mit Luftgewehren verhaftet. Macht sich in der Weltpresse für das auch hier schon genannte Ansehen der Deutschen in der Welt besser, als sowas, nicht wahr?:Lachanfall: Und Entschuldigung, aber ich persönlich fühle mich und unsere Verfassung aktuell durch Islamistenschwachköpfe mehr bedroht, als durch rechtsmotivierte Schwachköpfe. Liegt vieleicht auch an der Anzahl Toter, die von den jeweiligen Schwachköpfen in den letzten zwanzig Jahren herbeigeführt wurden... Ich persönlich sehe mich aber als rechtsstaatlicher Bürger, bewege mich nur im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit und fordere solch ein Verhalten von allen Menschen ein, die hier in Europa mit den Europäer zusammen in Frieden (!!!) leben wollen. Rechtsstaatlichkeit hat zu jahrelangem friedlichem Zusammenleben verschiedenster Menschen auf deutschem bzw europäischem Boden geführt. Wann hat das noch aufgehört? Mit der NSU Zelle??? Kaum, wohl eher mit dem erwachen radikalem dogmatischem Islamismusses in Europa. Diese Menschen sind per se nicht zu Rechtsstaatlichkeit bereit, erlaubt doch angeblich ihre Religion lt Predigern wie Pierre Vogel (entgegen solcher Grundsatzpapiere) sowas nicht. Das Ergebnis der Duldung dieser Unrechtsstaatlichkeit kann jeder Polizist und Verfassungsschützer in Europa schon erahnen, Bürger schon selber sehen (fahrt mal nach Neukölln) und ich mag mir halt eine Zukunft, wie sie von Michel Houellebecq skizziert wird, nicht vorstellen. Nur meine Meinung, die ich aber auch gerne und vehement verteidige! Thomas |
Volksverhetzung
In meinen Augen ist es erstmal völlig egal, welche politische Gesinnung gegeben ist: Wenn die öffentlichen Aussagen unter § 130 Stgb Volksverhetzung fallen, liegt doch unabhängig von der Gesinnung ein Straftatbestand vor. Das Strafmaß mag dann davon abhängen, ob die Aussagen ein betrunkener oder ein politisch motivierter Redner getätigt hat. Ob jetzt mit unterschiedlichem Maß bei der polizeilichen Verfolgung und bei der Anklageerhebung gemessen wird, kann ich nicht beurteilen, weil mir dafür Zahlen fehlen.
Dann gibt es unter dem § 130 Volksverhetzung noch die Artikel 3 und 5, worunter auch die Leugnung des Holocaust fällt. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt. https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html Eine Streichung dieser beiden Artikel oder gar des § 130 kommt für ein demokratisches Deutschland nicht infrage. Das Verbot von Symbolen, Kennzeichnen und Propaganda wiederum bezieht sich im § 86 Stgb auf Symbole, Logos und Propaganda von allen verbotenen, verfassungsfeindlichen Organisationen, also nicht speziell auf nationalsozialitische. Da aber seit Gründung der BRD in DE ca. 100 rechtsextreme Organisationen als verfassungseindlich verboten wurden, wurden halt auch deren Kennzeichen mitverboten. Symbole_Rechte_Szene.pdf |
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Herr Schreiber hat in seinem Buch solch strafbarer Verhalten doch angeblich (lese das von Arne genannte Buch gerade) dokumentiert. Aber was würde wohl passieren, würden einige radikale Ditib Prediger wegen Para. 130 in D ins Gefängnis gesteckt? Gebt mal Prognosen zum Verhalten von zB Herrn Erdogan oder Herrn Mazyek in so einem Fall ab! :Blumen: Beispiel dazu aus 2017... |
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Ich glaube nicht, dass es am ausufernden Datenschutz lag. |
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inwieweit lobbypedia eine seriöse Quelle ist weiß ich natürlich nicht, aber: Zitat:
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Übrigens, selbst dein Wunschkandidat F. Merz möchte lieber keine Preise von Tichy annehmen. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-15694317.html |
Tichy macht einen Mix aus Print und Online, blättert/scrollt doch mal dort rum und urteilt selbst - ist ein bisschen monoton.....
m. p.s. Wenn mir was daraus in anderen Zusammenhängen als huer verlinkt wird, ist es mal wech, - ich schau mir viel an, aber nicht alles :cool: |
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Daß Tichy damit ins "Beuteschema" der "Linken" passt, wundert mich nicht... :Lachanfall: Zitat:
Setz Dir eine Kippah auf und marschiere an einem Freitagnachmittag (13:15h) durch die Sonnenallee oder die Karl Marx Strasse und Du machst vieleicht eine neue Erfahrung... |
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Macht nicht den Eindruck als wolltest du sachlich und ohne Ressentiments diskutieren und das wäre bei diesem Thema durchaus angebracht. Deinen Zynismus in deinen Einträgen zu dem Thema finde ich befremdend. Das Antisemitusmus kein dt. Alleinstellungsmerkmal ist, hat hier niemand behauptet. https://faktenfinder.tagesschau.de/h...ismus-147.html |
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Der Thread heisst aber "Rechtsruck in Deutschland?" und es wird in diesem Thread mMn sehr engstirniges und wenig zur Sachlage in Deutschland passendes "Rechts- und AfD Bashing" betrieben. Dabei wurde tatsächlich auch Antisemitismus in den Diskussionsring geworfen, aber nur der von Rechts. Solche einseitigen Betrachtungen lasse ich ungern unkommentiert stehen. Danke für Deine Unterstützung dabei: https://www.tagesschau.de/inland/ant...d57e98914.html Und noch immer ist die AfD nicht verboten in D. Ein demokratischer Diskurs mit allen demokratisch gewählten politischen Richtungen würde D in der Welt sicher auch gut zu Gesicht stehen. Besser allemal, als das Verbieten von Petitionen mit fadenscheinigen Gründen, um bestimmte Interessen nicht durch legitime Politikmittel für alle und den dadurch evtl sich aufzeigenden Bürgerwillen behindern zu lassen. Denn das wirkt in der Welt doch eher wie das Vorgehen in einer Bananenrepublik.:Cheese: Aber ich schweife ab... GN8 |
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Erstens ist diese Auflistung von Opfern in ihrer Gegenüberstellung objektiv falsch und mehr als tendentiös, indem Du den 10 Opfern des NSU die weltweiten Opfer des Dschihadismus in den westlichen Staaten gegenüberstellst. Wieviele tote Zivilisten (Muslime) forderte der "Kampf gegen den Terror" der USA, der Allierten, Russlands in Afghanistan, Tschetschenien, im Irak und in Syrien, wieviele Dschihadisten und Zivilisten wurden durch Drohnen der USA und Flugzeuge der UDSSR (Tschetschenienkriege) getötet. Die militärische Macht in diesen assymetrischen Kriegen liegt doch eindeutig auf Seiten des Westens und Russlands, die Mehrzahl der Opfer auf Seiten der Muslime. Zweitens kann man nicht aus dem quantitativen Vergleich von Opferzahlen auf politische Tendenzen kurzschliessen, sondern braucht etwas historische Analyse. Aus dieser folgt, dass der "Kalte Krieg" abgelöst wurde vom "Krieg gegen den dschihadistischen Terror" mit negativen Folgen für die demokratischen Freiheiten in den demokratischen, westlichen Staaten und der Folge einer Stärkung der rechtsextremen Tendenzen. Drittens ist ein zeitlicher Schnitt mit 20 Jahren für eine politische Analyse rein willkürlich gewählt (nicht an Epochen orientiert) und viel zu kurz. Als historische Tatsache gilt, dass es in Europa seit den demokratischen Herrschaftssystemen (im Unterschied zu den feudalen) in sehr, sehr vielen Staaten zwischenzeitlich faschistische Diktaturen und stalinistische Diktaturen gab, aber niemals eine islamistische Scharia. Die Gefahr, dass DE von einer islamistischen Schariaherrschaft im Inneren bedroht sein könnte im Unterschied zu einer rechtsextremen Diktatur, ist in etwa so gross wie der Unterschied zwischen einer Mücke und einem Elefanten, wobei halt auch die Mücke Stiche setzen kann. Manche Organisationen nutzen diese schmerzhaften Stiche aus, weil sie nach der rechtsextremen Macht greifen und die Gesellschaft entsprechend verändern wollen. Dagegen muss sich die Demokratie schützen, aber natürlich auch gegen die schmerzhaften Stiche. |
ich sag einfach mal Danke für die unaufgeregten Posts von
qbz, opirat und merz |
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Du bist daher mMn ebenfalls tendenziös (Mücke / Elefant) und sehr einseitig in Deiner Schreibe, wenn ich mein Empfinden beim Lesen so ausdrücken darf... Hast halt einfach andere Interessen und Erfahrungen als ich. :Blumen: Gemeinsam haben wir wohl nur den Willen zur Stärkung unserer Demokratie (gegen Angriffe von Links, Rechts oder aus Religiösen Motiven) in Europa / Deutschland! Schönen Reformationstag allen! |
Rein persönlich betrachtet fände ich es ja unglaublich gut, wenn man Kriminalität deutlich versachlichen würde.
Im deutschen Rechtssystem steht die Strafbarkeit einer Handlung eben auf drei Säulen. Man hat die Tatbestandsmäßigkeit, die Rechtswidrigkeit und die Schuld. Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit sind durch die Gesetzgebung definiert. Meines Erachtens kommt der subjektiven Berücksichtigung der Schuld ein zu hohes Maß zu und die Strafverteidiger wissen dieses Klavier hervorragend zu bespielen. Charakterliche Unreife oder eben Rauschzustände sollte nicht strafmildernd wirken, sondern eher schärfend. Genauso wie ein hingestottertes "Tut mir leid" und ein Geständnis kurz vor der Urteilsverkündung, obwohl man in den polizeilichen Ermittlungen und zu Beginn eines Strafverfahrens kaum zu der Sachverhaltsaufklärung beigetragen hat, sollten nicht berücksichtigt werden. Dazu gehört eben auch, dass man das Motiv oder die ideologische Verblendung nicht berücksichtigt. Erfülle ich einen Tatbestand, so sollte er bei der Strafzumessung, sofern keine objektiven Milderungsgründe vorliegen, völlig egal sein, warum die Tatbestandsmerkmale erfüllt wurden. Mir wäre es völlig egal, ob mich jemand schlägt, weil ich schwarz bin, Jude bin, Moslem bin oder an das rosa Einhorn glaube. Derjenige hat dafür bestraft zu werden, weil er mich schlägt. Damit würde man die Instrumentalisierung von Straftaten bzw. deren Bestrafung für die eine oder andere Richtung auch verhindern |
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:Blumen: Thomas |
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Allerdings besteht bei einer solchen Vereinfachung das Risiko, dass man dann auch keine Unterscheidung mehr nach Vorsatz und Fahrlässigkeit macht. An dieser Trennstelle finde ich es immer noch wichtig, zu unterscheiden, ob jemand zu blöd war, im Straßenverkehr aufzupassen oder ob er den Motor angeworfen hat, um einen anderen gezielt über den Haufen zu fahren. Vermutlich wäre die Vereinfachung dann aber doch wieder weitgehend hinfällig, weil man weiterhin eine Abwägung vornehmen muss wie sehr oder wenig glaubwürdig der Angeklagte ist. Was die Strafminderung wegen Suff oder ähnlicher Ausfälle angeht, so habe ich noch nie eine nachvollziehbare Begründung dafür gehört. Naheliegend wäre aus meiner Sicht eine automatische Verdoppelung der Strafe wenn Taten im Rausch begangen werden. |
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Vorsatz bedeutet ja nicht anderes, dass der Täter mit Wissen und Wollen handelt oder in der schwächsten Vorsatzform, dem bedingten Vorsatz, das Eintreten des Erfolgs in Kauf nimmt. Bei letzteren ist eben zu Beurteilen ob der Täter die Konsequenz seines Handelns absehen konnte. In diesem Bereich wird für meinen Geschmack sowieso viel zu Täterfreundlich entschieden. Wenn ich einen Polenböller in eine Menschenmenge werfe, dann weiß jeder, dass es zu Verletzungen kommen kann. Wenn ich mit einem Auto in eine Menschenmenge fahre, kann man davon ausgehen, dass es ebenfalls zu Verletzungen kommt. Auch wenn ich gar keine unmittelbare Verletzungsabsicht habe, sondern es nur cool finde, wenn viele Menschen aus Angst vor mir auseinanderrennen. Hier nehme ich den Erfolg eben billigend in Kauf. Fahrlässigkeit setzt immer eine Sorgfaltspflichtverletzung voraus. Das beste Beispiel hierfür ist die fahrlässige Körperverletzung im Rahmen eines Verkehrsunfalls. (Ich hoffe) niemand setzt sich mit dem Gedanken ins Auto, mal eben auf dem Weg zur Oma einen umzufahren. Dennoch passiert es in aller Regelmäßigkeit, dass aufgrund von individuellen Fehlern (unangepasste Geschwindigkeit, Abstand, Handy, sonstige Unachtsamkeit) Unfälle passieren, wobei auch Menschen verletzt werden. Hier verstößt der Delinquent ja "nur" gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs durch die dann der Unfall entstand. Die Unfallfolge war niemals auch nur annähernd beabsichtigt und wurde auch zum Erreichen eines Ziels niemals billigend in Kauf genommen. Ich finde, dass man diese objektive Unterscheidung von subjektiven Tatbestandsmerkmalen durchaus einem Richter zumuten kann. Davon völlig losgelöst kommt dann die Bemessung der Schuld, die ja vor allem bei der Strafmaßzumessung von Bedeutung ist. Hier werden dann so Dinge berücksichtigt, wie "schwere Kindheit" oder andere Gründe für ein abweichendes Verhalten. Und genau damit kann ich mich nicht anfreunden. In diesem Bereich agiert man in Deutschland viel zu täterorientiert und vergisst dabei das Opfer. In Fällen von sexuellem Missbrauch kommt es regelmäßig dazu, dass Straftäter in den polizeilichen Ermittlungen keineswegs zur Aufklärung betragen und erst wenn es vor Gericht zu einer Anklageerhebung (also die Verurteilungswahrscheinlichkeit nahe 95% liegt) plötzlich ein Geständnis ablegen und dies dann strafmildernd wirkt. Genauso wie die dahingestammelten Entschuldigungen bei Verfahren wegen Körperverletzungs, Beleidigungs oder Widerstandsdelikten. Mir hat mal jemand im Rahmen eines Polizeieinsatzes einen Glasaschenbecher über den Kopf gezogen, da er nicht damit einverstanden war, dass die Party nun dann doch beendet ist. Die Entschuldigung 1,5 Jahre später vor Gericht, wurde dann als Reue ausgelegt und wirkte entsprechend strafmildernd. Vorher hat man allerdings nie etwas von dem gehört. |
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Danke für Deine Mühe! :Blumen: |
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