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Feanor 22.11.2022 15:59

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690913)
Ich sehe hier einen Unterschied, was gemeint sein kann. Die Produktion von Solarstrom aus einer PV-Zelle ist (u.a. dank chinesischer Paneelkosten) tatsächlich günstig. Bei Insellösungen ist das ein riesen Vorteil. Ein komplexes System, das viel von solcher unplanbaren und schwankenden Energie hat, ist nicht so günstig, weil ein wesentlicher Aufwand in die Netzstabilisierung fließen muß.

Die Rentabilität der einzelnen PV-Analge im Netz lebt von der garantierten Einspeisevergütung. ich habe Zweifel, daß die Rentabilität gleich hoch bleibt, wenn die Vergütung in Echtzeit an die Strombörsenpreise gekoppelt wäre (was aber viel besesr den Marktwert der Technologie spiegeln würde): d.h. wenn man immer so viel bekommt, wie der Strom gerade Wert ist. Da wäre der Euro-Ertrag an Hochsommertagen deutlich weniger, als jetzt - und würde die Entwicklung und Installation von Speicherlösungen und Insellösungen stark befeuern.

Größere Anlagen gehen durchaus in die Direktvermarktung, d.h. leben nicht von der Einspeisevergütung. Das ist zwar nicht direkt der Strombörsenpreis, aber ein von politischen Entscheidungen unabhängiger verhandelter Preis aus Angebot und Nachfrage. Gerade in 2022 wäre vermutlich jeder froh, in die Direktvermarktung zu gehen oder den Börsenpreis zu erzielen. Lohnt sich halt nur nicht für die paar kWh, die von EFH-Dach kommen vom bürokratischen Aufwand.

MattF 22.11.2022 17:30

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690913)

Die Rentabilität der einzelnen PV-Analge im Netz lebt von der garantierten Einspeisevergütung. .


Meine Anlage und die bei ALDI (oder eine Industriebetrieb, welches genau tagsüber Strom braucht wo Solarstrom anfällt) auf dem Dach lebt vom Selbstverbrauch und nicht von der Einspeisevergütung.

Letztens einen Bericht von nem Bäcker gesehen, der sein Dach vollgepflastert hat. Man kann auch tagsüber backen, ist eh besser, da man da besser Personal bekommt.
Dazu wollte er das Dach einer Firma in der Nachbarschaft auch noch mit nutzen, ist aber nicht erlaubt, den Strom über die Grundstüclsgrenze zu führen, ohne dafür wieder Abgaben zu zahlen.

tridinski 22.11.2022 19:19

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690909)

Irgendwie widersprüchlich - "teures Zeug" und "abgeschrieben": wenn die Anlagen abgeschrieben sind, ist die Produktion eben nicht mehr so teuer, und eben darum profitabel.



Dass erneuerbar schon heute deutlich günstiger ist als fossil und Atom bezieht sich auf heute neu errichtete Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik, nicht auf altes Zeug was irgendwo rumsteht.



Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690909)

Was ist verwerflich daran, mit abgeschriebenen, aber noch gut funktionsfähigen Anlagen Profit zu machen, solange die Kunden das Produkt würdigen (besonders bei Kernkraft, wo auch kaum neues CO2 anfällt). Auch der VW Käfer oder der 2CV wurde Jahrzehntelang nachgebaut, weil die Kunden es honoriert haben.



Verwerflich finde ich daran folgendes:

Fossil: CO2 Ausstoß ist nicht eingepreist in "abgeschrieben" und geht zu Lasten der Allgemeinheit, und dies nicht nur bei uns sondern weltweit. Der Preis der CO2-Zertifikate ist mit aktuell ca 80€/t viel zu niedrig und deckt die echten Kosten um das erzeugte CO2 wieder aus der Atmosphäre zu entfernen und zu lagern in keiner Weise ab.

Atom: Die Lagerung des Strahlungsmülls über Tausende Jahre ist nicht eingepreist. Zudem ist vollkommen ungeklärt wo gelagert werden soll. In D gibt es kein Lager und es wird auch keins geben können: Niemand wird einer Errichtung in seinem Bundesland oder Landkreis zustimmen und es wird auch keine Regierung durchdrücken können. Export des Mülls in Drittländer mit zweifelhaften Standards verbietet sich auch.

Schwarzfahrer 22.11.2022 21:08

Zitat:

Zitat von Feanor (Beitrag 1690916)
Größere Anlagen gehen durchaus in die Direktvermarktung, d.h. leben nicht von der Einspeisevergütung. Das ist zwar nicht direkt der Strombörsenpreis, aber ein von politischen Entscheidungen unabhängiger verhandelter Preis aus Angebot und Nachfrage. Gerade in 2022 wäre vermutlich jeder froh, in die Direktvermarktung zu gehen oder den Börsenpreis zu erzielen.

Na ja. Wenn ich mir anschaue, wann Solarstrom anfällt (tagsüber, z,B. KW 27 2022), brechen die Preise um 25 - 50 % ein, d.h. man bekommt immer für sein Solarstrom den niedrigst möglichen Preis. Klingt nicht ideal, kann natürlich trotzdem noch zur Amortisation der Investition reichen.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1690928)
Meine Anlage und die bei ALDI (oder eine Industriebetrieb, welches genau tagsüber Strom braucht wo Solarstrom anfällt) auf dem Dach lebt vom Selbstverbrauch und nicht von der Einspeisevergütung.

ich weiß nicht, was Du verbrauchst. Unsere Anlage produziert a. 10.000 kWh im Jahr, wir können davon gerade mal knapp 1000 verbrauchen (ist schon 40 % unseres Bedarfs). 90 % wird eingespeist (mit einer Batterie wird es auch nicht unter 75 % sinken), ohne die Einspeisevergütung würde es sich erst viel später amortisieren. Bei einem Betrieb mit hohem Stromverbrauch kann es anders aussehen, die normale Dachanlage wird aber immer so aussehen.
Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1690928)
Dazu wollte er das Dach einer Firma in der Nachbarschaft auch noch mit nutzen, ist aber nicht erlaubt, den Strom über die Grundstücksgrenze zu führen, ohne dafür wieder Abgaben zu zahlen.

Letzteres ist wirklich schade, ich fände es erst mal auch sinnvoller, die Nachbarn mit meinem Strom mit versorgen zu können; dann würde ich die Netze mit meinem Zappelstrom weniger belasten.

Helmut S 23.11.2022 09:00

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1690845)
Ich habe den Abschluss verlinkt und dazu genau drei "freche, unverschämte, weltfremde" Punkte geschrieben:

Das habe ich schon verstanden, was du argumentierst. Liegt ja auf der Hand. Das ist ja nicht weltfremd. Weltfremd ist, dass du überhaupt nicht siehst, was da passiert: IG Metallmitglieder, denen es ja eh schon dermaßen gut geht, kriegen einen Tarifabschluss, der brutal gut ist. Ja, Reallohnverlust. Na und? Alles auf recht hohem Niveau. Selbst bei niedrigerem Abschluß oder gar keinem Abschluß, wäre das für die ANs in den IG Metallbetrieben sicher kein existentielles Problem gewesen. Du siehst das Thema nur aus der Sicht der AN. Die Wirtschaft besteht aber nicht nur aus ANs und die Gewerkschaften sind doch längst ein gesamtgesellschaftlicher Stakholder.


Der IGM hätte es deshalb gut zu Gesicht gestanden, etwas mehr Zurückhaltung zu üben und zu erkennen, dass der Tarifabschluss den Druck auf den Standort Deutschland, insbesondere die KMU in entsprechenden Regionen, deutlich erhöht. Selbst IG Metall Funktionäre müssten doch mitgekriegt haben, wie Lieferketten, Rohstoffpreise und Arbeitsmarkt sich im Moment darstellen?

In der FAZ war dieser Tage ein guter Kommentar zum Abschluss. Der gesamte Artikel ist ein Volltreffer. Dieser Absatz aber besonders:

Ich empfehle dir, deine Sichtweise mal weg von den Konzernen und hin zu den KMUs zu richten. Hier benötigen die Menschen mehr Aufmerksamkeit, hier benötigen die Unternehmen eine bessere Standortpolitik, hier findet die Ausbildung statt. Ich meine, dass dies deine Sichtweise erweitern würde.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1690866)
Und eine Gewerkschaft ist eine Organisation der Kolleginnen und Kollegen, zu behaupten die IGM würde falsch handeln indem sie entsprechend hohe Abschlüsse erreicht ist schon eine etwas merkwürdige Betrachtung der Wirtschaftsordnung und Geschichte.

Niemand verleugnet die Geschichte und die Bedeutung der Gewerkschaften. Weder in der Vergangenheit, noch in der Gegenwart. Leg mir bitte nix in den Mund, dass ich nicht geschrieben habe.

Allerdings sind Gewerkschaften schon mehr als "nur" eine Organisation der Kolleginnen und Kollegen - sie sind wie gesagt ein gesamtgesellschaftlicher Stakeholder. Dadurch haben sie auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Diese hat die IG Metall aus meiner Sicht mit diesem Abschluss nicht wahr genommen.

:Blumen:

keko# 23.11.2022 09:53

Nicht übel die Einigung auf den Tarifvertrag bei VW:

Die rund 125.000 Beschäftigten erhalten in zwei Schritten 8,5 Prozent mehr Lohn und eine Einmalzahlung von 3000€ netto.

qbz 23.11.2022 09:57

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1690959)
.........
Allerdings sind Gewerkschaften schon mehr als "nur" eine Organisation der Kolleginnen und Kollegen - sie sind wie gesagt ein gesamtgesellschaftlicher Stakeholder. Dadurch haben sie auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Diese hat die IG Metall aus meiner Sicht mit diesem Abschluss nicht wahr genommen.
........

"Der Pilotabschluss von Baden-Württemberg besagt im Kern: Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht (am 1. 6. 2023 um 5,2*% und am 1. 5. 2024 um 3,3*%); es wird eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt (1500 € im ersten Quartal 2023 und weitere 1500 € ein Jahr später; die Laufzeit beträgt 24 Monate."

Wie man so einen Abschluss als "brutal gut" bezeichnen kann, ist mir inhaltlich und sachlich angesichts der Inflationsrate 10 % im Oktober (gesamtes Jahr über 7 %) und der durchschnittlichen Unternehmensgewinne ein Rätsel, aber verständlich aus Deiner Interessenlage als Unternehmer.

Volkswirtschaftlich für die gesamte Gesellschaft gesehen gilt: Die IG-Metall nimmt, wie ich begründet habe, mit den Einmalzahlungen deutlich Rücksicht auf die aktuelle Situation, damit der Abschluss nicht zu einer Lohn-Preis-Spirale führt. D.h. ganz wichtig: Damit könnte die Inflation infolge der Energiepreise und der Lieferketten temporär bleiben, ohne dass sich eine Lohn-Preis-Spirale anschliesst. Ausserdem sind diese auch für den Arbeitgeber abgabefrei! Desweiteren sorgt der Abschluss dafür, dass nicht eine sinkende Nachfrage eine Rezession herbeiführt bzw. sich die prognostizierte leichte Rezession nicht vertieft. Drittens wirkt sich der Abschluss indirekt auf die Löhne in anderen Beschäftigtengruppen und die Renten aus. Versuche das mal auch gesamtwirtschaftlich zu betrachten und nicht allein von Deinem Unternehmen oder von Arbeitgeberveränden oder der FAZ aus.

IG Metall: abschluss-ergebnis-erklaert-metall-tarifrunde-2022

qbz 23.11.2022 10:04

Zitat:

Zitat von keko# (Beitrag 1690961)

in 2 Jahren, lieber Mathematiker :Blumen:

Die Angestellten können mit mehr Geld in zwei Stufen rechnen. Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent erhöht. Wie in der Fläche betrage die Laufzeit 24 Monate, teilte die IG Metall mit. Wie in BW.

Damit bleibt der bleibende prozentuale Abschluss, nimmt man die ergänzende inflationsausgleichende Einmalzahlung aus, deutlich unter der Inflationsrate, und verhindert eine Lohn-Preis-Spirale. Die Laufzeit finde ich eindeutig zu lang, weil wenig prognostizierbar.

Der Abschluss aus BW hat traditionell Pilotwirkung und wird in den anderen Bundesländern im IG Metallbereich übernommen. Damit werden Tarifauseinandersetzungen und Streiks in der Breite des Landes unnötig.

keko# 23.11.2022 10:21

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1690965)
in 2 Jahren, lieber Mathematiker :Blumen:

Die Angestellten können mit mehr Geld in zwei Stufen rechnen. Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent erhöht. Wie in der Fläche betrage die Laufzeit 24 Monate, teilte die IG Metall mit. Wie in BW.

Damit bleibt der bleibende prozentuale Abschluss, nimmt man die ergänzende inflationsausgleichende Einmalzahlung aus, deutlich unter der Inflationsrate, und verhindert eine Lohn-Preis-Spirale. Die Laufzeit finde ich eindeutig zu lang, weil wenig prognostizierbar.

Der Abschluss aus BW hat traditionell Pilotwirkung und wird in den anderen Bundesländern im IG Metallbereich übernommen. Damit werden Tarifauseinandersetzungen und Streiks in der Breite des Landes unnötig.

Ja, ich habe es gelesen mit den zwei Jahren :Blumen: Trotzdem kann ich von so was (mit Einmalzahlung) nur träumen.
Da ich davon ausgehe, dass die Inflation auf hohem Niveau bleibt, werden wir echten Kaufkraftverlust erleben und dass weite Teile des Mittelstands abrutscht. Auch wenn es viele wohl erst wahrhaben werden, wenn es sie selbst direkt trifft.

MattF 23.11.2022 11:21

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690942)

ich weiß nicht, was Du verbrauchst.

Ich hab einen Speicher und verbrauch ca. 70% selbst.

Und es waren auch größere Anlagen gemeint, auf Gewerbebetrieben, da macht das absolut Sinn! Tagsüber Produktion und Solarstrom, passen 100% zusammen.


Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1690942)
Letzteres ist wirklich schade, ich fände es erst mal auch sinnvoller, die Nachbarn mit meinem Strom mit versorgen zu können; dann würde ich die Netze mit meinem Zappelstrom weniger belasten.

Du versorgst deine Nachbarn physikalisch eh mit, da landet nix in den Netzen :Huhu:

tridinski 24.11.2022 05:39

In Tübingen kommen die Kostenvorteile der Erneuerbaren bereits in erheblichem Umfang in Form von stark reduzierten Kosten in der Realität an:

https://www.spiegel.de/panorama/gese...85b2f6ddc6fa6b

qbz 24.11.2022 13:05

Zitat:

"Die Armut in Deutschland ist über die vergangene Dekade deutlich angestiegen – eine denkbar schlechte Ausgangsposition für die fortgesetzten sozialen Stresstests durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Rekordinflation. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem Einkommensmedian ist schon vor Beginn der Corona-Krise um ein Drittel gegenüber dem Jahr 2010 gewachsen. Auch die Ungleichheit der Einkommen insgesamt in Deutschland hatte, gemessen am Gini-Koeffizienten, 2019 einen neuen Höchststand erreicht."
Zu diesen obigen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

und gleiches Thema:
DIW-Chef Fratzscher »Die soziale Schere geht weiter auf, noch stärker als in der Pandemie« . Menschen mit geringen Einkommen litten viel mehr unter der Inflation als Reiche, sagt DIW-Chef Marcel Fratzscher. Nötig sei eine »zielgerichtete Verteilungspolitik«, statt Geld mit der Gießkanne zu verteilen.

Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.

Helmut S 24.11.2022 15:04

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691131)
Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben.

Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,

- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]

qbz 24.11.2022 15:30

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1691159)
Du meinst Mitfinanzierung des Entlastungspaketes (nicht der Schulden) um, wie die Sachverständigen schreiben,

- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss."
- "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen."
- "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...]

Ja natürlich.

Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschliesslich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler? Dass die Wirtschaftsweisen vom "Entlastungspaket" sprechen und ich das nicht wörtlich zitiere?
Zitat:

"Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird für 2022 eine Kreditermächtigung für den WSF in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen, um die geplanten Maßnahmen in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren. Eigene Maßnahmen des WSF sind nicht vorgesehen - er fungiert vielmehr als reiner „Finanzierungs-Dienstleister“."
https://www.bundesregierung.de/breg-...tigung-2132830

Helmut S 24.11.2022 15:41

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691165)
Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschließlich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler?

Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.

Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.

qbz 24.11.2022 16:13

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1691166)
Nein kann man nicht. Das ist völlig absurd. Das Entlastungspaket wird finanziert. So ist auch das Gutachten in dem Punkt zu verstehen.

Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix.

Das Entlastungspaket wird ausschliesslich mit einem Staatskredit (= neuen Schulden) finanziert:

Deswegen: "Kredit(=schulden)finanzierte Gas- und Strompreisbremse" ist eine absolut korrekte Bezeichnung des Sachverhaltes. Mit einer temporären Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur für die Gas-/Strompreisbremse (= Subvention) würde sich die Kreditaufnahme entsprechend verringern. (=Teilfinanzierung oder teilweise Gegenfinanzierung im Sprachgebrauch der Haushälter im ÖD).)

Für die Tilgung und Zinsen nimmt der Bund jährlich Kredite auf bzw. darf Schulden machen.

Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, § 26b

Mo77 26.11.2022 09:02

Hurra.....

... Pünktlich zum 1. Advent kommen neue Preise.

Gas: Arbeitspreis 34 ct/kwh
Strom: Arbeitspreis 74 ct/kwh

Anscheinend werden dann 80% (vom Vorjahresverbrauch?? ) für die Hälfte über den Ladentisch gehen?

An mathematisch fähige Menschen: wäre es günstiger gewesen den Verbrauch im letzten Jahr 20% über dem notwendigen gehabt zu haben?

dr_big 26.11.2022 09:06

Am günstigsten wird es, wenn du deinen Verbrauch im nächsten Jahr um 20% reduzierst :Huhu:

Mo77 26.11.2022 09:16

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691352)
Am günstigsten wird es, wenn du deinen Verbrauch im nächsten Jahr um 20% reduzierst :Huhu:

Echt?

Ist es nicht günstiger wenn ich um 30% reduziere?

Wenn ich es noch kälter haben will muss ich meine Räume kühlen.
:Cheese:

Wenn ich nicht in den letzten Jahren über 30.000 € in den Kindergarten getragen hätte wäre bestimmt auch was in die Modernisierung bzw Solaranlage geflossen.
In anbetracht, dass ich in anderen Bundesländern 0€ ausgegeben hätte fühle ich mich ehrlich gesagt gelegentlich etwas verarscht.

dr_big 27.11.2022 09:26

Die Gaspreisbremse habe ich immer noch nicht so ganz verstanden. Referenzwert ist scheinbar der Abschlag von September 2022, der auf dem Verbrauch von 2021 basiert. Mit der Preisbremse soll jetzt 20% davon mit der Differenz von dem Gaspreis 2023 abzüglich 12ct/kWh erstattet werden. Mein aktueller Verbrauch ist 40% unter dem Verbrauch 2021. Damit würde ich doch am meisten profitieren, wenn ich in einen sehr teuren Vertrag wechsle, weil ich dann einen höheren Betrag erstattet bekomme, tatsächlich aber nur die 12ct bezahle, da ich ja in Summe unterhalb von 80% des Referenzverbrauchs liege. :confused:

MattF 27.11.2022 10:02

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691441)
Mein aktueller Verbrauch ist 40% unter dem Verbrauch 2021.

Was mit dem Wetter zu tun hat, mit dem Wert würde ich nicht weiter rechnen.

dr_big 27.11.2022 10:17

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1691447)
Was mit dem Wetter zu tun hat, mit dem Wert würde ich nicht weiter rechnen.

Nein, das waren andere Veränderungen (1 Person weniger, weniger beheizte Fläche, ...), also nachhaltige Verbrauchsreduktion. Bei vergleichbarem Wetter werde ich nächstes Jahr sogar noch etwas weniger brauchen als dieses Jahr.

qbz 27.11.2022 10:26

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691441)
Die Gaspreisbremse habe ich immer noch nicht so ganz verstanden. Referenzwert ist scheinbar der Abschlag von September 2022, der auf dem Verbrauch von 2021 basiert. Mit der Preisbremse soll jetzt 20% davon mit der Differenz von dem Gaspreis 2023 abzüglich 12ct/kWh erstattet werden. Mein aktueller Verbrauch ist 40% unter dem Verbrauch 2021. Damit würde ich doch am meisten profitieren, wenn ich in einen sehr teuren Vertrag wechsle, weil ich dann einen höheren Betrag erstattet bekomme, tatsächlich aber nur die 12ct bezahle, da ich ja in Summe unterhalb von 80% des Referenzverbrauchs liege. :confused:

Referenzwert für den Verbrauch sind jeweils die Jahresverbräuche 2021 für 2022 und 2022 für 2023 und für die Kosten die Jahreskosten bzw. der Abschlag, der auf dieser Basis der Kunde zum voraus bezahlt. Bis 80 % des bisherigen (vorigen) Jahresverbrauches kostet das Gas 12ct. Alles darüber den Vertragspreis. Spart der Kunde X % erhält er die X % rückerstattet sowie für 80 % des vorigen Jahresverbrauches, was er im Abschlag über 12ct bezahlt hat. Die Differenz zu den 12 ct pro 80 % Verbrauch bezahlt der Staat dem Anbieter, unabhängig vom Preis des Anbieters, der diesen Differenzbetrag an den Kunden weitergibt.

Gaspreisbremse-Rechner

dr_big 27.11.2022 10:46

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691455)
Referenzwert für den Verbrauch sind jeweils die Jahresverbräuche 2021 für 2022 und 2022 für 2023 und für die Kosten die Jahreskosten bzw. der Abschlag, der auf dieser Basis der Kunde zum voraus bezahlt.

Laut Gesetzentwurf wird das Entlastungskontingent mit dem Verbrauch im Kalenderjahr 2021 berechnet.

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691455)
Bis 80 % des bisherigen (vorigen) Jahresverbrauches kostet das Gas 12ct. Alles darüber den Vertragspreis. Spart der Kunde X % erhält er die X % rückerstattet sowie für 80 % des vorigen Jahresverbrauches, was er im Abschlag über 12ct bezahlt hat. Die Differenz zu den 12 ct pro 80 % Verbrauch bezahlt der Staat dem Anbieter, unabhängig vom Preis des Anbieters, der diesen Differenzbetrag an den Kunden weitergibt.

Gaspreisbremse-Rechner

Der Rechner geht von gleichbleibendem Verbrauch aus, ist also komplett sinnlos. Interessant ist doch wie man profitiert, wenn man es schafft den Verbrauch zu reduzieren.

dr_big 27.11.2022 10:59

Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh
Verbrauch 2023: 20.000kWh
Einsparung 10.000kWh.
Gaspreis 2023: 20ct/kWh

Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro.
Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro.
Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html

Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse.

qbz 27.11.2022 13:09

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691468)
Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh
Verbrauch 2023: 20.000kWh
Einsparung 10.000kWh.
Gaspreis 2023: 20ct/kWh

Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro.
Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro.
Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html

Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse.

Ich habe mir mal auf der von Dir verlinkten Seite das Überblickspapier der Regierung zur Gaspreisbremse durchgelesen und das Fazit nach der dortigen Beispielrechnung:

Zitat:

"Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gas- oder Wärmepreis und dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Ich schreibe mal, wie ich es verstehe mit 3 einfachen Beispielen:

2022: Verbrauch: 10 000 kwh und Prognose 2023.
2023: Verbrauch: 8000 kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000. Staatliche Erstattung: (Gaspreis-12ct)x8000. Da er für 2000kwh über den Abschlag zum voraus den Vertragspreis bezahlt hat, erhält er 2000xVertragspreis vom Anbieter zurück.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 9000kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx1000, und erhält die Vorauszahlung von 1000xVertragspreis.

2022: Verbrauch: 10 000kwh
2023: Verbrauch: 1100kwh
Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx3000.

So verstehe ich die Intention des beabsichtigten Gesetzes (wo gibt es den exakten Entwurf?) im Prinzip und so wird es von den Anbietern bei den Rechnungen und den Abschlägen und Rückzahlungen nach meiner Meinung umgesetzt werden.

dr_big 27.11.2022 13:17

Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.

Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt.

qbz 27.11.2022 13:41

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691486)
Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.

Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt.

danke, ich hatte nicht soweit nach unten gescrollt.

Trimichi 27.11.2022 19:27

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691488)
danke, ich hatte nicht soweit nach unten gescrollt.

Ist doch alles egal! Wer einen Kerzenofen bauen kann ist klar im Vorteil! Wir sparen uns tot für den Mist. Und diejenigen die zur Tafel gehen haben noch weniger. Achtung: die zweiwandigen Gefäße sollten aus Terracotta sein. Das ist sehr wichtig.

tomerswayler 27.11.2022 21:35

Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."


Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh:

Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12)

qbz 27.11.2022 22:07

Zitat:

Zitat von tomerswayler (Beitrag 1691548)
Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."


Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh:

Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12)

Genauso würde ich die Formalisierung auch sehen.

Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021.

Zitat:

§ 10
"Entlastungskontingent
(1) Der Entlastungsbetrag wird gewährt für ein Entlastungskontingent in Kilowattstunden pro Kalenderjahr. Dieses Entlastungskontingent beträgt für Entnahmestellen von Letztverbrauchern,
1. die einen Anspruch nach § 3 Absatz 1 haben, 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat; dabei ist bei Letztverbrauchern, die im Wege einer registrierenden Leistungsmessung beliefert werden, die vom zuständigen Messstellenbetreiber gemessene Netzentnahme für den Zeitraum des Kalenderjahres 2021 an der betreffenden Entnahmestelle maßgeblich."

Wasserbüffel 28.11.2022 06:48

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1691549)
Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021.

Der prognostizierte Jahresverbrauch bei SLP-Kunden für das aktuelle Jahr basiert in der Regel auf den IST-Werten des letzten Abrechnungszeitraums. September 2022 sollte also 2021 entsprechen.

Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert.

dr_big 28.11.2022 08:48

Zitat:

Zitat von Wasserbüffel (Beitrag 1691552)

Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert.

Wo steht das in dem Gesetzentwurf?

Wasserbüffel 28.11.2022 09:38

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1691557)
Wo steht das in dem Gesetzentwurf?

Das hat nichts explizit mit dem Gesetzentwurf zu tun. Der prognostizierte Jahresverbrauch ist ein Merkmal in der Energieversorgung, dass unabhängig vom Entlastungspaket etc. genutzt wird. Z.B. wird er für die Mengenbilanzierung genutzt oder Lieferanten nutzen diesen Wert für Ihre Beschaffung.

Wenn Kunde dr_big z.B. eine Jahresentnahme von 5.000 kWh hinterlegt hat, wird sein Versorger diese Menge in der Regel für das Jahr beschaffen.

Ich habe mir den Entwurf noch nicht angesehen. Es müsste aber schon genau definiert sein welcher Zeitraum herangezogen werden soll und ob der fix bleibt.

MattF 28.11.2022 10:24

Zitat:

Zitat von Wasserbüffel (Beitrag 1691560)

Wenn Kunde dr_big z.B. eine Jahresentnahme von 5.000 kWh hinterlegt hat, wird sein Versorger diese Menge in der Regel für das Jahr beschaffen.

Ich hab noch nie irgendwas hinterlegt. Wenn rechnet sich der Versorger das selbst aus, aus der Nutzung in der Vergangenheit.

Wasserbüffel 28.11.2022 10:41

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1691569)
Ich hab noch nie irgendwas hinterlegt. Wenn rechnet sich der Versorger das selbst aus, aus der Nutzung in der Vergangenheit.

Der Versorger bekommt vom Verteilnetzbetreiber bei der Anmeldung der Versorgung die Jahresentnahme mitgeteilt und auch später eine entsprechende Änderung. Diese kann er verwenden oder sich selber eine ermitteln für seine Beschaffung. Passiert alles automatisiert per elektronischen Datenaustausch zwischen den beiden Marktpartnern.

qbz 28.11.2022 10:46

Zitat:

Zitat von Wasserbüffel (Beitrag 1691552)
Der prognostizierte Jahresverbrauch bei SLP-Kunden für das aktuelle Jahr basiert in der Regel auf den IST-Werten des letzten Abrechnungszeitraums. September 2022 sollte also 2021 entsprechen.

Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert.

danke für die Info.

Wasserbüffel 28.11.2022 10:50

Wer sich genauer mit der Thematik Bilanzierung Strom/Gas und den relevanten Prozessen beschäftigen möchte hier die Grundlagen:


MaBiS - Bilanzierung Strom


GaBi - Bilanzierung Gas

tridinski 28.11.2022 12:16

Einsparen von Gas scheint doch möglich zu sein auch für die Industrie ohne dass die Welt untergeht ("Deindustrialisierung")

"75% of German (gas consuming) companies are saving gas without reducing their output. And almost 40% say they could reduce gas consumption even more without producing less"

https://twitter.com/jakluge/status/1...lINJEdEtzeTd2w

qbz 28.11.2022 12:25

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1691591)
Einsparen von Gas scheint doch möglich zu sein auch für die Industrie ohne dass die Welt untergeht ("Deindustrialisierung")

"75% of German (gas consuming) companies are saving gas without reducing their output. And almost 40% say they could reduce gas consumption even more without producing less"

https://twitter.com/jakluge/status/1...lINJEdEtzeTd2w

Und wieviel der Einsparungen beinhalten eine Umstellung auf Öl?


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