![]() |
Aber es gibt kein festgeschriebenes "Zeugnisverweigerungsrecht" oder? Dass sie einen nicht in Erzwingungshaft nehmen ist klar, daher ja auch das mildere Druckmittel "Fahrtenbuch".
|
Zitat:
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten. Was ich erst kürzlich gelernt habe ist, wenn z.B. drei Verkehrsschilder mit Tempolimit ignoriert werden und danach wird man wg. Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt, handelt es sich um Vorsatz. Bei einem Schild gilt Fahrlässigkeit. |
Zitat:
Wenn du Beschuldigter bist, hast du ein Aussageverweigerungsrecht, ansonsten kannst du nichts sagen, die Wahrheit sagen oder sonst irgendeinen Müll erzählen. Alles darf nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Die Wahrheit kann dann im Einzelfall dann aber zu deinen Gunsten ausgelegt werden (strafmindernd). Ansonsten gibt es noch verschiedene Berufsgruppen die das Recht auch haben, Geistiche, RA pp. Das steht alles in den §§ 52 ff StPO. Deinen Kumpel hingegen musst du anschwärzen wenn du danach gefragt wirst. Ansonsten kann es Zwangsgeld, Zwangshaft geben. Volker Alle Angaben ohne Gewähr. |
Zitat:
Zitat:
Volker ähhh, edit meint gerade noch, es gibt ja noch die Geschichte mit dem hinterherfahren |
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen. Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast! |
Zitat:
Der Mann der verfolgt wurde ignorierte insgesamt 5 Verkehrsschilder. Zur Entschuldigung sage er aus, er sei verliebt. Lustig. Wenn er so viele Herzchen sieht :Liebe: nimmt er vermutlich fast überhaupt nichts mehr vom übrigen Verkehr wahr. Er sollte besser in einem Waggon der Deutschen Bahn träumen...was ich ihm sehr gönne...:Cheese: |
Zitat:
|
Ich hab meinen Lappen mal per Einschreiben nach Flensburg geschickt. Der kam dann ebenso wieder und zwar ein paar Tage zu früh. Ich durfte zwar noch nicht fahren, aber so konnte ich pünktlich wieder Kette geben ;)
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:09 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.