triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Material: Bike (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=45)
-   -   Licht fürs Rennrad, wie hell? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=34381)

roadrunner65 20.10.2014 19:45

Hallo,
ich fahre seit ein paar Jahren die SON Edelux Lampe und bin sehr zufrieden. Sehr schönes Licht und hat sogar eine Zulassung. Und selbst diese Lampe empfinden viele Leute als zu hell im Gegenverkehr. Ich habe dazu den Dynamo von Shimano und nicht von SON. Angesprochen wurde ich schon sehr oft auf das helle Licht und das auch oft von der Polizei. :)
Klar können die Jungs einem so ein Teil auch sicherstellen/ beschlagnahmen. Wird aber wohl nur im Extremfall passieren ( Unfall oder ähnliches ) Und da ist es wohl besser das Teil hat eine Zulassung. Somit stehen die Chancen sehr hoch sein Rad schnell zurück zu bekommen.

coparni 20.10.2014 19:48

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1089032)
Also ich behaupte dass 90% aller Polizisten gar nicht wissen, dass es nicht zugelassene Leuchten am Rad gibt. Und die, die es wissen sind selber Radfahrer und scheißen das deshalb nicht an.



Meine Meinung: Alle sollen doch froh sein, dass überhaupt Licht am Rad genutzt wird :)

Ich würde behaupten, dass fast jeder Polizist seit Änderung einen Dienstunterricht hatte bei dem er gelernt, das u. a. eine Ladestandsanzeige und ein Prüfzeichen vorhanden sein muss. Allerdings wird auch fast jeder nicht genauer nachschauen weil das Problem eher die ganzen Studenten sind, die gar kein Licht an ihrer Stadtmühle haben. So gesehen sind die meisten Polizisten froh, dass überhaupt ein Licht dran ist. Gibt natürlich auch Kniebohrer oder auch Radfahrer die darum betteln ein Bußgeld zu zahlen und dann ist u. U. jeder Verstoß willkommen.

coparni 20.10.2014 19:57

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089057)
Gerücht oder selbst erlebt?

Nach meinem Rechtsverständnis dürfte die Polizei zwar die Benutzung von Lampen ohne StvZo-Genehmigung verbieten (und z.B. verlangen, dass man heimschiebt, meinetwegen auch eine kostenpflichtige Verwarnung ausstellen, sofern sie überhaupt auf dei Schnelle eine "legale" von einer "illegalen" LED-Lampe unterscheiden können), aber nicht konfiszieren, denn die Benutzung einer solchen Lampe ist ja außerhalb des Straßenverkehrs durchaus legal.


Nein, die Polizei verbietet nichts. Das macht der Gesetzgeber. Die Exekutive setzt nur die Gesetze durch. Straftaten nach den Legalitätsprinzip und OWi's nach dem Opportunitätsprinzip also nach pflichtgemäßen Ermessen. Sicherstellen ist durchaus möglich um die Fortsetzung des Verstoß' zu unterbinden. Sicherstellen heißt ja nicht, dass du es nicht wieder bekommst. Dazu müsste was eingezogen werden und das kann/darf kein Polizist.

coparni 20.10.2014 20:01

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1089062)
Also ne Sicherstellung aus Beweissicherungsgründen ist durchaus rechtmäßig. Allerdings nur im Einverständnis des Lampenbesitzers. ...

Sicherstellung zur Gefahrenabwehr geht genauso. Zumindest nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz PAG. Auch ohne Einverständnis und zur Not auch mit Gewalt bzw. unmittelbaren Zwang (muss vorher angedroht werden).

sybenwurz 20.10.2014 20:41

[quote=Tilly;1089050]Ich will definitiv Weg von der AkkuFunzel und fest installiertes Licht haben./QUOTE]

Nimm dir nen beliebigen Nabendynamo der aktuellen Charge und nen BUMM Lumotec Fly IQ. Kost weniger als ein Luxos und macht immer noch das beste Licht!
Aufm Papier hat der Luxos zwar mehr Lux, Lumen oder was auch immer, auch der Eyc, aber das Lichtfeld macht den Unterschied und das ist beim Fly immer noch unübertroffen.


Zitat:

Zitat von rainhart87 (Beitrag 1089030)
Zeige mit ein einziges Rennrad das der StVZO entspricht. Das beginnt ja schon mit dieser mit Klickies einfach nicht vereinbaren Regelung:

Gibt welche, die man um die Pedalachse schnallen kann.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)
Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?

Prinzipiell wirste eher nicht angehalten, weil du Licht am Rad hast...

(Heut mittag hab ich kurz drüber nachgedacht, dich anzurufen, obst Zeit für nen Kaffee hast. Bin dann aber doch lieber zügig aufgebrochen. Zum Glück...!)

coffeecup 20.10.2014 21:17

Heute am Abend wieder durch die Stadt mit dem ECO mode der Megadrive.

Wirklich hell genug das dich sicher keiner übersieht und bis jetzt hat sich keiner beschwerd das es blended (Wenn es würde hätte mich hier in Wien sicher schon ein netter Autofahrer freundlich darauf hin gewissen :))

Man merkt das man früher gesehen wird...

@Polizei: Lieber am Leben mit einer gescheiten Lampe und dafür mal Strafe gezahlt, wobei ich das auch für unwahrscheinlich halte...
Wenn wer mit einem >2000lumen Strahler voll aufgedreht unterwegs ist darf er sich halt nicht wundern wenn er aufgahalten wird :)

uruman 20.10.2014 21:45

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1089024)

Hat denn irgendjemand schonmal Probleme mit der Polizei gehabt, weil er Licht ohne Zulassung gemäß STvZO genutzt hat (oder kennt jemanden dem dergleichen passiert ist)?


Ja ich ,aber es ist schon 15 Jahre her , Habe ich eine Schriftliche Ermahnung und durfte das Rad nach Hause schieben
Als mündliche Ermahnung : " Hömma wenn wir dich nochmal erwischen über rote Ampeln weiter fahren oder mit solche Lampen rumfahren ,werden wir dein Rad einkassieren ! "

Schleichfloh 20.10.2014 22:20

Zitat:

Zitat von falk99 (Beitrag 1089081)
Völlig OT: Ich war letzten Winter mal wieder mit dem Mountainbike unterwegs. Bin mit zwei Chinafunzeln (Lenker + Helm) auf einem Feldweg zun nah gelegenen Wald gefahren. Der mir entgegenkommende Traktor ist 150m vor mir aufs Feld ausgewichen. Wie mir der Bauer sagte, dachte er, da landet ein Flugzeug :Cheese:

Ganz im Ernst: Die würde ich bei voller Leistung nicht auf der Straße verwenden, maximal abgedimmt.

:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:11 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.