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mum 18.10.2016 16:25

Zitat:

Zitat von alpenfex (Beitrag 1265922)
Ich habe nicht alles gesehen, wohl aber, dass diskutiert wurde, warum das Stadion nicht geräumt wurde, obwohl es innert möglicher Zeit keinerlei Problem gewesen wäre. Ist das noch weiter diskutiert worden?

Ich habe vorhin einen befreundeten, ehemaligen Jetpiloten (deutsch) gefragt, wie er dazu steht. Es war gar keine Frage für ihn. Ein Jetpilot befolgt seiner Meinung nach IMMER und AUSNAHMSLOS den Befehl, dern er erhält. Alles andere funktioniert nicht und würde ein unglaublich unkalkulierbares Risiko in Form des Piloten darstellen. Von daher, ganz klar schuldig.

10000% einverstanden.

ich hatte mal einen kumpel, der hat sich als ch-militärpilot beworben etc.

die machen ja viele test's etc.

eine frage des test's: du hast den auftrag, haus x zu bombardieren, beim anflug siehst du kinder darin spielen. was machst du?
bei der falschen antwort (ich bombardiere nicht), war der militär-pilot aus dem selektionsverfahren RAUS.

der pilot hat sinn/unsinn seines befehls NICHT zu hinterfragen sondern die befehle auszuführen.

so funktioniert eben militär............

captain hook 18.10.2016 16:26

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1265924)
Es war im TV schon etwas komplizierter. Es gab zwar keinen ausdrücklichen Befehl, weil es wegen des Verfassungsgerichts keinen geben durfte, aber trotzdem die klare Erwartung von Seiten des/der Vorgesetzten, dass die Piloten das Nötige tun.

Schon klar. Wie immer wenn keiner die Verantwortung übernehmen will. Man bricht es runter bis zu dem, der ausführen muss und überträgt dem schwächsten Glied in der Kette die Entscheidung darüber. Soll das ein Witz sein? Keiner will nen Befehl erteilen, aber das kleinste Licht in der Kette soll 160 Menschen wegbomben? Wenn unser Rechtsstaat soweit kommt, dann sollte man drüber nachdenken, ob man auswandert.

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist rechtskräftig. Fertig.

Wem das nicht passt, kann ja erneut Verfassungsbeschwerde einreichen, dass er sich unangemessen gefährdet sieht bei dieser Rechtslage.

Wer das Urteil gelesen hat, bekommt eine ungefähre Vorstellung darüber, warum das so ist. Und eine kalkulierte Rechtsunsicherheit hinzunehmen und den Piloten mit dem Finger am Abzug in einer Stresssituation entscheiden lassen zu wollen, bzw. ihn in dieser Situation zu einer Entscheidung zwingen zu wollen, weil man es nicht geschafft hat eine bekannte und diskutierte Situation vorher sinnvoll zu regeln... mir fehlen die Worte!!!

Trimichi 18.10.2016 16:37

Zitat:

Zitat von mum (Beitrag 1265930)
10000% einverstanden.

ich hatte mal einen kumpel, der hat sich als ch-militärpilot beworben etc.

die machen ja viele test's etc.

eine frage des test's: du hast den auftrag, haus x zu bombardieren, beim anflug siehst du kinder darin spielen. was machst du?
bei der falschen antwort (ich bombardiere nicht), war der militär-pilot aus dem selektionsverfahren RAUS.

der pilot hat sinn/unsinn seines befehls NICHT zu hinterfragen sondern die befehle auszuführen.

so funktioniert eben militär............

Hat der Major Koch einen Befehl zum Nichtfeuern erhalten? So klar kam das mE nicht rüber, da der Stab, salopp gesagt, nicht auf Zack war und keine eindeutige Entscheidung am Boden gefällt wurde. Oder ist mir etwas entgangen? Soweit ich weis, hatte man das Stadion nicht evakuieren lassen, weil man a) hoffte, dass die Passagiere die Terroristen überwältigen und b) weil man am Boden wusste, dass Major Koch bei unklarer Lage - er hatte zweimal mit dem Boden Kontakt aufgenommen - feuern würde. Oder einfacher: das Stadion hätte, wäre der Befehl zum Nichtabschuß (unter keinen Umständen feuern) erteilt worden, evakuiert werden müssen.

flaix 18.10.2016 16:39

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1265839)
Der Zuschauer der sich äußern durfte war gut. Er sagte, dass man nicht Tür und Tor für zukünftige Attentäter öffnen dürfte, die sich in Sicherheit wiegen könnten sobald sie menschliche Schutzschilde hätten. Außerdem hätte er vorher das Szenario mit seiner Frau durchdiskutiert - sie ist für Abschuss, obwohl sie selber Stewardess ist und zwei Kinder hat.
Ich wäre auch für Abschuss selbst wenn meine Familie drin sitzt, weil sie im Beispiel dem Tode geweiht waren und erst im letzten Moment abgeschossen wurden, so hat der Tod wenigstens noch etwas Gutes.

Jens, wann wäre der "letzte Moment". Denkst Du nicht auch das man als Betroffener da wahrscheinlich ganz anders drüber denkt? Könnte ja noch eine irrwitzige Wendung irgendeine Hoffnung erbringen......

ein wirklich verflixtes Thema

JENS-KLEVE 18.10.2016 17:32

Der Pilot flog fast eine Stunde neben dem Flugzeug, hat alles versucht was zu versuchen war und wenn er nur eine Minute später abgedrückt hätte, wäre das Flugzeug ins Stadion und direkt daneben gestürzt. Ich bin ja auch nur Laie und würde mir nicht anmaßen wirklich zu urteilen oder Gesetze zu beschließen.

Ich verstehe die Sendung als Unterhaltung, Denkanstoß und Meinungsbild. Nicht als Revolution oder Volksabstimmung.

Früher in meiner Kindheit, als es nur 3 Fernsehsender gab, diskutierten alle am nächsten Tag über Derrick, Verstehen sie spaß, Wetten dass.. etc. , weil alle das gleiche guckten. Diese "Nachbesprechungen" vermisse ich im Alltag ein bisschen, darum fand ich das mal wieder schön.

RolandG 18.10.2016 17:39

Zitat:

Zitat von alpenfex (Beitrag 1265922)
Ich habe vorhin einen befreundeten, ehemaligen Jetpiloten (deutsch) gefragt, wie er dazu steht. Es war gar keine Frage für ihn. Ein Jetpilot befolgt seiner Meinung nach IMMER und AUSNAHMSLOS den Befehl, dern er erhält. Alles andere funktioniert nicht und würde ein unglaublich unkalkulierbares Risiko in Form des Piloten darstellen. Von daher, ganz klar schuldig.

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1265924)
Es war im TV schon etwas komplizierter. Es gab zwar keinen ausdrücklichen Befehl, weil es wegen des Verfassungsgerichts keinen geben durfte, aber trotzdem die klare Erwartung von Seiten des/der Vorgesetzten, dass die Piloten das Nötige tun.

Zitat:

Zitat von alpenfex (Beitrag 1265925)
Erwartungen.....?!?!!!!????? Das kann nicht der Ernst der Verantwortlichen sein. Ein Jetpilot ist Befehlsempfänger, nicht Entscheider. Nicht anders darf es sein.


Das sieht das deutsche Recht aber anders. Das erwartet sogar die Abwägung von Befehlen. § 11 Abs. 2 Soldatengesetz: "Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Befolgt der Untergebene den Befehl trotzdem, so trifft ihn eine Schuld nur, wenn er erkennt oder wenn es nach den ihm bekannten Umständen offensichtlich ist, dass dadurch eine Straftat begangen wird."
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html

Jeder Bundeswehrsoldat ist also verpflichtet, rechtswidrigen Befehlen den Gehorsam zu verweigern, wenn dadurch eine Straftat begangen würde. Dazu muss er gedanklich prüfen, ob dieser Fall vorliegen könnte. Ja, auch ohne juristische Vorbildung.

Nach dem BVerfG-Urteil von 2005, der seinerzeitigen öffentlichen Diskussion dazu und den sicherlich in seiner Folge durchgeführten Schulungen der Kampfpiloten kann sich kein Pilot der Bundesluftwaffe darauf berufen, er habe nicht erkennen können, dass ein Abschlussbefehl rechtswidrig war.

LidlRacer 18.10.2016 17:59

Wer es nicht gesehen hat oder nochmal Details prüfen will:
http://www.ardmediathek.de/tv/Terror...entId=38373746

Darunter auch die 2 möglichen Urteile.

LidlRacer 18.10.2016 18:09

Ich frage mich gerade, warum in diesem Zusammenhang nur ein "außergesetzlicher Notstand" diskutiert wird.
Es gibt ja einen Notstandsparagraphen, der m.E. ziemlich treffend ist:
"§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden."

Strittig ist hier doch "nur", ob "das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt". Alles andere ist klar erfüllt, und meiner Meinung nach auch dieser Punkt.


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