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ich hatte mal einen kumpel, der hat sich als ch-militärpilot beworben etc. die machen ja viele test's etc. eine frage des test's: du hast den auftrag, haus x zu bombardieren, beim anflug siehst du kinder darin spielen. was machst du? bei der falschen antwort (ich bombardiere nicht), war der militär-pilot aus dem selektionsverfahren RAUS. der pilot hat sinn/unsinn seines befehls NICHT zu hinterfragen sondern die befehle auszuführen. so funktioniert eben militär............ |
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Das Urteil des Verfassungsgerichts ist rechtskräftig. Fertig. Wem das nicht passt, kann ja erneut Verfassungsbeschwerde einreichen, dass er sich unangemessen gefährdet sieht bei dieser Rechtslage. Wer das Urteil gelesen hat, bekommt eine ungefähre Vorstellung darüber, warum das so ist. Und eine kalkulierte Rechtsunsicherheit hinzunehmen und den Piloten mit dem Finger am Abzug in einer Stresssituation entscheiden lassen zu wollen, bzw. ihn in dieser Situation zu einer Entscheidung zwingen zu wollen, weil man es nicht geschafft hat eine bekannte und diskutierte Situation vorher sinnvoll zu regeln... mir fehlen die Worte!!! |
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ein wirklich verflixtes Thema |
Der Pilot flog fast eine Stunde neben dem Flugzeug, hat alles versucht was zu versuchen war und wenn er nur eine Minute später abgedrückt hätte, wäre das Flugzeug ins Stadion und direkt daneben gestürzt. Ich bin ja auch nur Laie und würde mir nicht anmaßen wirklich zu urteilen oder Gesetze zu beschließen.
Ich verstehe die Sendung als Unterhaltung, Denkanstoß und Meinungsbild. Nicht als Revolution oder Volksabstimmung. Früher in meiner Kindheit, als es nur 3 Fernsehsender gab, diskutierten alle am nächsten Tag über Derrick, Verstehen sie spaß, Wetten dass.. etc. , weil alle das gleiche guckten. Diese "Nachbesprechungen" vermisse ich im Alltag ein bisschen, darum fand ich das mal wieder schön. |
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Das sieht das deutsche Recht aber anders. Das erwartet sogar die Abwägung von Befehlen. § 11 Abs. 2 Soldatengesetz: "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird." http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html Jeder Bundeswehrsoldat ist also verpflichtet, rechtswidrigen Befehlen den Gehorsam zu verweigern, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Dazu muss er gedanklich prüfen, ob dieser Fall vorliegen könnte. Ja, auch ohne juristische Vorbildung. Nach dem BVerfG-Urteil von 2005, der seinerzeitigen öffentlichen Diskussion dazu und den sicherlich in seiner Folge durchgeführten Schulungen der Kampfpiloten kann sich kein Pilot der Bundesluftwaffe darauf berufen, er habe nicht erkennen können, dass ein Abschlussbefehl rechtswidrig war. |
Wer es nicht gesehen hat oder nochmal Details prüfen will:
http://www.ardmediathek.de/tv/Terror...entId=38373746 Darunter auch die 2 möglichen Urteile. |
Ich frage mich gerade, warum in diesem Zusammenhang nur ein "außergesetzlicher Notstand" diskutiert wird.
Es gibt ja einen Notstandsparagraphen, der m.E. ziemlich treffend ist: "§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." Strittig ist hier doch "nur", ob "das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt". Alles andere ist klar erfüllt, und meiner Meinung nach auch dieser Punkt. |
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