Zitat:
Zitat von schoppenhauer
(Beitrag 1395068)
Das Beispiel mit dem eventuell geopferten Tahir Özbek von Schnodo passt gut in diesen Thread.
|
Wenn das so ist, will ich noch eines erwähnen: Ich bin über einen Artikel dazu vom November 2017 im Focus gestolpert. Der Artikel selbst ist nicht weiter aufregend. Was ich ziemlich überraschend finde, ist, dass alle 11 Leserkommentare dazu es begrüßen, teilweise mit Nachdruck, dass Özbek nicht gewarnt wurde. Die Kommentare haben alle positive Bewertungen. Keine einzige negative.
Ich kann nicht sagen, was der Hauptgrund dafür ist. Ich finde es aber tatsächlich schockierend, dass es augenscheinlich für viele okay ist, jemanden über die Klinge springen zu lassen, wenn man nur eine hinreichend schlechte Meinung von ihm hat.
Nicht ganz so überraschend finde ich, dass diese Typen nicht so weit denken können, dass sie selbst vielleicht einmal der Dumme sein könnten, wenn der Staat es mit dem Recht auf Leben nicht mehr ganz so genau nimmt...
Am Rande: Als juristischer Laie frage ich mich gerade, ob es auch unter § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB fällt, wenn die Polizei selbst Kenntnis von dem Plan erlangt hat, dies aber unter den Teppich kehrt. Dem Wortlaut des Gesetzes nach besteht die Pflicht lediglich darin, die geplante Tat bei den Behörden anzuzeigen, was ja implizit der Fall ist. Es wäre interessant, zu erfahren, ob es auch für die Behörde eine Pflicht gibt, Versuche zu unternehmen, die angezeigte und verhinderbare Straftat tatsächlich zu unterbinden.
|