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Solution 01.12.2018 09:41

Zitat:

Zitat von ricofino (Beitrag 1422706)
Und dann eine Aussage erst nach ein paar Wochen?
Was ist in der Zwischenzeit passiert?

Keine Ahnung ich das ist normal und die behördlichen Mühlen mahlen einfach nur langsam? So wie ich das mitbekommen habe, hat sich auf jeden Fall auch der Staatsanwalt damit beschäftigt.

gaehnforscher 01.12.2018 16:01

Hatte auch so einen "lustigen Fall" mit Körperverltzung und die Vorladung kam jetzt erst ne ganze Ecke später. Scheint einfach ein wenig zu dauern.

ricofino 01.12.2018 16:37

Sind die, ich nenn sie mal Täter, wenigstens den Führerschein gleich los oder fahren die bis zu einer evtl. Verurteilung frei rum?

NBer 01.12.2018 17:09

Zitat:

Zitat von ricofino (Beitrag 1422768)
.......oder fahren die bis zu einer evtl. Verurteilung frei rum?

natürlich. du kannst ja niemanden ohne gerichtsurteil bestrafen.

ricofino 01.12.2018 17:29

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1422769)
natürlich. du kannst ja niemanden ohne gerichtsurteil bestrafen.

Wieso natürlich? Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegenüber anderen Gewalttätig ist muss der Führerschein sofort entzogen werden. Gefährdung ähnlich alkoholisierten Verkehrsteilnehmern. Da wird auch nicht bis zu einer Verurteilung gewartet ob er nun besoffen war oder nicht.
Aber in diesem Land würde mich das nicht wundern!

NBer 01.12.2018 17:49

Zitat:

Zitat von ricofino (Beitrag 1422770)
Wieso natürlich? Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegenüber anderen Gewalttätig ist muss der Führerschein sofort entzogen werden. Gefährdung ähnlich alkoholisierten Verkehrsteilnehmern. Da wird auch nicht bis zu einer Verurteilung gewartet ob er nun besoffen war oder nicht.
Aber in diesem Land würde mich das nicht wundern!

das hat mit dem land nichts zu tun, sondern mit rechtstaatlichkeit. bis zu einer verurteilung gibt es nur eine aussage bzw eine anzeige. die kann auch falsch sein. eine anzeige zieht nicht automatisch eine strafe nach sich. möchtest du für etwas bestraft werden, dass dir jemand unterstellt und das du eventuell völlig anders siehst?

ricofino 01.12.2018 17:59

Naja, rechtlich ist deine Meinung richtig. Wenn nun wie bei diesen Beispielen hier Zeugen da sind, die einen körperlichen Übergriff eines Autofahrers gegenüber einem Radfahrer gesehen haben und bezeugen, ist es doch mehr als korrekt diesen aggressiven Autofahrern den Führerschein sofort zu entziehen (Gefahr in Verzug). Oder wo ist die Grenze bis zum abwarten einer Verurteilung? Ohrfeige, Kieferbruch, halbtot geschlagen?

trithos 01.12.2018 18:10

Ich hoffe, ich gehe Euch nicht auf die Nerven mit der folgenden Einleitung, die ich hier öfters verwende :Cheese: : Die genaue Rechtslage in Deutschland kenne ich nicht.

In Österreich kann ein aggressiver Autofahrer (also nicht nur Alkolenker) sehr wohl sofort den Führerschein verlieren, ohne dass irgendein Verfahren abgewartet werden muss. Zitat Führerscheingesetz §39,Abs.1 (Hervorhebungen von mir):

"Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht haben einem Kraftfahrzeuglenker, aus dessen Verhalten deutlich zu erkennen ist, dass er insbesondere infolge Alkohol- oder Suchtmittelgenusses, Einnahme von Medikamenten oder eines außergewöhnlichen Erregungs- oder Ermüdungszustandes nicht mehr die volle Herrschaft über seinen Geist und seinen Körper besitzt, den Führerschein, den Mopedausweis oder gegebenenfalls beide Dokumente vorläufig abzunehmen, wenn er ein Kraftfahrzeug lenkt, in Betrieb nimmt oder versucht, es in Betrieb zu nehmen. Weiters haben die Organe die genannten Dokumente vorläufig abzunehmen, wenn ein Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder mehr oder ein Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder mehr festgestellt wurde ...."

Diese Abnahme ist zwar nur vorläufig, und in einem späteren Verfahren wird dann endgültig darüber entschieden. Weg ist der Schein aber jedenfalls mal.


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