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KarpatenWilli 30.04.2020 08:44

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1528732)
Da kann man dann auch so lustige Videos drehen
You are a fucking little bicycle

Shit der Überschlag zum Schluss ist ja Gold wert :Lachanfall:

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1528735)
Passend zum Thema: heute von vier Autos überholt worden auf einer Brücke. Die ersten beiden vorbildlich, der dritte so o-la-la, der vierte auf max. 80 cm Abstand. Ratet mal, welcher der Polizeiwagen war :Lachen2: . Wenn die es noch nicht verinnerlicht haben, dann dürfen wir von den normalen Autofahrern auch nichts erwarten, fürchte ich.

Denke dass wird auch noch ne weile dauern bis das überall in den Köpfen der Leuten angekommen ist, dass es hierfür jetzt neue Regeln gibt. Wird anfangs immer noch das typische Streitthema bleiben...

El Stupido 30.04.2020 08:49

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1528732)
Ist seit 2018 zulässig
https://taz.de/Urteil-zu-Dashcams-im-Verkehr/!5506193/

Da kann man dann auch so lustige Videos drehen
You are a fucking little bicycle

Jemand Empfehlungen für brauchbare Dashcams beim Rennradfahren?
Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich.

PabT 30.04.2020 09:07

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1528449)
Ich muss sagen, dass sich die meisten Autofahrer im Bonner Raum sichtbar um diesen Abstand beim überholen bemühen. Das beobachte ich sowohl beim Autofahren, als auch auf dem Rad. Spinner, die sich nicht dran halten gibt es leider immer mal wieder. Aber im großen und ganzen kann ich mich nicht beklagen.

Das geht mir hier in Hannover auch so. Es war allerdings auch ein langer Weg, viel Informationsarbeit auf allen Kanälen; ähnlich wie seinerzeit mit der Rettungsgasse. Das ist nicht gut, dass es so "teuer" ist.

Zitat:

Zitat von tridinski (Beitrag 1528461)
Die Logik hinter der neuen Regeln ist doch eigentlich die alte: Auch vorher durfte man nur mit 1,50 Seitenabstand überholen. Das ging auch vorher nur, wenn kein Gegenverkehr kam, es sei denn die Strasse war sehr breit. Hat sich bei einzelnen Radfahrern aber niemand dran gehalten. Jetzt darf man nebeneinander fahren. Auch hier kann man nur überholen wenn kein Gegenverkehr kommt. Hat sich für die überholenden Autofahrer also nichts geändert. GEFÜHLT hat sich für sie natürlich schon was geändert, denn den einzelnen Radler überholt man gerne auch mit weniger als 1,50 bei Gegenverkehr, während das bei zweien einfach nicht mehr geht..

Jepp!

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1528582)
Ich finde die neue Regelung gut.
Wenn ich in Zukunft rücksichtslos überholt werde und mich dadurch gefährdet sehe werde ich mir amtl. Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe merken sowie wann und wo genau das war. Natürlich nur wenn ich den/die Fahrer*in erkennen und beschreiben kann.
Dann werde ich das anschließend der Polizei melden mit dem Hinweis, dass ich mich gefährdet fühlte. Da wird zwar Null Komma Null bei rauskommen aber wenn der / die Fahrer*in nur schonmal einen Anhörbogen bekommt und beim Griff in den Briefkasten Kurz ein mulmiges Gefühl hat und beim nächsten Mal daran denkt ist der Sache geholfen denke ich.

Ja, unbedingt! Weil ich ziemlich viel über das Gedächtnis gelesen habe, fahre ich bei nächster Möglichkeit rechts ran und notiere mir Kennzeichen, Ort, Uhrzeit, Datum und was ich sonst noch wichtig finde, auf dem Smartphone. Die Notizen-App liegt direkt auf dem Startbildschirm, das muss ohne Suchen gehen. Je nach Sachverhalt auch ein Foto vom Täter (wenn er anhält und schimpft, geht das ganz gut). Meist ist dann auch die Grenze von der Ordnungswidrigkeit (zu dicht überholt) zur Straftat (Verkehrsgefährdung, oft auch gleich noch Beleidigung) schnell überschritten.

Zitat:

Zitat von KarpatenWilli (Beitrag 1528799)
Denke dass wird auch noch ne weile dauern bis das überall in den Köpfen der Leuten angekommen ist, dass es hierfür jetzt neue Regeln gibt. Wird anfangs immer noch das typische Streitthema bleiben...

Und das geht mir sooo auf den Sack. Jeder Inhaber ein Fahrerlaubnis ist verpflichtet, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten. Um das auch beim Pack durchzusetzen, müssten aber alle Fahrerlaubnisklassen auf wenige Jahre befristet sein (so wie fast jedes andere Zertifikat auch) und durch eine zwingend vorgeschriebene Prüfung, und nicht lediglich durch eine ärztliche Untersuchung wie beim LKW, verlängert werden können. Ein Wunschtraum.

Matthias75 30.04.2020 09:42

Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:

Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre).

Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren.

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1528802)
Jemand Empfehlungen für brauchbare Dashcams beim Rennradfahren?
Spagat zwischen Brauchbarkeit der Bilder/Videos, maximale Aufnahmedauer, Größe, Befestigungsmöglichkeit denke ich.

Du meinst eine Dashcam, die seitlich filmt und dir noch eine gerichtsfest verwertbare Abstandsmessung ermöglicht? Viel Spass beim Suchen!

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1528813)
Und das geht mir sooo auf den Sack. Jeder Inhaber ein Fahrerlaubnis ist verpflichtet, sich über die Regeln auf dem Laufenden zu halten. Um das auch beim Pack durchzusetzen, müssten aber alle Fahrerlaubnisklassen auf wenige Jahre befristet sein (so wie fast jedes andere Zertifikat auch) und durch eine zwingend vorgeschriebene Prüfung, und nicht lediglich durch eine ärztliche Untersuchung wie beim LKW, verlängert werden können. Ein Wunschtraum.

Dann bitte die Radfahrer aber auch. Die hatten ihre einzige und letzte Prüfung meistens in der dritten Klasse. Was ich da als Autofahrer und auch als Radfahrer sehe, da stellen sich mir die Nackenhaare auf. (Nebenbei: Deine Wortwahl ("das Pack") erweckt in mir den Anschein, als hättest du dich ziemlich auf das "Feindbild" Autofahrer eingeschossen. Für ein entspanntes miteinander wenig hilfreich :Huhu: .

M.

El Stupido 30.04.2020 09:59

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1528826)
(...)
Du meinst eine Dashcam, die seitlich filmt und dir noch eine gerichtsfest verwertbare Abstandsmessung ermöglicht? Viel Spass beim Suchen!


(...)

Dass das nicht möglich ist ist mir bewusst.
Ich will ja auch nicht auf den Zentimeter genau wissen, mit wieviel Abstand ich überholt wurde. Ein paar Posts vorher schrieb ich ja auch, dass 1,37 Meter (oder sogar weniger) auch ok sind.
Ich will dann was in der Hand haben wenn ich mich gefährdet fühle.
Zum Gluck gibt es die Situationen nicht oft aber ich erinnere mich an gelegentliche Situationen wo mir das Herz bis zum Hals klopfte und die Hände zitterten. Im Gegenverkehr überholt einer weil er mich übersah zB. Das würde die Dashcam einfangen.
Konkret zur Überhol- / Abstandsgeschichte: an der Art und Weise, wie Kfz-Fahrer*innen nach dem Überholen wiedereinscheren kann man aber sehr wohl ablesen, ob mit hinreichend Abstand überholt wurde oder nicht - ohne seitlich filmen zu müssen.
Zudem erleichtert es Dokumentation von genauer Örtlichkeit, Uhrzeig, Fahrzeugtyp, amtlichen Kennzeichen, Aussehen von Fahrer*in und würde auch im Falle von gelegentlichen "Stinkefingern" hilfreich sein.

Nobodyknows 30.04.2020 10:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1528826)
... Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen.

Ja, das würde ich unterschreiben.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1528826)
...
Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre)

Um das klar zu machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird...

Ich bin nicht dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird.
Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen.

Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist),

Gruß
N. :Huhu:

Matthias75 30.04.2020 10:09

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 1528837)
Ich bin nicht dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird.
Denn dies bietet die Möglichkeit (z. B. über Radwege) die Radfahrer zu separieren und (z. B. über Drängelgitter) in ihrem zügigen Vorankommen zu behindern. Und alles mit dem Ziel, den motorisierten Verkehr möglichst störungsfrei ablaufen zu lassen.

Wenn es denn eine Verkehrswende geben soll, dann ist das Fahrrad als gleichwertiges Verkehrsmittel und nicht als Sport- und Freizeitgefährt zu betrachten und gehört grundsätzlich auf die Straße (und "die Autofahrer" haben zu akzeptieren, dass jemand trotz niedrigerer Geschwindigkeit und nicht vorhandener Knautschzone ein gleichwertiger Verkehrsteilnehmer ist),

Gruß
N. :Huhu:

Ja, so würde ich das auch unterschreiben. Dafür bedarf es meiner Meinung aber mehr baulicher Massnahmen (Verbreiterung der Fahrbahnen, Radwege, Radüberwege an gefährlichen Stellen etc.) als einer gesetzlichen Regelung, auf der man sich jetzt ausruht.

M.

kullerich 30.04.2020 10:26

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1528826)
Ich spiele mal den Spielverderber. :Huhu:

Ich finde die Regel unnötig und ich glaube, dass sie zu mehr Konflikten führen wird, da man ja jetzt eine Regel hat, auf die man sich berufen kann. Aus meiner Sicht war/ist es in bestimmten Situationen auch möglich, Radfahrer mit weniger Abstand sicher zu überholen. Ehrlich gesagt, wenn mich ein Autofahrer mit 1,5m Abstand überholt hat, hab`ich den bisher für einen unsicheren Fahranfänger, besoffen o.ä. gehalten. Unsicher habe ich mich selten gefühlt. Die Regel wird dazu führen, dass sich viele "Rechthaber", auch wenn sie gar nicht in Gefahr waren, auf die Regel berufen. Es wird also in Zukunft bei Streitigkeiten weniger um die tatsächliche Gefährdung des Radfahrers gehen, sondern nur darum, ob die Regeln eingehalten werden.

Die Städte und Gemeinden sind zudem fein raus, denn man hat ja jetzt was für die Sicherheit der Radfahrer getan. Da braucht man auch keine Radwege mehr bauen (was viel sicherer wäre).

Um das klar du machen: Ich bin dafür, dass alles für die Sicherheit der Radfahrer getan wird. Ich glaube aber nicht, dass diese Regel wirklich dazu beiträgt, das Konfliktpotential zu reduzieren.


Da kann ich insofern nicht widersprechen, dass die Sicherheit (die gefühlte und die reale) nicht am zentimetergenauen Abstand alleine hängen.
Meine Hoffnung bei dieser Regeländerung ist eigentlich so: bei 1,50 Meter Abstand muss es für jeden Überholer eines Radfahrers klar sein, dass er / sie zum Überholen die Fahrspur verlassen muss und somit (bei einer "normalen" Straße) den Gegenverkehr durchlassen. Falls das verstanden würde, da käme ein signifkanter Sicherheitsgewinn her.


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