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Meine Anlage und die bei ALDI (oder eine Industriebetrieb, welches genau tagsüber Strom braucht wo Solarstrom anfällt) auf dem Dach lebt vom Selbstverbrauch und nicht von der Einspeisevergütung. Letztens einen Bericht von nem Bäcker gesehen, der sein Dach vollgepflastert hat. Man kann auch tagsüber backen, ist eh besser, da man da besser Personal bekommt. Dazu wollte er das Dach einer Firma in der Nachbarschaft auch noch mit nutzen, ist aber nicht erlaubt, den Strom über die Grundstüclsgrenze zu führen, ohne dafür wieder Abgaben zu zahlen. |
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Dass erneuerbar schon heute deutlich günstiger ist als fossil und Atom bezieht sich auf heute neu errichtete Anlagen auf dem aktuellen Stand der Technik, nicht auf altes Zeug was irgendwo rumsteht. Zitat:
Verwerflich finde ich daran folgendes: Fossil: CO2 Ausstoß ist nicht eingepreist in "abgeschrieben" und geht zu Lasten der Allgemeinheit, und dies nicht nur bei uns sondern weltweit. Der Preis der CO2-Zertifikate ist mit aktuell ca 80€/t viel zu niedrig und deckt die echten Kosten um das erzeugte CO2 wieder aus der Atmosphäre zu entfernen und zu lagern in keiner Weise ab. Atom: Die Lagerung des Strahlungsmülls über Tausende Jahre ist nicht eingepreist. Zudem ist vollkommen ungeklärt wo gelagert werden soll. In D gibt es kein Lager und es wird auch keins geben können: Niemand wird einer Errichtung in seinem Bundesland oder Landkreis zustimmen und es wird auch keine Regierung durchdrücken können. Export des Mülls in Drittländer mit zweifelhaften Standards verbietet sich auch. |
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Der IGM hätte es deshalb gut zu Gesicht gestanden, etwas mehr Zurückhaltung zu üben und zu erkennen, dass der Tarifabschluss den Druck auf den Standort Deutschland, insbesondere die KMU in entsprechenden Regionen, deutlich erhöht. Selbst IG Metall Funktionäre müssten doch mitgekriegt haben, wie Lieferketten, Rohstoffpreise und Arbeitsmarkt sich im Moment darstellen? In der FAZ war dieser Tage ein guter Kommentar zum Abschluss. Der gesamte Artikel ist ein Volltreffer. Dieser Absatz aber besonders: Ich empfehle dir, deine Sichtweise mal weg von den Konzernen und hin zu den KMUs zu richten. Hier benötigen die Menschen mehr Aufmerksamkeit, hier benötigen die Unternehmen eine bessere Standortpolitik, hier findet die Ausbildung statt. Ich meine, dass dies deine Sichtweise erweitern würde. Zitat:
Allerdings sind Gewerkschaften schon mehr als "nur" eine Organisation der Kolleginnen und Kollegen - sie sind wie gesagt ein gesamtgesellschaftlicher Stakeholder. Dadurch haben sie auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Diese hat die IG Metall aus meiner Sicht mit diesem Abschluss nicht wahr genommen. :Blumen: |
Nicht übel die Einigung auf den Tarifvertrag bei VW:
Die rund 125.000 Beschäftigten erhalten in zwei Schritten 8,5 Prozent mehr Lohn und eine Einmalzahlung von 3000€ netto. |
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Wie man so einen Abschluss als "brutal gut" bezeichnen kann, ist mir inhaltlich und sachlich angesichts der Inflationsrate 10 % im Oktober (gesamtes Jahr über 7 %) und der durchschnittlichen Unternehmensgewinne ein Rätsel, aber verständlich aus Deiner Interessenlage als Unternehmer. Volkswirtschaftlich für die gesamte Gesellschaft gesehen gilt: Die IG-Metall nimmt, wie ich begründet habe, mit den Einmalzahlungen deutlich Rücksicht auf die aktuelle Situation, damit der Abschluss nicht zu einer Lohn-Preis-Spirale führt. D.h. ganz wichtig: Damit könnte die Inflation infolge der Energiepreise und der Lieferketten temporär bleiben, ohne dass sich eine Lohn-Preis-Spirale anschliesst. Ausserdem sind diese auch für den Arbeitgeber abgabefrei! Desweiteren sorgt der Abschluss dafür, dass nicht eine sinkende Nachfrage eine Rezession herbeiführt bzw. sich die prognostizierte leichte Rezession nicht vertieft. Drittens wirkt sich der Abschluss indirekt auf die Löhne in anderen Beschäftigtengruppen und die Renten aus. Versuche das mal auch gesamtwirtschaftlich zu betrachten und nicht allein von Deinem Unternehmen oder von Arbeitgeberveränden oder der FAZ aus. IG Metall: abschluss-ergebnis-erklaert-metall-tarifrunde-2022 |
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Die Angestellten können mit mehr Geld in zwei Stufen rechnen. Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden ab Juni 2023 um 5,2 Prozent und ab Mai 2024 um weitere 3,3 Prozent erhöht. Wie in der Fläche betrage die Laufzeit 24 Monate, teilte die IG Metall mit. Wie in BW. Damit bleibt der bleibende prozentuale Abschluss, nimmt man die ergänzende inflationsausgleichende Einmalzahlung aus, deutlich unter der Inflationsrate, und verhindert eine Lohn-Preis-Spirale. Die Laufzeit finde ich eindeutig zu lang, weil wenig prognostizierbar. Der Abschluss aus BW hat traditionell Pilotwirkung und wird in den anderen Bundesländern im IG Metallbereich übernommen. Damit werden Tarifauseinandersetzungen und Streiks in der Breite des Landes unnötig. |
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Da ich davon ausgehe, dass die Inflation auf hohem Niveau bleibt, werden wir echten Kaufkraftverlust erleben und dass weite Teile des Mittelstands abrutscht. Auch wenn es viele wohl erst wahrhaben werden, wenn es sie selbst direkt trifft. |
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Und es waren auch größere Anlagen gemeint, auf Gewerbebetrieben, da macht das absolut Sinn! Tagsüber Produktion und Solarstrom, passen 100% zusammen. Zitat:
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In Tübingen kommen die Kostenvorteile der Erneuerbaren bereits in erheblichem Umfang in Form von stark reduzierten Kosten in der Realität an:
https://www.spiegel.de/panorama/gese...85b2f6ddc6fa6b |
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und gleiches Thema: DIW-Chef Fratzscher »Die soziale Schere geht weiter auf, noch stärker als in der Pandemie« . Menschen mit geringen Einkommen litten viel mehr unter der Inflation als Reiche, sagt DIW-Chef Marcel Fratzscher. Nötig sei eine »zielgerichtete Verteilungspolitik«, statt Geld mit der Gießkanne zu verteilen. Die Bundesregierung ignoriert allerdings komplett die Empfehlung des Sachverständigenrates (Wirtschaftsweisen) befristet zur Mitfinanzierung der Schulden für die Gassubvention den Spitzensteuersatz anzuheben. |
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- "[...] zu signalisieren, dass die Energiekrise solidarisch bewältigt werden muss." - "[...] die Zielgenauigkeit des Gesamtpakets aus Entlastungen und Belastungen zu erhöhen." - "[...] die Inflationswirkung der Entlastungsmaßnahmen und die zusätzliche Belastung des Staatshaushalts zu begrenzen [...] |
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Das sog. "Entlastungspaket" finanziert sich doch ausschliesslich über Schulden. Insofern kann man doch von der Mitfinanzierung der Schulden durch die vorgeschlagene Erhöhung des Spitzensteuersatzes sprechen? Oder wo liegt der Fehler? Dass die Wirtschaftsweisen vom "Entlastungspaket" sprechen und ich das nicht wörtlich zitiere? Zitat:
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Edit sagt noch: Was du vielleicht meinst ist "Gegenfinanzieren" - ein Begriff aus dem Haushaltumfeld. Davon steht aber im Gutachten nix. |
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Deswegen: "Kredit(=schulden)finanzierte Gas- und Strompreisbremse" ist eine absolut korrekte Bezeichnung des Sachverhaltes. Mit einer temporären Erhöhung des Spitzensteuersatzes nur für die Gas-/Strompreisbremse (= Subvention) würde sich die Kreditaufnahme entsprechend verringern. (=Teilfinanzierung oder teilweise Gegenfinanzierung im Sprachgebrauch der Haushälter im ÖD).) Für die Tilgung und Zinsen nimmt der Bund jährlich Kredite auf bzw. darf Schulden machen. Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, § 26b |
Hurra.....
... Pünktlich zum 1. Advent kommen neue Preise. Gas: Arbeitspreis 34 ct/kwh Strom: Arbeitspreis 74 ct/kwh Anscheinend werden dann 80% (vom Vorjahresverbrauch?? ) für die Hälfte über den Ladentisch gehen? An mathematisch fähige Menschen: wäre es günstiger gewesen den Verbrauch im letzten Jahr 20% über dem notwendigen gehabt zu haben? |
Am günstigsten wird es, wenn du deinen Verbrauch im nächsten Jahr um 20% reduzierst :Huhu:
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Ist es nicht günstiger wenn ich um 30% reduziere? Wenn ich es noch kälter haben will muss ich meine Räume kühlen. :Cheese: Wenn ich nicht in den letzten Jahren über 30.000 € in den Kindergarten getragen hätte wäre bestimmt auch was in die Modernisierung bzw Solaranlage geflossen. In anbetracht, dass ich in anderen Bundesländern 0€ ausgegeben hätte fühle ich mich ehrlich gesagt gelegentlich etwas verarscht. |
Die Gaspreisbremse habe ich immer noch nicht so ganz verstanden. Referenzwert ist scheinbar der Abschlag von September 2022, der auf dem Verbrauch von 2021 basiert. Mit der Preisbremse soll jetzt 20% davon mit der Differenz von dem Gaspreis 2023 abzüglich 12ct/kWh erstattet werden. Mein aktueller Verbrauch ist 40% unter dem Verbrauch 2021. Damit würde ich doch am meisten profitieren, wenn ich in einen sehr teuren Vertrag wechsle, weil ich dann einen höheren Betrag erstattet bekomme, tatsächlich aber nur die 12ct bezahle, da ich ja in Summe unterhalb von 80% des Referenzverbrauchs liege. :confused:
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Gaspreisbremse-Rechner |
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Rechenbeispiel gemäß BMWK-Info:
Verbrauch 2021: 30.000kWh Verbrauch 2023: 20.000kWh Einsparung 10.000kWh. Gaspreis 2023: 20ct/kWh Durch die Preisbremse bezahle ich in 2023 die festgelegten 12ct/kWh, macht 2400 Euro. Der Entlastungsbetrag berechnet sich als 10.000kWh eingesparte Energie multipliziert mit dem "hohen neuen Gaspreis", also mit 20ct/kWh, ergibt 2000 Euro. Somit bezahle ich am Ende 400 Euro für 20.000kWh, also 2ct/kWh. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Art...is-bremse.html Würde ich jetzt noch in die Grundversorgung mit 24ct/kWh wechseln, dann müsste ich nächstes Jahr genau gar nichts fürs Gas bezahlen, da der Entlastungsbetrag genau so hoch ist wie mein tatsächlicher Verbrauch multipliziert mit den 12ct/kWh der Preisbremse. |
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2022: Verbrauch: 10 000 kwh und Prognose 2023. 2023: Verbrauch: 8000 kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000. Staatliche Erstattung: (Gaspreis-12ct)x8000. Da er für 2000kwh über den Abschlag zum voraus den Vertragspreis bezahlt hat, erhält er 2000xVertragspreis vom Anbieter zurück. 2022: Verbrauch: 10 000kwh 2023: Verbrauch: 9000kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx1000, und erhält die Vorauszahlung von 1000xVertragspreis. 2022: Verbrauch: 10 000kwh 2023: Verbrauch: 1100kwh Der Kunde bezahlt für 2023 12ctx8000kwh sowie den Vertragspreisx3000. So verstehe ich die Intention des beabsichtigten Gesetzes (wo gibt es den exakten Entwurf?) im Prinzip und so wird es von den Anbietern bei den Rechnungen und den Abschlägen und Rückzahlungen nach meiner Meinung umgesetzt werden. |
Wenn du auf meinen link klickst findest du am rechten Rand Links auf die aktuellen Vertragsentwürfe. Dort steht als Referenzverbrauch: der Verbrauch nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022, folglich ist das Jahr 2021 die Basis.
Ich finde das ganze aber auch mehr als verwirrend und bin gespannt was am Ende herauskommt. |
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Zitat: "Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen."
Das dürfte dann der zu zahlende Betrag sein für Kunden mit einem Gaspreis über 12 Cent pro kWh: Verbrauch_neu * Preis_neu - 0,8 * Verbrauch_alt * (Preis_neu - 12) |
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Die Unsicherheit / Frage bestand noch darin, wie wird "Verbrauch_alt" berechnet. Meines Erachtens gilt für den Standardfall der prognostizierte Jahresverbrauch im Monat September 2022, und für eine registrierende Leistungsmessung (wobei ich nicht weiss, was das konkret bedeutet) das Kalenderjahr 2021. Zitat:
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Der prognostizierte Jahresverbrauch wird dann entsprechend im März/April 2023 auf den IST-Wert 2022 geändert. |
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Wenn Kunde dr_big z.B. eine Jahresentnahme von 5.000 kWh hinterlegt hat, wird sein Versorger diese Menge in der Regel für das Jahr beschaffen. Ich habe mir den Entwurf noch nicht angesehen. Es müsste aber schon genau definiert sein welcher Zeitraum herangezogen werden soll und ob der fix bleibt. |
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Wer sich genauer mit der Thematik Bilanzierung Strom/Gas und den relevanten Prozessen beschäftigen möchte hier die Grundlagen:
MaBiS - Bilanzierung Strom GaBi - Bilanzierung Gas |
Einsparen von Gas scheint doch möglich zu sein auch für die Industrie ohne dass die Welt untergeht ("Deindustrialisierung")
"75% of German (gas consuming) companies are saving gas without reducing their output. And almost 40% say they could reduce gas consumption even more without producing less" https://twitter.com/jakluge/status/1...lINJEdEtzeTd2w |
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