triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Verzwickter Radunfall: Radweg nicht benutzt, aber Beschilderung nicht zum Biker (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=43092)

bobb77 04.11.2017 15:11

Das Ganze wird noch dauern.
Gegnerische KFZ-Versicherung hat Ermittlungsakte angefordert, hat diese aber noch nicht.

Wortlaut an mich hiess:
"Unsere Versicherte hat uns mitgeteilt, dass um den Kreisverkehr in dem sich der Unfall ereignete ein Radweg verläuft. Diesen Radweg hätten Sie ggf. benutzen müssen...


Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

tandem65 04.11.2017 15:57

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
Für mich war es ein Wunder, das das Rad als Ganzes heil blieb.
Ist ein Fast-Profi Rad, NP 03/2016 bei 4.800 Euro.
Da kommt schon die nächste Schwierigkeit, eigentlich müsste ich den Carbonrahmen wegen etwaigen nichts sichtbaren Rissen zum "Röntgen" schicken... denn Aufwand scheue ich auch.

Du müsstest schlicht einen Gutachter einschalten der auf Deine Kosten ein Gutachten erstellt. Hier sind wir dann halt tatsächlich nicht mehr bei dem Thema Bagatellschaden.

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

Damit hast Du schon mal dem Gutachter ein Stück vorgegriffen. ;)

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Bis zum Unfall hatte ich es gepflegt und gehegt und sah aus wie neu.
Was kann man denn da ungefähr als Wert geltend machen?

Womit Deine eigentliche Zwickmühle deutlich wird. Wenn Du einen Gutachter einschaltest, dann wird auch diese Frage auf wundersame Weise geklärt. Wenn Du aber einen Gutachter einschaltest wachsen Deine Kosten so weit, daß Du um harte Verhandlungen mit der Versicherung nicht herumkommen wirst. Das musst Du dann mit der Startpassversicherung klären ob die das auch mit dem Gutachter mit Dir machen oder ob sie das Risiko zu hoch einschätzen.

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
Ich selbst werde nun auch die Ermittlungsakte anfordern. Möchte schon wissen, was da wörtlich drin steht.

Das geht nur über Anwalt.

Hafu 04.11.2017 16:08

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
...Ich muss der gegnerischen KfZ Versicherung noch antworten. Diese will eine Einwilligung in die Abfrage der Gesundheitsdaten und Schweigepflichtenbindungserklärung.
Daneben noch eine Nennung des Wertverlustes.

Ich hatte das offen gelassen in meiner Meldung an Versicherung und die Kratzer und Absplitterungen an Bremse auf Sturzseite geschickt.
...

:confused:

Du musst gar nichts!!


Untersteh dich eine Schweigepflichtentbindungserklärung für die Versicherung des Unfallgegners zu unterschreiben. Du kannst sicher sein, dass sie nur an Details interessiert sind, die dir (im Falle dass die Angelegenheit vor Gericht geht) zum Nachteil geraten.
Du solltest überhaupt nicht mit dieser Versicherung kommunizieren. Das ist keine Behörde und du stehst in keinem Vertragsverhältnis mit ihr und so weit du uns bisher mitgeteilt hast, willst du bislang auch nichts von ihr.

Du bist alleine deiner eigenen Krankenversicherung gegenüber auskunftspflichtig, was du ja mit der Unfallschilderung getan hast, den Rest müssen die beiden Versicherungen untereinander ausmachen.

Überlege dir genau, was du eigentlich wilst und das Sinnvollste ist zweifellos, den Rechtsschutz der ARAG-Sportversicherung, die im Startpass enthalten ist, in Anspruch zu nehmen, um dir ohne Kostenrisiko zumindest professionelle Beratung zu holen.

Wenn kein nennenswerter materieller Schaden bei dir entstanden ist und die Unfallgegenerin (bis jetzt) noch keinen Schaden bei dir geltend gemacht hat, ist es u.U. sinnvoll, schon um dir Nerven zu sparen, auf zivilrechtliche Ansprüche zu verzichten und es bei den bislang aufgelaufenen Kosten (Notarzttransport plus Notaufnahme-Behandlung) zu belassen. Das wären so etwa 1000,-€ und für die gegnerische Haftpflicht damit Peanuts, so dass sie das wohl begleichen, wenn sie damit den Vorgang ein für alle mal vom Tisch haben. Egal wie die tatächliche Schuldfrage auch liegt. Die 1000,-€ werden sie höchstwahrscheinlich auch begleichen, wenn eine Teilschuld bei dir anzunehmen ist.

Wenn du dagegen dir einen neuen Rahmen erstatten lassen willst, wird das Ganze zwangsläufig eskalieren. Das kann gut gehen, kann aber auch wegen zu vieler unbekannten Variablen nach hinten losgehen.
Nach gesundem Menschenverstand und Lebenserfahrung ist ein Carbonrahmen, an dem äußerlich nichts zu sehen ist und der sich auch noch normal fährt, in der Regel auch noch intakt (in einer etwaigen Verhandlung müsstest du aber selbstverständlich kategorisch vom Gegenteil ausgehen und der gegnerischen Versicherung würde es dann obliegen mit entsprechender Beweisführung durch teures Gutachten dir nachzuweisen, dass an dem Rahmen tatsächlich nichts ist).

Hafu 04.11.2017 16:15

Zitat:

Zitat von bobb77 (Beitrag 1340530)
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

...

Wem hast du das geschrieben?

FlyLive 04.11.2017 17:06

Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Trimone 04.11.2017 17:21

Zitat:

Zitat von FlyLive (Beitrag 1340539)
Wieso kontaktierst du nicht die aufnehmenden Beamte und erkundigst dich nach der Klarheit der Schuldfrage ?

Und überhaupt. Warum gibst Du den Mist nicht einfach einem Anwalt, der das ganze für dich kostenfrei regelt. Ich sehe kein Unfallverschulden deinerseits. Wer eines sieht, darf Bescheid sagen !
Die Missachtung der Radwegnutzung ist nicht mehr als ein kleines Verkehrsdelikt. Siehe Strafzettel 20,- Euro.
Gibt es denn Zeugen ?

Wieso kostenfrei?

FlyLive 04.11.2017 17:38

Zitat:

Zitat von Trimone (Beitrag 1340542)
Wieso kostenfrei?

Weil er der Geschädigte ist und alle Kosten vom Unfallverursacher zu zahlen sind. Zumindest bis zum Punkt an dem die Höhe der Schadensregulierung von beiden Seiten akzeptiert wird.
Manchmal geht es leider nur über den Anwalt. Aber wenn ich keine Schuld am Zusammenstoß habe, dann wird mein Schaden ersetzt.

bobb77 04.11.2017 17:39

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1340534)
Wem hast du das geschrieben?

"Zitat von bobb77 Beitrag anzeigen
...
Geschrieben habe ich: ...das Rad ist weiter fahrtüchtig, aber dass sich bei etwaigen Wiederverkauf ein Wertverlust ergibt...

..."

der gegnerischen Versicherung, weil es so der Wahrheit entspricht.
Sozusagen als Zeichen, dass ich an schneller Erledigung (hiesse geringe Entschädigung) und nicht an Gutachten etc interessiert bin.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:18 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.