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maifelder 05.08.2009 16:24

Meine Güte, bevor eine SpO Gültigkeit erlangt, schwebt über allem erstmal die StVO.

§5.1.3 SpO. Die STVO ist einzuhalten.

Wenn Du jetzt wieder mit Deinem Tempo 30, Rote Ampeln usw. kommst, sollten wir hier an dieser Stelle abbrechen, dann macht es keinen Sinn mehr mit Dir. :Huhu:

Wenn Du einen Unfall baust, hast Du anzuhalten, sonst kommen auch noch strafrechtliche Konsequenzen auf Dich zu.

Und das wir geahndet. Warum auch immer, aber wenn ich EL bin, passiert immer was und ein Arschloch meint, dann auch nicht anhalten zu müssen. Und ich habe die Scheiße am Bein, weil die Leute zu faul und/oder zu doof zum Lesen (SpO und andere) und halt Ignoranten sind.

F 18 05.08.2009 16:30

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 260794)
Die Frage wurde doch schon beantwortet. Im Zweifelsfall gilt die Straßenverkehrsordnung. Oft ist es so, dass es in der Ausschreibung explizit drin steht. Was Tempo-30-Zonen betrifft, so wird aus Opportunitätsgründen nicht so auf die Einhaltung Straßenverkehrsordnung geachtet. Wenn jedoch ein Teilnehmer in der dritten Reihe auf einer engen Straße überholt und es zum Unfall kommt, so sind mit Sicherheit die Regeln der Straßenverkehrsordnung anzuwenden. Es gilt gerade nicht das Gesetz des Stärkeren. Im Triathlon gibt es auch Regeln zum Überholen und Windschattenfahren, die sich wunderbar mit der Straßenverkehrsordnung vereinbaren lassen. Leider halten sich nicht alle dran.

Da ich ein Verfechter der Windschattenregel bin würde ich mir wünschen, dass diese auch von allen beachtet wird, wie das mit den 10* 3m Abständen in Heidelberg aber überhaupt machbar sein soll musst du mir erklären.

Und ein Urteil in Juris dazu gefunden? eher nicht oder?

F 18 05.08.2009 16:34

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 260796)
Wenn Du jetzt wieder mit Deinem Tempo 30, Rote Ampeln usw. kommst, sollten wir hier an dieser Stelle abbrechen, dann macht es keinen Sinn mehr mit Dir. :Huhu:

Wieso entweder gilt die STVO oder nicht.

maifelder 05.08.2009 16:49

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 260803)
Wieso entweder gilt die STVO oder nicht.



Wie Cenqiz schon geschrieben hat. Es gilt die Sportordnung, die StVO wird nur dann herangezogen, wenn die SpO nichts über diese Fälle besagt.

Über Unfallflucht wird nix gesagt, also STVO i.V.m. StGB

Rücksichtslose Fahrweise ist zwar in der SpO angesprochen (darf nicht gefährden...), wird dann sowohl (Rote Karte SpO) also auch geahndet (STVO bzw. StGB).

Das könnte man jetzt beliebig fortführen.

F 18 05.08.2009 16:54

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 260811)
Das könnte man jetzt beliebig fortführen.

Muss man nicht:Blumen: , ich wehre mich nur gegen so einseitige aussagen wie (sinngemäß) übermotivierte Nieten und disziplinierte Spitzensportler, meine Erfahrung sagt mir da anderes. Ausserdem dürfte auch klar sein, dass die Einhaltung der Sportordnung auf nem 10-12 km rundkurs (geschätzt) wie in Heidelberg mit fast 800 radfahrern kaum regelgerecht möglich ist, ein verweis auf die STVO ist da sicher nicht ganz ausreichend um risiken alleine auf die Athleten zu übertragen

maifelder 05.08.2009 16:58

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 260813)
Muss man nicht:Blumen: , ich wehre mich nur gegen so einseitige aussagen wie (sinngemäß) übermotivierte Nieten und disziplinierte Spitzensportler, meine Erfahrung sagt mir da anderes. Ausserdem dürfte auch klar sein, dass die Einhaltung der Sportordnung auf nem 10-12 km rundkurs (geschätzt) wie in Heidelberg mit fast 800 radfahrern kaum regelgerecht möglich ist, ein verweis auf die STVO ist da sicher nicht ganz ausreichend um risiken alleine auf die Athleten zu übertragen



Ja, deshalb mache es so wie ich. Werde Kampfrichter und habe Teil an der ganzen Sache, es mach wirklich Spaß. :Blumen:

Jahangir 05.08.2009 18:01

Um es mal für die Begriffsstutzigen zu erklären: das ist wie beim Skifahren, der hinten Fahrende muss aufpassen wie und wo er überholt.

cruelty 06.08.2009 06:41

begriffsstutzig scheinen mir eher die leute zu sein, die unfähig sind eine sachliche dskusiion zu führen ohne diskussionsteilnehmer mit anderer ansicht persönlich anzugreifen und zu beleidigen.

das nur mal vorne weg.

jetzt wieder zur sache (die übrigens nichts mehr mit dem heidelbergman zu tun hat - könnte man den thread vielleicht mal abspalten? die diskusion "gilt die stvo wirklich beim rennen?" finde ich tatsächlich recht interessant und würde gerne noch andere meinungen (ohne persönliche anfeindungen) lesen).

F18 hat imo sehr recht. entweder es gilt die stvo oder nicht. das die spo gilt ist klar.

aber um mal den fall weiter zu konstruieren:
ich habe also beim überholvorgang jemanden tuschiert der stürzte. dazu kam es, weil der zu überholende selbst plötzlich nach links zog (warum auch immer). ich halte nun an um meine identität klären zu lassen und der stvo folge zu leisten. mein rennen ist damit für den arsch. ich habe das startgeld umsonst gezahlt. außerdem die anreise, das hotel, etc. das ganze training für diesen einen, meinen wichtigsten wettkampf war für die katz. kann ich das jetzt zivilrechtlich einklagen? wohl eher nicht...
wenn also erkennbar ist, dass der unfallgegner sich nicht gerade das genick gebrochen hat beende ich meinen wettkampf und kläre den sachverhalt ggfs. hinterher. wo ist das problem?


p.s.: bevor hier jetzt wieder alle total austicken: nein, ich bin kein rücksichtsloser fahrer sondern versuche immer rücksichtvoll mit wettkampfs- (und auch verkehrs)teilnehmern umzugehen. dazu gehört imo auch, dass ich mich bemerkbar mache, wenn ich mit hohem tempoüberschuss von hinten ankomme. im zweifelsfall bremse ich aber. und bei freundlichem platz machen des anderen gibts auch ein "danke" :)


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