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Helmut S 04.09.2019 12:36

Hab nochmal kurz nachgelesen ...

Vorausschicken möchte ich, dass es sich eigentlich nicht um eine "0,5%" Regelung handelt, sondern, dass der zur Berechnung des geldwerten Vorteils anzusetzende Betrag halbiert wird und dann die 1% Regelung angewandt wird. Ugs. ist das natürlich ne 0,5% Regelung und bei Rädern auch egal.

Also: Es gab am 13.03.2019 einen BMF Schreiben "Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" in der steht, dass

- bei erstmaliger Überlassung vor dem 01.01.2019 (also bis zum 31.12.2018) der volle Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils angesetzt wird.

- bei erstmaliger Überlassung nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 nur der halbe Listenpreis zur Berechnung des Geldwerten Vorteils herangezogen wird.

Wie schon gepostet wurde, gilt die Hälftige Ansetzung also nun auch für alle Räder und nicht nur für E-Räder, die vorher aber auch schon mit der Hälftigen Ansetzung drin waren.

Ob sich das lohnt oder ob nicht oder ob das "riskant" ist, muss man im Individualfall sehen meine ich:

- Wie schon geschrieben wurde, kann der AG das Rad komplett zusätzlich zum "ohnehin geschuldeten" Arbeitslohn überlassen. Dann muss auch kein Geldwerter Voteil versteuert werden und die Leasingrate zahlt der AG inkl. Versicherung.

- Rabatte haben Einfluß auf die Leasingrate - nicht aber auf die Berechnung des Geldwerten Vorteils.

- Bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen werden auf den Geldwerten Vorteil auch Sozialabgaben fällig.

- Die Versicherung ist im Übrigen nicht zu vergleichen mit einer Diebstahlversicherung in der Hausrat, sondern es handelt sich dabei um eine Vollkaskoversicherung. Ein Beispiel wurde hier ja schon gebracht, wo Sturzschäden ersetzt wurden.

- Ob man bei Kündigung während der Laufzeit auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, hängt von der Vertragsgestaltung (Überlassung) zw. Unternehmen und Mitarbeiter ab. Ein Beispiel wurde hier ebenfalls schon gebracht, wo das Rad einfach zurückgegeben werden konnte.

:Blumen:

MatthiasR 04.09.2019 15:35

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1475459)
- Ob man bei Kündigung während der Laufzeit auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, hängt von der Vertragsgestaltung (Überlassung) zw. Unternehmen und Mitarbeiter ab. Ein Beispiel wurde hier ebenfalls schon gebracht, wo das Rad einfach zurückgegeben werden konnte.

'Einfach zurückgeben' ist aber finanziell sehr unvorteilhaft. Rechnen tut sich das Ganze doch nur (wenn überhaupt), wenn man das Rad am Ende der Laufzeit sehr günstig übernehmen kann.

Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).

Gruß Matthias

tandem65 04.09.2019 22:24

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1475497)
Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).

Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.
Die Miete für Deine Wohnung ist übrigens auch Weg wenn die Bude abbrennt. ;)
Letztendlich mietest Du ein Rad für 3 Jahre. Da es nicht Deines ist muß es Vollkasko versichert sein.

DocTom 05.09.2019 08:50

...ich werde mal Rücklage bilden und mir das von JobRad und anderen vorrechnen lassen. Da bei mir da Gewinne reinfliessen, sollte es sich durch die Gewinnminimierung schon für mich rechnen...
Gibt halt zumindest schickes neues Material!
:Huhu:
Tom

PS nochmal die Frage: hat einer der hier anwesenden Selbständigen (solo) schonmal die Disskussion mit dem Finanzamt über zwei oder drei JobRad finanzierte Räder geführt? :Blumen:

Hinterrad 05.09.2019 09:40

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1475547)
Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.
Die Miete für Deine Wohnung ist übrigens auch Weg wenn die Bude abbrennt. ;)
Letztendlich mietest Du ein Rad für 3 Jahre. Da es nicht Deines ist muß es Vollkasko versichert sein.

:) :Blumen: :Blumen:

MatthiasR 05.09.2019 12:28

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1475497)
Das ist auch ein großer Nachteil der Versicherung: Wenn man das Rad schrottet, muss man zwar nichts draufzahlen, das Rad ist aber weg (und die bezahlten Raten auch).

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1475547)
Wieso sollte das Rad weg sein? Eine Vollkasko zahlt ein Nigel Nagel neues Fahrzeug.

Okay, das hängt vermutlich von der konkreten Vertragsgestaltung ab. Bei uns endet der Überlassungsvertrag bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Diebstahl - mit den beschriebenen Folgen. Die Versicherung deckt in diesem Fall nur die Ansprüche des Leasinggebers ab.

Man kann dann zwar ein neues Jobrad bestellen, aber dann dauert es wieder drei Jahre, bis man es günstig kaufen kann.

Gruß Matthias

Thorsten 05.09.2019 13:20

Diese Annahme hatte ich bei meiner Entscheidung noch nicht mal berücksichtigt, dass erst nach 3 Jahren mit der billigen Übernahme "geerntet" wird und die Ernte in so einem Fall eventuell ausfällt :(.

Bei mir fiel die Entscheidung dagegen, da mein Arbeitgeber einen Komplettanbieter als Vertragspartner ausgewählt hat. Der liefert aus und repariert dann on-Demand bei uns "an" der Firma, wohl mit einem Service-Mobil. Das ist mir als außerhalb unseres Büros arbeitender aber zu mühsam, außerdem war die Auswahl für meine doch sehr speziellen Anforderungen zu eingeschränkt. Ich hätte das über den lokalen Händler meines Vertrauens machen wollen.


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