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Das Ganze wird noch dauern.
Gegnerische KFZ-Versicherung hat Ermittlungsakte angefordert, hat diese aber noch nicht. Wortlaut an mich hiess: "Unsere Versicherte hat uns mitgeteilt, dass um den Kreisverkehr in dem sich der Unfall ereignete ein Radweg verläuft. Diesen Radweg hätten Sie ggf. benutzen müssen... Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung. Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes. Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt. Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb. Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro. Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch. Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt... Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu. Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen? Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht. |
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Du musst gar nichts!! Untersteh dich eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die Versicherung des Unfallgegners zu unterschreiben. Du kannst sicher sein, dass sie nur an Details interessiert sind, die dir (im Falle dass die Angelegenheit vor Gericht geht) zum Nachteil geraten. Du solltest überhaupt nicht mit dieser Versicherung kommunizieren. Das ist keine Behörde und du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit ihr und so weit du uns bisher mitgeteilt hast, willst du bislang auch nichts von ihr. Du bist alleine deiner eigenen Krankenversicherung gegenüber auskunftspflichtig, was du ja mit der Unfallschilderung getan hast, den Rest müssen die beiden Versicherungen untereinander ausmachen. Überlege dir genau, was du eigentlich wilst und das Sinnvollste ist zweifellos, den Rechtsschutz der ARAG-Sportversicherung, die im Startpass enthalten ist, in Anspruch zu nehmen, um dir ohne Kostenrisiko zumindest professionelle Beratung zu holen. Wenn kein nennenswerter materieller Schaden bei dir entstanden ist und die Unfallgegenerin (bis jetzt) noch keinen Schaden bei dir geltend gemacht hat, ist es u.U. sinnvoll, schon um dir Nerven zu sparen, auf zivilrechtliche Ansprüche zu verzichten und es bei den bislang aufgelaufenen Kosten (Notarzttransport plus Notaufnahme-Behandlung) zu belassen. Das wären so etwa 1000,-€ und für die gegnerische Haftpflicht damit Peanuts, so dass sie das wohl begleichen, wenn sie damit den Vorgang ein für alle mal vom Tisch haben. Egal wie die tatächliche Schuldfrage auch liegt. Die 1000,-€ werden sie höchstwahrscheinlich auch begleichen, wenn eine Teilschuld bei dir anzunehmen ist. Wenn du dagegen dir einen neuen Rahmen erstatten lassen willst, wird das Ganze zwangsläufig eskalieren. Das kann gut gehen, kann aber auch wegen zu vieler unbekannten Variablen nach hinten losgehen. Nach gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung ist ein Carbonrahmen, an dem äußerlich nichts zu sehen ist und der sich auch noch normal fährt, in der Regel auch noch intakt (in einer etwaigen Verhandlung müsstest du aber selbstverständlich kategorisch vom Gegenteil ausgehen und der gegnerischen Versicherung würde es dann obliegen mit entsprechender Beweisführung durch teures Gutachten dir nachzuweisen, dass an dem Rahmen tatsächlich nichts ist). |
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Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?
Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen ! Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro. Gibt es denn Zeugen ? |
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Manchmal geht es leider nur über den Anwalt. Aber wenn ich keine Schuld am Zusammenstoß habe, dann wird mein Schaden ersetzt. |
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... Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt... ..." der gegnerischen Versicherung, weil es so der Wahrheit entspricht. Sozusagen als Zeichen, dass ich an schneller Erledigung (hiesse geringe Entschädigung) und nicht an Gutachten etc interessiert bin. |
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