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anneliese 13.10.2013 23:59

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966241)
Hier in dem Fall ist ganz klar die Ware schlecht verpackt worden. Ist ein verdeckter Mangel lt. BGB. Dafür muss der Händler haften und auch gerade stehen

Halte uns unbedingt auf dem Laufenden...

Um was für ein exquisites Modell handelt es sich denn bei dem Rahmen?

Nobodyknows 14.10.2013 07:32

Da wir die Zeit nicht zurückdrehen können. Da die Ära in der man den Postboten noch persönlich kannte und es nur den einen gab, der die Pakete in einer blauen Uniform, mit dem Stift hinterm Ohr und natürlich als Beamter zustellte vorüber ist...hier werter allesandro einen Tipp, wie man mit den Unbilden des heutigen Lebens umgehen kann.

http://freizeit.germanblogs.de/schle...ne-wieder-los/

Gute Besserung!
N. :Huhu:

alessandro_gato 14.10.2013 07:44

- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel

(§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB)

sybenwurz 14.10.2013 08:04

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966317)
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko
- Der Paketdienst hat den Schaden am Karton arglistig verschwiegen, somit ist es m.E. rechtlich ein verdeckter, arglistig verschwiegener Mangel

(§ 446 BGB, § 275 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 1 BGB, § 444 BGB, § 475 Abs. 2 BGB, § 447 BGB)

Wassn ausgemachter Schmarrn!
:Lachanfall:
Der Händler packt garantiert hundertmal so viele Rahmen/Räder in Kisten wie du auspackst.
Dem wirst du schwerlich nachweisen, dass er ausgerechnet deine Rodel zu nachlässig eingewickelt hat, nur weilst verpennt hast, die 'arglistig verschwiegene' Beschädigung bei der Annahme selbst zu sehn.


Ganz grosses Kino!

Hier hat mal ein Kanutourveranstalter nen netten Satz in sein Programm geschrieben:
"Wenn Sie jegliches Risiko ausschliessen wollen oder nur bei anderen die Schuld für alles, was in Ihrem Leben schiefläuft suchen, dann sollten Sie unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen!"

Wolfgang L. 14.10.2013 08:41

na ihr gebt es euch aber.


und ich kann mich gar nicht entscheiden zu wem ich halten soll oder ob ich nicht doch besser "wetten das" schaue ....

tandem65 14.10.2013 09:18

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 966162)
Bei einem Komplettrad z.B. hat ist man dann ja durchaus einige Minuten beschäftig, das wird kein Paketlieferant mitmachen

Doch wird er mitmachen. Du kannst Dir sicher sein, daß er nicht ohne Unterschrift oder das Paket abzieht!

tandem65 14.10.2013 09:49

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966317)
- Der Händler hat nachlässig gehandelt und ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und trägt das Versandrisiko

Gefahrübergang ist wann!?:Huhu:

fras13 14.10.2013 10:08

Gefahrenübergang bei Einlieferung beim Versender findet soweit ich weiß nur bei privaten Verkäufern statt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:03 Uhr.

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