Ja dass der vertrag zustande kommt bestreite ich auch nicht, aber du verletzt damit sehr wahrscheinl. deine pflichten, es sei denn es steht ausdrücklich drin dass du nicht zahlen und nicht abnehmen musst...wobei das dann ein komischer vertrag wäre
wenn in der ausschreibung auf der homepage des veranstalters unter dem punkt "anmeldung" eine seite aufgeht, auf der man gebeten wird name, nachnahme und weiß der geier was noch alles an zu geben, ein häkchen macht dass man die AGB`s anerkennt und man gebeten wird den fälligen betrag auf folgendes konto zu überweisen dann is das unabhängig davon ob verbindliches angebot oder nicht ein vertragsschluss.
wenn weiterhin in der ausschreibung ein preis genannt wird, und neben dem vermerk dass evtl. schon ausgebucht sein könnte oder bestimmte personengruppen aus welchen gründen auch immer den startplatz nicht bekommen können nichts weiter erwähnt wird, dann is das ein sehr konkretes und bindendes angebot. Mir ist von keiner veranstaltung bekannt dass ich zunächst dem veranstalter ne mail schreiben musste mit der bekundung meines willens bei dem event starten zu wollen und er mir doch bitte erst mal ein verbindliches angebot schicken möge.
wenn ich in der ausschreibung schreiben dürfte was ich wollte als veranstalter, ohne dass mir daraus irgendwelche konsequenzen drohen würden, wozu dann noch solche klauseln einbinden wie "alle angaben ohne gewähr" oder "änderungen vorbehalten"?
wenn es sich dabei ja ohnehin um ein unverbindliches angebot handeln würde?
da biste ganz schnell im unlauteren wettbewerb drin
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