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Ich denke mal, wenn sich ein Mensch solch einen Spruch auf die Brust tätowieren läßt, das der sehr genau weiß, was er damit bezwecken will. Und das hat dann niemand in Frage zu stellen. Es mag zwar in deinen Augen fragwürdig sein, aber eben nur in deinen Augen. Gesetzt den Fall, man ignoriert die Anweisung, reanimiert und versorgt den Patienten und er überlebt, aber mit fatalen, gesundheitlichen Einschränkungen, was machst du dann? Wie willst du das diesem Menschen erklären? |
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Ich hab' schon in den letzten 10 Jahren zweimal auf Reanimationen verzichtet (als Krankenhausarzt, nicht als Notarzt), aber das waren Patienten, die einem bekannt waren inklusive ihrer Krankheitsvorgeschichte. Andererseits habe ich gerade auf meiner Station seit drei Monaten eine 22-jährige Frau, die sich im Mai vor die U-Bahn geschmissen hat und der dabei beide Unterschenkel abgetrennt worden sind. Die hat rund 20 Operationen hinter sich, in derem Rahmen beide Stümpfe inklusive Gefäße, Nerven, Muskeln und Knochen wieder replantiert worden sind und kann sich (auch in wochenlangen Gesprächen mit unserer Psychologin) immer noch nicht erklären wie sie sich trotz damaliger privater Probleme zu ihrem Suizidversuch hat hinreißenlassen und hat allenfalls Angst vor sich selbst, dass das irgendwann nochmal passiert. Rein formal am Patientenwillen orientiert dürfte man einen Suizidpatienten ja eigentlich nicht medizinisch versorgen und versuchen ihn zu retten... |
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Sofern dein Handy ohne Passwort / Fingerabdruck o.Ä. ist, was aus Notfallsicht schön wäre, aber aus Datenschutz eher fragwürdig oder? |
Ich hab ein ROAD ID Armband immer am Handgelenk. Selbst im Unterricht!
Da steht:
drauf. Blutgruppe könnt ihr euch sparen. Das macht der Notarzt schneller, als er das Armband gelesen hat. Spätestens im Krankenhaus werden euch alle Schmuckstücke abgenommen. Spätestens dort sieht man also das Armband, sagte eine Freundin (Notärztin). USB wäre mir zu unsicher (kaputt, nicht lesbar,...) |
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Und man sollte die, deren Telefonnummer draufsteht, auch darüber informieren. Also dass die auf deinem Armband stehen. Für den Fall des Falles... |
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Schweizer „Todesstempel“ hat keine Rechtsverbindlichkeit im Rettungsdienst |
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