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Also für die Ärzte gab es Informationen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung....
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Du darfst nicht die Namen, Privat- und Firmenadressen, Mailadressen, Geburtsdaten usw. deiner Kontakte verkaufen. In dem Moment wo du WhatsApp installierst, tust du das aber. Das ist strafbar. |
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http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...a-1205985.html Dafür gab es ene 2jährige Übergangsfrist. Man kann sich ab dem 25. Mai nicht darauf berufen, die Website wäre vorher erstellt worden. Bei davor erstellten Fotos mag das evtl. anders sein, weil man nicht mehr rückwirkend die notwendigen Einwilligungen besorgen kann? Ich weiss es (noch) nicht. ( (Und Du offenbar auch nicht. Aber trotzdem danke für den Hinweis.) |
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Interessant finde ich, dass in Trier die Auftaktveranstaltung der Veranstaltungsreihe zum Thema im April stattfand. Eigentlich müssten sich ja die Praxen und Einrichtungen längst alle zurücklehnen können: https://www.kv-rlp.de/nachrichten/na...orgungsalltag/ http://www.spiegel.de/netzwelt/web/d...tml#sponfakt=6 |
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Am besten vielleicht man schreibt für diese verlangte Datenverarbeitungsdoku wiederum ein eigenes Programm, das sich automatisch an die jeweiligen Änderungen / Updates im Patientenverwaltungsprogramms anpasst und die Eintragungen in der Doku möglichst automatisch vornimmt. ;) http://www.mit-sicherheit-gut-behand...30-ds-gvo.html |
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