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Gute Besserung!
Als Anwalt kann ich Dir auch nur dazu raten, einen spezialisierten Kollegen zu engagieren. Auch wenn es nicht erforderlich scheint, es gibt da schon einige Fallstricke und es macht einfach Sinn, direkt professionell zu agieren - die Gegenseite (Versicherung) kann Dir das Leben ganz schön schwer machen. Allein über einen Anwalt zu kommunizieren kann da schon helfen. Kosten sollten Dir ebenfalls ersetzt werden (erforderlich zur Rechtsverfolgung). Sollte es zu einem Verfahren kommen, kann man auch einen Feststellungsantrag stellen, der zukünftige Schäden aufgrund der Verletzung umfassen. Ohne Strafantrag wird das Verfahren sicher eingestellt, mit je nachdem, ohne Vorstrafen meistens gegen Geldzahlung. |
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Bei mir lief da so: Der Anwalt hat von der Versicherung was gefordert erstmal ohne Gutachten. Bei mir war es ein Totalschaden, der Carbonrahmen war komplett durchgebrochen. Dann wollten sie einen Kostenvoranschalg für die Reparatur. Da hab ich den Rahmenkit von Canyon genommen (Aeroad) und der Radhändler vom neuen Rad vor Ort, hat mir einen Kostenvoranschlag gemacht das Rahmenkit plus 100 € Umbaukosten. Das wollten sie nicht akzetieren und haben dann selber nochmal nen Gutachter geschickt. Der kam und fragte dann irgendwann wieso er eigentlich gekommen ist: Die Kiste ist halt kaputt/Schrott, was soll man da begutachten :-) Und wie gesagt hab ich dann knapp 2000 € bekommen plus ~200 €Schmerzensgeld. Ich denke du solltest dir für die Schäden auch einen Kostenvoranschlag einholen, entweder bei deinem Radhändler oder einer Lackierwerkstatt. Das reicht der Anwalt einfach mit ein. Wenn das wenige hundert € sind wird die Versicherung zahlen, das ist Routine und Standard, da machen die nicht lange rum, wenn es vom Anwalt kommt. |
Selbiges Unfallszenario traf Ende 2017 auf meine Freundin zu. Zum Glück ohne große körperliche Folgen (Prellungen, Abschürfungen). Wir haben damals sofort die Rechtsschutzversicherung eingeschaltet und uns an einen Anwalt gewendet.
Ersetzt wurden alle Schäden am Rad (Kostenvoranschlag eines Radladens - am Rad waren teilweise auch nur Kratzer an einigen Teilen, wurden trotzdem bezahlt!), die komplette Kleidung obwohl nur minimal beschädigt (WICHTIG! Dein HELM ist hinüber, auf alle Fälle den Kaufpreis eines neuen angeben!) und es gab Schmerzensgeld, welches sich aus mehreren Komponenten zusammengesetzt hat (viele Tipps vom Anwalt). Schmerzensgeld u. a. für die sichtbaren Verletzungen (alles ärztlich dokumentiert mit Fotos), "entgangener Urlaubsfreude" (geplante Urlaub konnte zwar stattfinden, aufgrund der Verletzungen aber unter Schmerzen) und "psychologische Aspekte" (Angst erneut aufs Rad zu steigen, Unfallhergang sehr präsent). Ich kann mich allen Vorrednern nur anschließen, auf alle Fälle zum Anwalt. Kosten trägt selbstverständlich die Versicherung des Unfallverursachers. Bei uns hat die Versicherung auch nach der zweiten Mahnung durch den Anwalt sogar die sehr hohe Schmerzensgeldforderung akzeptiert, ohne ein Verfahren anzustreben. Gute Besserung und keine falsche Zurückhaltung (egal wie teuer das Material)! Sam |
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