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Meine Güte, bevor eine SpO Gültigkeit erlangt, schwebt über allem erstmal die StVO.
§5.1.3 SpO. Die STVO ist einzuhalten. Wenn Du jetzt wieder mit Deinem Tempo 30, Rote Ampeln usw. kommst, sollten wir hier an dieser Stelle abbrechen, dann macht es keinen Sinn mehr mit Dir. :Huhu: Wenn Du einen Unfall baust, hast Du anzuhalten, sonst kommen auch noch strafrechtliche Konsequenzen auf Dich zu. Und das wir geahndet. Warum auch immer, aber wenn ich EL bin, passiert immer was und ein Arschloch meint, dann auch nicht anhalten zu müssen. Und ich habe die Scheiße am Bein, weil die Leute zu faul und/oder zu doof zum Lesen (SpO und andere) und halt Ignoranten sind. |
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Und ein Urteil in Juris dazu gefunden? eher nicht oder? |
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Wie Cenqiz schon geschrieben hat. Es gilt die Sportordnung, die StVO wird nur dann herangezogen, wenn die SpO nichts über diese Fälle besagt. Über Unfallflucht wird nix gesagt, also STVO i.V.m. StGB Rücksichtslose Fahrweise ist zwar in der SpO angesprochen (darf nicht gefährden...), wird dann sowohl (Rote Karte SpO) also auch geahndet (STVO bzw. StGB). Das könnte man jetzt beliebig fortführen. |
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Ja, deshalb mache es so wie ich. Werde Kampfrichter und habe Teil an der ganzen Sache, es mach wirklich Spaß. :Blumen: |
Um es mal für die Begriffsstutzigen zu erklären: das ist wie beim Skifahren, der hinten Fahrende muss aufpassen wie und wo er überholt.
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begriffsstutzig scheinen mir eher die leute zu sein, die unfähig sind eine sachliche dskusiion zu führen ohne diskussionsteilnehmer mit anderer ansicht persönlich anzugreifen und zu beleidigen.
das nur mal vorne weg. jetzt wieder zur sache (die übrigens nichts mehr mit dem heidelbergman zu tun hat - könnte man den thread vielleicht mal abspalten? die diskusion "gilt die stvo wirklich beim rennen?" finde ich tatsächlich recht interessant und würde gerne noch andere meinungen (ohne persönliche anfeindungen) lesen). F18 hat imo sehr recht. entweder es gilt die stvo oder nicht. das die spo gilt ist klar. aber um mal den fall weiter zu konstruieren: ich habe also beim überholvorgang jemanden tuschiert der stürzte. dazu kam es, weil der zu überholende selbst plötzlich nach links zog (warum auch immer). ich halte nun an um meine identität klären zu lassen und der stvo folge zu leisten. mein rennen ist damit für den arsch. ich habe das startgeld umsonst gezahlt. außerdem die anreise, das hotel, etc. das ganze training für diesen einen, meinen wichtigsten wettkampf war für die katz. kann ich das jetzt zivilrechtlich einklagen? wohl eher nicht... wenn also erkennbar ist, dass der unfallgegner sich nicht gerade das genick gebrochen hat beende ich meinen wettkampf und kläre den sachverhalt ggfs. hinterher. wo ist das problem? p.s.: bevor hier jetzt wieder alle total austicken: nein, ich bin kein rücksichtsloser fahrer sondern versuche immer rücksichtvoll mit wettkampfs- (und auch verkehrs)teilnehmern umzugehen. dazu gehört imo auch, dass ich mich bemerkbar mache, wenn ich mit hohem tempoüberschuss von hinten ankomme. im zweifelsfall bremse ich aber. und bei freundlichem platz machen des anderen gibts auch ein "danke" :) |
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