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Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich. |
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Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:
Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden. Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre). Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren. Zitat:
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M. |
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Ich will ja auch nicht auf den Zentimeter genau wissen, mit wieviel Abstand ich überholt wurde. Ein paar Posts vorher schrieb ich ja auch, dass 1,37 Meter (oder sogar weniger) auch ok sind. Ich will dann was in der Hand haben wenn ich mich gefährdet fühle. Zum Gluck gibt es die Situationen nicht oft aber ich erinnere mich an gelegentliche Situationen wo mir das Herz bis zum Hals klopfte und die Hände zitterten. Im Gegenverkehr überholt einer weil er mich übersah zB. Das würde die Dashcam einfangen. Konkret zur Überhol- / Abstandsgeschichte: an der Art und Weise, wie Kfz-Fahrer*innen nach dem Überholen wiedereinscheren kann man aber sehr wohl ablesen, ob mit hinreichend Abstand überholt wurde oder nicht - ohne seitlich filmen zu müssen. Zudem erleichtert es Dokumentation von genauer Örtlichkeit, Uhrzeig, Fahrzeugtyp, amtlichen Kennzeichen, Aussehen von Fahrer*in und würde auch im Falle von gelegentlichen "Stinkefingern" hilfreich sein. |
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Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen. Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist), Gruß N. :Huhu: |
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M. |
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Meine Hoffnung bei dieser Regeländerung ist eigentlich so: bei 1,50 Meter Abstand muss es für jeden Überholer eines Radfahrers klar sein, dass er / sie zum Überholen die Fahrspur verlassen muss und somit (bei einer "normalen" Straße) den Gegenverkehr durchlassen. Falls das verstanden würde, da käme ein signifkanter Sicherheitsgewinn her. |
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