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Triathletin007 29.06.2013 21:45

Dude, was ist da denn beim Grand- Fondo in Italien passiert? Der Führende hätte während des Rennens auf einmal reisaus gegeben und wäre nicht mehr gesehen wurden weil er mitgeteilt bekommen hätte, dass es im Ziel Dopingkontrollen geben würde?

Wäre nett, wenn Du das mal genau erklären könntest!:Huhu:

tandem65 30.06.2013 12:49

Hi Arne,

danke für den Tipp mit der deutschen Versio des Wada-Codes. :Blumen:

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918178)
Du wirst mir darin zustimmen, dass die Regel einer zweijährigen Sperre für Ersttäter gilt, und zwar ohne Wenn und Aber. Die Fußnote soll beim Verständnis dieser Regel helfen, ändert aber nichts an der Regel selbst.

Ja die Regel gilt mit Ausnahmen:

Zitat:

Zitat von NADA-Code-2009
10.2K Sperre wegen des Vorhandenseins, des Gebrauchs oder des Versuchs
des Gebrauchs oder des Besitzes Verbotener Substanzen und
Verbotener Methoden
Für einen Verstoß gegen Artikel 2.1, Artikel 2.2 oder Artikel 2.6
wird die folgende Sperre verhängt, es sei denn, die Voraussetzungen
für die Aufhebung oder Herabsetzung der Sperre gemäß Artikel
10.4 und Artikel 10.5 oder die Voraussetzungen für die
Heraufsetzung der Sperre gemäß Artikel 10.6 sind erfüllt:
Erster Verstoß: Zwei (2) Jahre Sperre

Zitat:

Zitat von NADA-Code-2009
10.6K Erschwerende Umstände, die zu einer Heraufsetzung der Sperre
führen können
Wenn die Anti-Doping-Organisation in einem Einzelfall, der einen
anderen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen als die der
Artikel 2.7 und Artikel 2.8 beinhaltet, den Nachweis führt, dass
erschwerende Umstände vorliegen, die die Verhängung einer
Sperre oberhalb der Standardsanktion rechtfertigen, wird die
ansonsten zu verhängende Sperre bis zu einem Höchstmaß von
vier (4) Jahren heraufgesetzt, es sei denn, der Athlet oder die
andere Person kann gegenüber dem Disziplinarorgan überzeugend
darlegen, dass er/sie nicht bewusst einen Verstoß gegen
Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat.

Es ist also sogar auch der Nada möglich Ersttäter länger als 2 Jahre zu sperren.

Klugschnacker 30.06.2013 13:39

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 920039)
Es ist also sogar auch der Nada möglich Ersttäter länger als 2 Jahre zu sperren.

Ja, bei eng umgrenzten Ausnahmen in besonders schweren Fällen, die im Reglement festgelegt sind. Grundsätzlich gilt für Ersttäter jedoch die zweijährige Sperre.

Strafen, die nicht über das sportliche Reglement abgedeckt sind (zum Beispiel darüber hinaus gehen), sind nicht möglich, das wird durch den gesetzlichen Rahmen verhindert.

Da Du mir das nicht glaubst, kannst Du das bei Prof. Dr. Ulrich Haas nachlesen, der den NADA-Code juristisch mit auf den Weg gebracht hat. Er kennt die Grenzen, die der Regel- und Sanktionshoheit des Sports durch die Gesetze auferlegt sind. Er sagt, dass bei Ersttätern eine zweijährige Sperre das Höchstmaß dessen ist, was "noch innerhalb der grundgesetzlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt". Nachlesen kann man das zum Beispiel hier.

Der Ausrichter einer Veranstaltung ist über die Veranstalter- und Ausrichterordnung an die DTU-Ordnungen gebunden. Diese enthalten die Bestimmungen der NADA. Der dort festgelegte Sanktionskatalog ist wiederum durch den Gesetzgeber eingegrenzt. Der Teilnehmer einer Veranstaltung ist durch seine Zustimmung an den NADA-Code gebunden.

Daher kommt die Beschränkung der Dopingstrafe auf zwei Jahre bei Ersttätern. Jeder, der sich abseits des Stammtischs für eine mögliche Verlängerung des Strafmaßes engagiert, hat sich mit diesen juristischen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Ich habe sie jetzt zur Genüge erläutert und bin es leid, mir deswegen ein "bizarres Rechtsverständnis" oder andere Beschimpfungen anzuhören.

Eine Verlängerung der Strafe für Ersttäter wird auf der Ebene der WADA im November diskutiert, inkrafttreten soll sie im Jahr 2015. Eine Übernahme der verschärften Regel in den für Deutschland geltenden Code der NADA gilt aus den oben dargestellten Gründen als unwahrscheinlich. Dass Doping am eigenen Körper strafrechtlich verfolgt werden wird und entsprechende Gesetze eingeführt werden, gilt als nahezu ausgeschlossen.

Persönlich würde ich manches gerne anders sehen, aber so sind die Fakten.

Grüße,
Arne

dude 30.06.2013 18:03

Zitat:

Zitat von Triathletin007 (Beitrag 919928)
Dude, was ist da denn beim Grand- Fondo in Italien passiert? Der Führende hätte während des Rennens auf einmal reisaus gegeben und wäre nicht mehr gesehen wurden weil er mitgeteilt bekommen hätte, dass es im Ziel Dopingkontrollen geben würde?

Wäre nett, wenn Du das mal genau erklären könntest!:Huhu:

So war es.

http://www.playfull.it/v5/articles.asp?id=892

Viel interessanter: der italienische Radsportverband hat am Freitag u.a. beschlossen, dass des Dopings ueberfuehrte Amateurrennfahrer nie mehr eine Rennlizenz loesen duerfen. Die Radtouristikerlizenz steht ihnen weiterhin offen.

SO MUSS ES SEIN!

http://www.playfull.it/v5/news.asp?id=3202

dude 30.06.2013 18:14

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 920061)
Er sagt, dass bei Ersttätern eine zweijährige Sperre das Höchstmaß dessen ist, was "noch innerhalb der grundgesetzlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt". Nachlesen kann man das zum Beispiel hier.

Gilt trotzdem nicht fuer Amateure und Halbprofis.

Klugschnacker 30.06.2013 19:51

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 920147)
Gilt trotzdem nicht fuer Amateure und Halbprofis.

Das wird durch Wiederholung nicht richtiger.

Erstens: Bestimmtheitsgrundsatz. Es kommen nur Strafen in Frage, die im Regelwerk stehen; mit anderen Worten, ein Athleten kann nur mit Strafen belegt werden, die im Regelwerk aufgeführt sind. Im Regelwerk stehen klipp und klar 2 Jahre für Ersttäter.

Zweitens: Angemessenheit der Strafe. Hier gibt der Gesetzgeber 2 Jahre als Höchststrafe vor. Es gibt auch im Krabbe-Urteil keinerlei Hinweis darauf, dass für einen Amateur längere Strafen angemessen seien als für Profis. Ganz im Gegenteil, bei einem Amateur fällt der wirtschaftliche Betrug komplett flach.

Drittens: Erforderlichkeit der Sanktion. Die Strafe muss erforderlich im Hinblick auf die Verbandsziele sein. Ein Unterschied zwischen Amateur und Profi ist auch hier nicht auszumachen. Auch hier ganz im Gegenteil, Amateure eine weit geringere Signalwirkung oder Vorbildfunktion.

Ich habe nichts gegen längere Strafen, aber die Rechtslage sieht anders aus. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein Amateur als Ersttäter zu mehr als zwei Jahren verurteilt worden wäre.

Grüße,
Arne

dude 30.06.2013 21:13

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 920161)
Erstens: Bestimmtheitsgrundsatz. Es kommen nur Strafen in Frage, die im Regelwerk stehen; mit anderen Worten, ein Athleten kann nur mit Strafen belegt werden, die im Regelwerk aufgeführt sind. Im Regelwerk stehen klipp und klar 2 Jahre für Ersttäter.

Ja, im Regelwerk der WADA. Und nur da.

Zitat:

Zweitens: Angemessenheit der Strafe. Hier gibt der Gesetzgeber 2 Jahre als Höchststrafe vor. Es gibt auch im Krabbe-Urteil keinerlei Hinweis darauf, dass für einen Amateur längere Strafen angemessen seien als für Profis. Ganz im Gegenteil, bei einem Amateur fällt der wirtschaftliche Betrug komplett flach.
Stellst Du Dich taub? Der Gesetzgeber aeussert sich ueberhaupt nicht zum Thema! Lediglich ein einziges Gericht tat dies.

Zitat:

Drittens: Erforderlichkeit der Sanktion. Die Strafe muss erforderlich im Hinblick auf die Verbandsziele sein. Ein Unterschied zwischen Amateur und Profi ist auch hier nicht auszumachen. Auch hier ganz im Gegenteil, Amateure eine weit geringere Signalwirkung oder Vorbildfunktion.
Darueber kann man streiten. Wie Du gesehen hast sieht der italienische Radsportverband schonmal anders als Du. Ich vermute, dass sich sonst noch kein Verband mit der Problematik des dopenden Amatuers auseinandergesetzt hat.

Zitat:

Ich habe nichts gegen längere Strafen, aber die Rechtslage sieht anders aus. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein Amateur als Ersttäter zu mehr als zwei Jahren verurteilt worden wäre.
Das wird sich zum Glueck zunehmend aendern (siehe Italien).

drullse 30.06.2013 21:55

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 920142)
So war es.

http://www.playfull.it/v5/articles.asp?id=892

Viel interessanter: der italienische Radsportverband hat am Freitag u.a. beschlossen, dass des Dopings ueberfuehrte Amateurrennfahrer nie mehr eine Rennlizenz loesen duerfen. Die Radtouristikerlizenz steht ihnen weiterhin offen.

SO MUSS ES SEIN!

http://www.playfull.it/v5/news.asp?id=3202

Respekt. Mal sehen, was draus wird.


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