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slo-down 02.04.2020 12:43

Ja die Kosten laufen zum sehr großen Teil im Vorfeld auf.
Aber ich merke schon, du machst das bestimmt um Welten besser und effektiver

Radlbauer 02.04.2020 12:45

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1522103)
Die zahlst Du als Vorkasse? Ohne es zu wissen, sind die Kosten des Meldewesens wahrscheinlich nicht mehr als 20% der Zeitnahmekosten und recht fix, wenn die Meldemaske erst einmal erstellt ist.

Wenn die Zeitnahme-Firma auch Anmeldung und Inkasso durchführt, dann sind das Cent-Beträge pro Meldung. Die zieht die Zeitnahmefirma gleich von den Startgeldern ab und überweist den "Rest"-Betrag an den Veranstalter. So machen wir das bei unserer Veranstaltung.

Der Löwenanteil der Kosten fällt am Veranstaltungstag selbst an: Personal, Zeitmessmatten, Urkundendruck, Listen, Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet usw. usw.

Alteisen 02.04.2020 13:21

Zitat:

Zitat von Radlbauer (Beitrag 1522108)
Wenn die Zeitnahme-Firma auch Anmeldung und Inkasso durchführt, dann sind das Cent-Beträge pro Meldung. Die zieht die Zeitnahmefirma gleich von den Startgeldern ab und überweist den "Rest"-Betrag an den Veranstalter. So machen wir das bei unserer Veranstaltung.

Der Löwenanteil der Kosten fällt am Veranstaltungstag selbst an: Personal, Zeitmessmatten, Urkundendruck, Listen, Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet usw. usw.

Danke. Das ist genau mein Punkt. Wenn man es entsprechend plant, fallen nur wenige Kosten lange vor der Veranstaltung an sondern das Meiste im unmittelbaren Vorfeld bzw. am Veranstaltungstag. Startnummern hat man innerhalb von einer Woche personalisiert auf dem Tisch liegen und Pokale haben auch keine Lieferzeit von mehreren Monaten und Verpflegung zahle ich schon gar nicht lange im Vorhinein. Die meisten Händler liefern auf Rechnung und man kann es sogar 2-4 Wochen nach der Veranstaltung erst zahlen und muss auch nicht für "Lebensmittelreservierung" zahlen. Neben den von kurzfristigen Absagen im April bzw. Anfang Mai Betroffenen gibt es aktuell vorsichtig ausgedrückt den einen oder anderen (aber vor allem zu viele) Trittbrettfahrer, der mit seinem Verhalten gerade denjenigen, die das Geld wirklich nötig haben, unnötig ein Teil vom Kuchen nimmt.

Julez_no_1 02.04.2020 15:54

Eine neue Regelung der Regierung die noch verabschiedet werden muss und auch Sportveranstaltungen betrifft:

Zitat:

2. Kultur-, Wissenschafts-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltungen
BMJV soll dem dringenden Wunsch von BKM, BMI und BMBF entsprechend eine Formulierungshilfe für einen Fraktionsentwurf vorbereiten. Diese Formulierungshilfe soll in das Kabinett vom 8. April 2020 eingebracht werden.

Für den Fall der Pandemie-bedingten Absage von Veranstaltungen soll der Veranstaltende für vor dem 8. März erworbenen Tickets der Inhaberin oder dem Inhaber anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Die Regelung soll eine Härtefallklausel enthalten. Der Gutschein soll bis zum 31.12.2021 befristet sein. Ist der Gutschein bis dahin nicht eingelöst, ist der Preis des Tickets zu er-statten.
https://www.bundesregierung.de/breg-...fasst--1738744

Alteisen 02.04.2020 16:41

Zitat:

Zitat von Julez_no_1 (Beitrag 1522162)
Eine neue Regelung der Regierung die noch verabschiedet werden muss und auch Sportveranstaltungen betrifft:



https://www.bundesregierung.de/breg-...fasst--1738744

Wenn das Realität wird, wird der eine oder andere, der jetzt einen Teil ohne irgendeinen Nachlass für die nächste Veranstaltung einbehält, ganz schön schlucken müssen. Es verschiebt das Problem um ein Jahr.

Julez_no_1 02.04.2020 16:46

nicht nur das. Im gleichen Text geht es auch um Urlaubsreisen. Meine Pauschalreise ist z.B. erst im August fällig und sollte sie nicht stattfinden zahle ich garantiert keine 1000€ die ich mir dann in Form eines Gutscheins zurückerstatten lasse :-((

crimefight 02.04.2020 17:23

Zitat:

Zitat von Julez_no_1 (Beitrag 1522178)
nicht nur das. Im gleichen Text geht es auch um Urlaubsreisen. Meine Pauschalreise ist z.B. erst im August fällig und sollte sie nicht stattfinden zahle ich garantiert keine 1000€ die ich mir dann in Form eines Gutscheins zurückerstatten lasse :-((


Das wird ein schwieriges Feld...Bei mir steht auch die Restzahlung für Mai zum Ironman Malle an

Wird die Reise nicht seitens des Veranstalter vorher storniert, muss ich zahlen

- oder ich storniere und zahle die Stornokosten
- zahle ich einfach nix----bin ich zivilrechtlich dafür verantwortlich

- Ich werde zahlen...die Reise wird eh vom Veranstalter storniert---dann hat man auch das ERecht auf rückerstattung

deirflu 03.04.2020 08:19

Zitat:

Zitat von Radlbauer (Beitrag 1522108)
Wenn die Zeitnahme-Firma auch Anmeldung und Inkasso durchführt, dann sind das Cent-Beträge pro Meldung. Die zieht die Zeitnahmefirma gleich von den Startgeldern ab und überweist den "Rest"-Betrag an den Veranstalter. So machen wir das bei unserer Veranstaltung.

Der Löwenanteil der Kosten fällt am Veranstaltungstag selbst an: Personal, Zeitmessmatten, Urkundendruck, Listen, Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet usw. usw.


Das stimmt zwar, wir verrechnen unseren Kunden z.B. derzeit gar nichts und helfen auch bei der Rückabwicklung.

Ein Problem vor dem aber viele stehen ist das die meisten Zahlsysteme keine Rückabwicklung vorsehen bzw dabei kosten enstehen. Hab da schon von €5,- pro Teilnehmer gehört.


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