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Dude, was ist da denn beim Grand- Fondo in Italien passiert? Der Führende hätte während des Rennens auf einmal reisaus gegeben und wäre nicht mehr gesehen wurden weil er mitgeteilt bekommen hätte, dass es im Ziel Dopingkontrollen geben würde?
Wäre nett, wenn Du das mal genau erklären könntest!:Huhu: |
Hi Arne,
danke für den Tipp mit der deutschen Versio des Wada-Codes. :Blumen: Zitat:
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Strafen, die nicht über das sportliche Reglement abgedeckt sind (zum Beispiel darüber hinaus gehen), sind nicht möglich, das wird durch den gesetzlichen Rahmen verhindert. Da Du mir das nicht glaubst, kannst Du das bei Prof. Dr. Ulrich Haas nachlesen, der den NADA-Code juristisch mit auf den Weg gebracht hat. Er kennt die Grenzen, die der Regel- und Sanktionshoheit des Sports durch die Gesetze auferlegt sind. Er sagt, dass bei Ersttätern eine zweijährige Sperre das Höchstmaß dessen ist, was "noch innerhalb der grundgesetzlich-rechtsstaatlichen Grenzen liegt". Nachlesen kann man das zum Beispiel hier. Der Ausrichter einer Veranstaltung ist über die Veranstalter- und Ausrichterordnung an die DTU-Ordnungen gebunden. Diese enthalten die Bestimmungen der NADA. Der dort festgelegte Sanktionskatalog ist wiederum durch den Gesetzgeber eingegrenzt. Der Teilnehmer einer Veranstaltung ist durch seine Zustimmung an den NADA-Code gebunden. Daher kommt die Beschränkung der Dopingstrafe auf zwei Jahre bei Ersttätern. Jeder, der sich abseits des Stammtischs für eine mögliche Verlängerung des Strafmaßes engagiert, hat sich mit diesen juristischen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Ich habe sie jetzt zur Genüge erläutert und bin es leid, mir deswegen ein "bizarres Rechtsverständnis" oder andere Beschimpfungen anzuhören. Eine Verlängerung der Strafe für Ersttäter wird auf der Ebene der WADA im November diskutiert, inkrafttreten soll sie im Jahr 2015. Eine Übernahme der verschärften Regel in den für Deutschland geltenden Code der NADA gilt aus den oben dargestellten Gründen als unwahrscheinlich. Dass Doping am eigenen Körper strafrechtlich verfolgt werden wird und entsprechende Gesetze eingeführt werden, gilt als nahezu ausgeschlossen. Persönlich würde ich manches gerne anders sehen, aber so sind die Fakten. Grüße, Arne |
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http://www.playfull.it/v5/articles.asp?id=892 Viel interessanter: der italienische Radsportverband hat am Freitag u.a. beschlossen, dass des Dopings ueberfuehrte Amateurrennfahrer nie mehr eine Rennlizenz loesen duerfen. Die Radtouristikerlizenz steht ihnen weiterhin offen. SO MUSS ES SEIN! http://www.playfull.it/v5/news.asp?id=3202 |
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Erstens: Bestimmtheitsgrundsatz. Es kommen nur Strafen in Frage, die im Regelwerk stehen; mit anderen Worten, ein Athleten kann nur mit Strafen belegt werden, die im Regelwerk aufgeführt sind. Im Regelwerk stehen klipp und klar 2 Jahre für Ersttäter. Zweitens: Angemessenheit der Strafe. Hier gibt der Gesetzgeber 2 Jahre als Höchststrafe vor. Es gibt auch im Krabbe-Urteil keinerlei Hinweis darauf, dass für einen Amateur längere Strafen angemessen seien als für Profis. Ganz im Gegenteil, bei einem Amateur fällt der wirtschaftliche Betrug komplett flach. Drittens: Erforderlichkeit der Sanktion. Die Strafe muss erforderlich im Hinblick auf die Verbandsziele sein. Ein Unterschied zwischen Amateur und Profi ist auch hier nicht auszumachen. Auch hier ganz im Gegenteil, Amateure eine weit geringere Signalwirkung oder Vorbildfunktion. Ich habe nichts gegen längere Strafen, aber die Rechtslage sieht anders aus. Ich habe auch noch nie davon gehört, dass ein Amateur als Ersttäter zu mehr als zwei Jahren verurteilt worden wäre. Grüße, Arne |
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