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Wenn man dies jetzt ins Extreme überträgt: Für die Aufklärung von Straftaten wäre es absolut genial, wenn jeder Mensch einen GPS Sender implantiert hätte... Aber wo fängt man an und wo hört man auf? Kann die Kamera auf dem Rasthof auch genutzt werden, um meine Identität zu ermitteln, wenn die Blitze 1km hinter der Raststätte das Foto überbelichtet hat? |
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Ich war mal zufällig als Passant Zeuge eines Überfalls auf eine Spielhalle, wo auch die Aufsicht durch Messerstiche verletzt wurde, verfolgte die anfänglich maskierten, bewaffneten Täter, welche wegrannten, und sah noch, wie diese in die U-Bahn rannten. Die BVG (U-Bahn) Videos vom Bahnsteig wurden hier von der Polizei gesichtet. (u. die Täter ermittelt und verurteilt wegen mehrerer Raubdelikte mit Körperverletzung) |
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Es war völlig absurd was die sich da zusammenreimten und vor allem aus totaler Laiensicht - ohne den Kindergärtnerinnen zu nahe treten zu wollen sind sie halt keine Psychologen und haben auch keine detaillierte Untersuchung mit dem Jungen gemacht. Sprich: Man sollte sich mit Analysen diesbezüglich sehr zurück halten und nicht glauben, dass man einfach mal so ne Kindesmisshandlung von außen diagnostizieren kann. Die wahrscheinlichste Variante ist dann zum Glück doch bei weitem, dass das Kind gut behandelt wird. |
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Es gibt IMHO mehrere zu unterscheidende Fälle: a) abgesicherte Misshandlungsdiagnose (z.B. in Verbindung mit glaubwürdiger Schilderung der Kindes). Datenweitergabe an Jugendamt / Polizei erlaubt. b) kinderärztliche Diagnose mit ernsthaftem, begründetem Verdacht wie im zitierten Gerichtsfall --> Jugendamt / Polizei darf informiert werden, ohne Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung. c) kinderärztliche Diagnose mit noch genauer abzuklärendem Verdacht auf Misshandlung (keine automatische Entbindung gegeben, Datenweitergabe nicht ohne Einwilligung der Eltern erlaubt) Sowohl a) wie b) wie c) sollen in der DB RISKID eingetragen werden. Der wesentliche Unterschied einer gläsernen Patientenkarte und einer DB RISKID liegt darin, dass die Karte dem Patienten gehört, er im Besitz der Daten ist (wie eine ausgehändigte Patientenakte, Röntgenbild), während er über die Daten in der RISKID nicht verfügen kann. |
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Ich erzähle Dir jetzt mal die andere Seite. Vor 21 Jahre lernte ich eine nette Frau kennen. Ihre Tochter ist so alt, wie meine Große und unseren zweiten Kinder sind auch gleich alt. Sie hat sich immer gekümmert und für die Familie alles gegeben. Ich war völlig schockiert, als sie mir nach ca. 6-8 Jahren erzählte, dass sie unter Bulimie leidet und sie eine Familientherapie angefangen haben. Sie erzählte mir, dass sie drei Kinder zu hause waren. Die Mutter Alkoholikerin. Sie war die älteste und fühlte sich für ihre Geschwister und die Mutter verantwortlich. Ihr Bruder ist vergewaltigt worden. Gemerkt hat keiner was. Sie bekam eine Eßstörung Als sie ihren Mann kennen lernen wollte sie endlich die perfekte Familie. Auch jetzt fühlte sie sich wieder für alles verantwortlich, wie in ihrer Kindheit. Sie frass den Kühlschrank leer und kotze alles wieder raus. Ich habe nichts bemerkt und konnte mir das gar nicht vorstellen. Für mich war sie eine super nette Frau mit toller Familie. Mein Große hatte im Jahrgang ein Mädchen, die magersüchtig ist und das Essen rauskotzte. Ihre Zähne waren schon angegriffen. Ich habe mich oft gefragt, warum dieses junge Ding sich selbst zerstören und nicht wie eine Frau aussehen mag. Ich verdächtige nicht ihre Familie, aber ich habe mich oft gefragt, ob ihr irgendwas passiert ist, über das sie nicht reden kann. Das hört sich jetzt schlimm an, aber ich habe meinen Töchter sogar verboten mit den Papis ihrer Freundinnen mitzugehen, wenn sie alleine daher kommen. Du siehst es den Leuten nicht an. Ich finde es richtig, wenn Erzieher und Lehrer aufmerksam sind und das Gespräch suchen. Wer will sich denn hinterher sagen lassen, er hätte weggeschaut. Letztes Jahr bin ich in Offenbach einkaufen gegangen und bekam in der Fußgängerzone mit, wie eine Frau ihre 3-4 Jahre alte Töchter anbrüllte: "Wart nur ab, wenn wir zuhause sind, bekommst Du paar in die Fresse!" Das Mädchen versteckte sich beim Vater, der nichts sagte. Ich selbst war so schockiert, dass ich nicht in der Lage war zu reagieren.Ich war so schockiert, wie man mit einem kleinen Mädchen so redet. Wochenlang machte ich mir Vorwürfe, dass ich nichts unternommen habe. Dieses Kind wird misshandelt und ich habe ihr nicht geholfen.:( |
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Und die These, dass Datenschutz staatliche Arbeit behindert ist vollkommen abwegig (auch wenn mit dem Totschlagargument "Sicherheit" versucht wird die Sache zu "drehen"). Ein Staat der den Datenschutz als Behinderung ansieht, stellt sich gegen das Grundgesetz und dann...falls noch nicht alle Bürger durch Brot und Spiele und andere Ablenkungen vollkommen sediert sind, könnten Menschen die ein solchen Staat nicht wollen den Art 20 GG und dessen Absatz 4 bemühen. Und dann ist hier aber richtig Achterbahn. Eine automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen ...greift... in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ein. Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht...bvr207405.html Dein Beispiel 1 scheint daher sehr theoretisch... "Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden." Nochmals aus o. g. Urteil "[i]3) Die Daten nach § 7 Absatz 2 Satz 1 sind unverzüglich zu löschen 1.) sobald feststeht, dass die Maut entrichtet worden ist und ein Mauterstattungsverlangen nicht zulässig ist oder ein Mauterstattungsverlangen nicht fristgerecht gestellt worden ist..." http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/__9.html Den kleinen Exkurs, warum die Polizei bei vielen Bürgern nicht so angesehen ist erspare ich uns beiden. Gruß N. :Huhu: |
Aber da du ja anscheinend fit im Verfassungsrecht bist, weißt du auch dass alle Grundrechte bis auf die Menschenwürde unter verschiedenen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Fall 1 ist genau so passiert. Das hat nichts mit Theorie zu tun. Pi mal Daumen 7 Jahre her. Das Verbot der automatisierten Datenerfassung hat im Prinzip nur Eselsbrücken zur Folge. Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ja auch immer nur vorgeschoben, wenns gegen den Staat geht, der ja nun mit Sicherheit deutlich weniger Schindluder mit diesen Daten treibt, als viele Privatunternehmen, die deutlich mehr Interesse haben Daten zu erheben und auszuwerten. Also ich kann für mein Umwelt sprechen, wenn ich sage, dass die Polizei überhaupt kein Interesse an Bewegungsprofilen von Unverdächtigen oder sonst irgendwas hat. Und spätestens im Status des Verdächtigen, darf die Polizei eh die erforderlichen Daten erheben, speichern und auswerten. Problem gerade bei grundsätzlich richtungsweisenden Bestimmungen ist für mich, dass damit 10% Schindluder abgewendet wird, dabei leider 90% der sinnvollen Anwendungen aber direkt mit verboten werden, weil unser Gesetzgeber entweder entsprechend unbestimmt formuliert, oder kein Interesse daran hat. |
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Sehr gute und differenzierte Postings von Dir. Daher meine uneingeschränkte Zustimmung. Zum ersparten Exkurs: http://www.spiegel.de/sport/sonst/ne...-a-970885.html Heinrich |
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