Zitat von Landesamt für Gesundheit
...Der Einsatz von Cannabinoiden ist nur während Wettkämpfen verboten.
Cannabinoide leiten sich von den Inhaltsstoffen der Hanfpflanze (Cannabis sativa bzw. Cannabis indica) ab. Sie gehören wie die Opioide zu den Betäubungsmitteln. Der Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) hat eine schmerzstillende und krampflösende Wirkung, weshalb er z. B. bei Patienten mit Multipler Sklerose eingesetzt wird. Zu den psychotropen Wirkungen des THC zählen Entspannung/Beruhigung und eine leichte Euphorie, weshalb Sportler in gefährlichen Sportarten (z. B. Downhill-Radfahren) risikobereiter in den Wettkampf gehen
Cannabinoide können in eine körperliche und seelische Abhängigkeit führen. Bei chronischer Anwendung kann sich eine Toleranz entwickeln, d. h. die Dosis muss gesteigert werden, um die gleiche Wirkungsstärke zu erleben. Häufige Nebenwirkungen sind Verwirrung, Störung der Selbstwahrnehmung, übersteigerte Stimmung, Gleichgewichtsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, Gedächtnisstörungen, Koordinationsprobleme, Schläfrigkeit, verschwommenes Sehen, Drehschwindel, Verstopfung, Durchfall, Mundtrockenheit, Übelkeit und Erbrechen, Trunkenheitsgefühl.
Aufgrund der Nebenwirkungen kann ein Sportler unter Cannabinoiden in gefährlichen Sportarten (z. B. Motorsport, Skiabfahrtslauf) ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen, da er aufgrund der sedierenden Wirkung eine Distanz zu der aktuellen Situation erlebt und möglicherweise bereit ist, ein höheres Risiko in Kauf zu nehmen.
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