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Ich war die Woche in Lausanne bei der WADA und die haben mir von einem Mountainbike-Marathon erzähl, nach dessen Finish ein Teilnehmer 17 Liter Wasser in der darauffolgenden Nacht getrunken hat. Der Sportler hatte unglaubliches Glück, diesen Unsinn überlebt zu haben. Ist zwar Off Topic aber das Thema Hyponaträmie und Hyper-Hydrierung sollte jeder Ausdauersportler auf dem Schirm haben! |
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Danke für den Beitrag, der weil es ein echter Erfahrungsbericht ist, hilfreicher als irgendwelche Spekulationen ist. So wie du es beschreibst, scheint alles richtig gelaufen zu sein. Da wir die Thematik schon mehrfach diskutiert haben (unter anderem auch 2014 am Beispiel Klagenfurt), dachte ich ja auch, dass das Thema mittlerweile längst vom Tisch ist und alle Beteiligten (Ärzte und Sportler) dafür hinreichend sensibilisiert sind. Joe Skipper ist hoffentlich nur die unrühmliche Ausnahme von der Regel. |
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Ansonsten könnte es kaum zu dem Fall kommen, dass ein PRO Athlet eine Infusion bekommt und von sowas wie einer nötigen TUE noch nie was gehört hat. Die müsste ja der Arzt austellen und der Athlet muss sie mitführen etc. Wenn man das thematisiert hätte, könnte er ja nicht ahnungslos sein. Die TUE braucht er übrigens auch, wenn es eine begründete Infusion ist. Und auch mit jedem weiteren Lizenzsportler müsste dieses Thema ja angeschnitten werden und ein Attest erstellt werden etc. Hier die Antwort der Nada (leider ist man auf den konkreten Sachverhalt in so einem Zelt nicht eingegangen): "vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei einer intravenösen Verabreichung ist generell folgendes zu beachten: Intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, sind nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2017 Prohibited List. International Standard. 1.1.2017) innerhalb sowie außerhalb von Wettkämpfen verboten. D. h. konkret: Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml innerhalb eines Zeitraums von sechs Stunden stellen, auch wenn die verabreichte/n Substanz/en erlaubt ist/sind, eine nach dem Dopingreglement der WADA (The World Anti-Doping Code. The 2017 Prohibited List. International Standard. 1.1.2017) verbotene Methode dar, sofern sie nicht rechtmäßig im Zuge von Krankenhauseinweisungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen Untersuchungen verabreicht werden. Die Legitimation von Infusionen (> 50 ml) außerhalb von Krankenhäusern, chirurgischen Eingriffen oder klinischen Untersuchungen richtet sich nach dem Testpool-Status des Athleten: Athleten, die einem Testpool (= Dopingkontrollsystem) angehören, benötigen für die Behandlung mit einer Infusion außerhalb der oben genannten Ausnahmen eine sogenannte Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE). Die Zugehörigkeit zu einem Testpool betrifft in der Regel Sportler, die einem Bundeskader oder National*mannschaften angehören und wird den Sportlern vom entsprechenden Fachverband bzw. der NADA schriftlich mitgeteilt. Werden Infusionen bei Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören, außerhalb der oben genannten Ausnahmen eingesetzt, reicht für ihre Anwendung bei einem Start in Deutschland eine entsprechende Bescheinigung (Attest) des behandelnden Arztes, die der Athlet als Kopie bei jedem Wettkampf mit sich führen muss. Das Attest darf nicht älter sein als 12 Monate. Grundsätzlich behalten wir uns eine nachträgliche Überprüfung der bei Dopingkontrollen vorgelegten Atteste vor. Sollte eine intravenöse Infusion außerhalb der oben genannten Ausnahmen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu einer Dopingkontrolle stehen, d. h. bis zu sieben (7) Tage vor einer Dopingkontrolle verabreicht werden, muss hierfür auch von Nicht-Testpool-Athleten eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Attest-Regelung nur in Deutschland gilt. Für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften empfiehlt es sich in jedem Falle, sich im Vorfeld beim internationalen Sportfachverband zu erkundigen, ob diese Regelung der NADA dort anerkannt ist. Sofern dort strengere Regelungen gelten, müsste beim internationalen Verband ggf. ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung gestellt werden." |
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Es ist nur in meinen Augen Panikmache wenn Hafu in einem Satz die Möglichkeit eine Hyponatriämie zu bekommen als "durchaus oft" bezeichnet. Dies in Kombination mit einer after Race Infusion hat meines Wissens noch keinen Ausdauersportler dahingerafft. Und ich gehe mal davon aus, sowas wird nicht vertuscht. In Frankfurt standen Salzteller an den Verpflegungststellen, die Helfer wussten Bescheid und es wurde auch Salzwasser (würg) gereicht. |
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13% aller Finisher eines untersuchten Kollektivs bedeutet, dass jeder 8. Sportler betroffen war! Und die Veröffentlichung stammt nicht aus irgendeinem drittklassigen Journal, sondern aus dem New England Journal of Medicine der weltweit am höchsten angesehenen Fachzeitschrift. Untersucht wurden auch nicht die paar Sportler denen es im Ziel aus welchem Grund auch immer schlecht ging, sondern alle Läufer die vorab in die Studie eingeschlossen waren und das Ziel erreichten. |
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Sorry, bin ein party pooper, betrachte dieses NaCl/Glucose-Thema in der Dopingdiskussion immer noch als überhöht. |
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13% waren überhydriert bzw. hatten zu wenig Natrium, so dass Infusionen kontraproduktiv wären. |
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