Schwarzfahrer |
19.11.2019 15:10 |
Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1494034)
Aber wäre es in solcher Situation nicht überlegenswert, hinter dem Bus zu bleiben? In dessen Windschatten, der noch in recht großem Abstand wirkt, wärest Du trotz der der Stopps möglicherweise schneller als mit der Überholerei und würdest niemanden aufhalten und nerven.
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Nun, ich habe ihn immer wieder überholt, während noch Leute Schlange standen zum Einsteigen, und er hat mich wiederum immer erst kurz vor der nächsten Haltestelle (weniger als 150 m), ca. 1 - 1,5 km weiter, wieder eingeholt. Und die Straße ist breit genug zum überholen, mit wenig Verkehr. Wenn der Bus eh gleich losfährt, warte ich ja normalerweise, aber nicht minutenlang.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1494035)
Ähm, wenn der, der Dich zur Notbremsung zwingt und damit zu Fall bringt, abhaut, sollst Du alleine dort warten? Auf wen?
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Ja, ich sei verpflichtet, sofort die Polizei zu rufen, und am Unfallort zu warten bs sie kommt - auch wenn der Gegner längst über alle Berge ist. Auch die Entfernung als Unfallopfer vom Unfallort soll als Unfallflucht gelten. Es mag ja formal stimmen, aber mich irritierte vor allem der belehrende, fast drohende Ton, in dem mir dies unter die Nase gerieben wurde, zumal ich gleich klargestellt habe, daß es mir nicht um gerichtliche Verfolgung oder Schadenersatz geht, sondern nur darum, dem Fahrer einmal zu erklären, was er falsch gemacht hat.
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