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Für die Verpartnerung sind wie bei der heterosexuellen Eheschließung die Standesämter zuständig (§ 1 LPartG). In Bayern besteht zudem auch die Möglichkeit, die Verpartnerung notariell durchzuführen.[6] :Blumen: |
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Ich bin überzeugt, dass gleichgeschlechtliche Partner die Aufgabe als Eltern und eine Erziehung von Kindern gleich gut erfüllen können wie klassische Eltern und auch entsprechende Rollenbilder, wenn es sie denn überhaupt noch gibt, genauso gut ausfüllen (können). M. |
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Eine rechtsstaatliche Legalität ändert daran auch nichts. Im übrigen warne ich nicht, sondern teile einfach nur deine Meinung nicht, dass ausschliesslich Dummheit und Dünkelhaftigkeit als Motiv für das Nichtgutheissen von rechtsstaatlicher Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe gelten. |
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Nur was hat sexueller Kindesmissbrauch mit der Homo-Ehe zu tun?:confused: :Nee: |
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Nicht nur alte Männer lieben junge, alte lieben alte, junge lieben junge, und auch nicht nur die Männer, sondern gleichermaßen die Frauen - "wo die Liebe eben hinfällt". Jeder hat die Orientierung, die er hat und die kann auch wechseln. Und das ist jedermanns/-frau eigene Sache und darf nicht diskriminiert, oder gar kriminalisiert werden, sofern nicht die Freiheit anderer beschränkt wird. |
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Ich schrieb (und betone es nochmal) Ich halte es für Ignorant (böse gesagt arrogant) Menschen die eine andere Meinung vertreten Dumm und Dünkelhaft abzustempeln. Im übrigen war es nicht ich, der die sexuelle Orientierung in die Diskussion um die Homo Ehe eingeführt hat, oder in der sexuellen Orientierung kein 'falsch' sieht, sondern Klugschnacker. Und Kindesmissbrauch ist hierfür ein interessantes Beispiel. Selbiger scheint mitunter eine Triebfeder sexueller Orientierung zu sein, und wurde zeitweise rechtsstaatlich (zumindest) geduldet. |
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