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![]() Um was für ein exquisites Modell handelt es sich denn bei dem Rahmen? |
Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Da die Ära in der man den Postboten noch persönlich kannte und es nur den einen gab, der die Pakete in einer blauen Uniform, mit dem Stift hinterm Ohr und natürlich als Beamter zustellte vorüber ist...hier werter allesandro einen Tipp, wie man mit den Unbilden des heutigen Lebens umgehen kann.
http://freizeit.germanblogs.de/schle...ne-wieder-los/ Gute Besserung! N. :Huhu: |
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel (§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB) |
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:Lachanfall: Der Händler packt garantiert hundertmal so viele Rahmen/Räder in Kisten wie du auspackst. Dem wirst du schwerlich nachweisen, dass er ausgerechnet deine Rodel zu nachlässig eingewickelt hat, nur weilst verpennt hast, die 'arglistig verschwiegene' Beschädigung bei der Annahme selbst zu sehn. Ganz grosses Kino! Hier hat mal ein Kanutourveranstalter nen netten Satz in sein Programm geschrieben: "Wenn Sie jegliches Risiko ausschliessen wollen oder nur bei anderen die Schuld für alles, was in Ihrem Leben schiefläuft suchen, dann sollten Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen!" |
na ihr gebt es euch aber.
und ich kann mich gar nicht entscheiden zu wem ich halten soll oder ob ich nicht doch besser "wetten das" schaue .... |
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Gefahrenübergang bei Einlieferung beim Versender findet soweit ich weiß nur bei privaten Verkäufern statt.
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