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DragAttack 03.08.2013 14:55

Wieder was gelernt - danke.

Scotti 03.08.2013 15:08

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 935523)
Unabhängig davon, ob Du Dich da irgendwie rauswinden könntest, wäre ich grundsätzlich dafür, dass man die Konsequenzen trägt, wenn man sich bei etwas Verbotenem erwischen lässt.

Sehe ich auch so und bin der Meinung, dass man das auch sagen darf und sollte.

Die Frage des TE nach den juristischen Folgen der möglichen Verhaltensweisen ist natürlich legitim und hätte ich auch gestellt. Rein juristische Antworten erscheinen mir aber oft wenig zur Verhaltensempfehlung geeignet.

Rhing 03.08.2013 16:13

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 935653)
http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Ges...eitsbegrenzung

Wenn ich das richtig verstehe, dann gelten die "allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen", also z.B. die 50km/h in der Stadt, nur für Kraftfahrzeuge und nicht für Fahrräder.

Aufgestellte Schilder oder z.B. Tempo-30 Zonen gelten auch für Fahrräder.

dazu kommen noch andere Einschränkungen wie :
"Auch einschlägige Urteile setzen der Geschwindigkeit von Fahrrädern innerorts Grenzen. So muß beispielsweise niemand damit rechnen, daß ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird ..."

ich hoffe der Text, auf den der Link zeigt, ist aktuell

Ist praktisch schon richtig. Die 50 innerorts gelten gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 nur für Kraftfahrzeuge. Das steht da so im Text. Die Streckenverbote, die durch Schilder angeordnet werden, gem. § 41 für Verkehrsteilnehmer, also auch für Radfahrer. Aber auch die 50er Beschränkung, die dann gilt, wenn die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schneefall auf unter 50 m begrenzt, gilt für Fahrzeugführer, also (wohl mehr theoretisch) auch für Fahrräder.

Dass man als Radfahrer mit angepasster Geschwindigkeit fahren muss, ist eh klar. Es verwundert nur, was die Rspr daraus macht. Mit einem 45 km/h fahrenden RR muss der Verkehrsteilnehmer nach OLG Karlsruhe z.B. nicht rechnen.

Rhing 03.08.2013 16:17

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 935656)
Sehe ich auch so und bin der Meinung, dass man das auch sagen darf und sollte.

Die Frage des TE nach den juristischen Folgen der möglichen Verhaltensweisen ist natürlich legitim und hätte ich auch gestellt. Rein juristische Antworten erscheinen mir aber oft wenig zur Verhaltensempfehlung geeignet.

Die hat hier aber niemand gepostet.
Außerdem: Wer bin ich denn, dass ich anderen Erwachsenen moralisches Verhalten empfehle oder vorschreibe? Auch das Alter berechtigt nicht dazu. Ich bin im Übrigen 55. ;) :Huhu:

Ironmanfranky63 03.08.2013 18:25

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 935550)
Zahlen und bessern!
Mein Verständniss hält sich eh in Grenzen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen.

+1:Blumen: so ist es!!
@HKB wenn 52 Km/H drin steht warst du mit Sicherheit mit etwa 56-57 km/h unterwegs, denn die Toleranz wurde schon abgezogen, und dafür fehlt mir jegliches Verständniss.
Sei froh das du damit in D und nicht etwa in Italien , Norwegen oder anderswo erwischt worden bist, das geht dann 4 Stellig ab und der Führerschein ist auch weg.

tobi_nb 03.08.2013 19:57

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 935642)
Und allen Moralaposteln sei mal das Sprichwort mit dem Glashaus nahegelegt.;)

Es geht nicht um die Moral etwas Falsches zu tun, sondern darum, für sein Fehlverhalten grade zu stehen.

Von daher hat hier niemand so getan, frei von fehlerhaftem Verhalten zu sein. "Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

sybenwurz 03.08.2013 20:57

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 935724)
"Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

Ich frag nochmal: wie kommt man drauf, dass die TEin sich der Bestrafung entziehen wollte?
Bitte erklärts mir!
Ich lese nur:

Zitat:

Zitat von HKB (Beitrag 935514)
Das Schreiben ging natuerlich an meine Eltern. Sie duerfen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, weil ich ihre Tochter bin (steht da auch drin).

Ist das sinnvoll? Oder besser wenn sie sagen ich war's?

Mir ist das mehr oder weniger egal.


HKB: ich würde mich an deiner Stelle vom Fahrzeughalter als Fahrer benennen lassen und die Kohle selber abdrücken. Erstens wars dein Dad (der Halter ist, oder?) nicht und zweitens, wenn dem so n Missgeschick wie dir da nochmal passiert geht er ggf. etwas länger zu Fuss...

Und drittens kriegste sonst bei den vollkommen fehlerfreien und tadellosen Moralaposteln hier keinen Fuss mehr in die Tür...:Lachanfall:

deirflu 03.08.2013 21:13

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 935724)
Es geht nicht um die Moral etwas Falsches zu tun, sondern darum, für sein Fehlverhalten grade zu stehen.

Von daher hat hier niemand so getan, frei von fehlerhaftem Verhalten zu sein. "Beschwert" wurde sich lediglich darüber, im Falle einer (berechtigten) Bestrafung, sich sich selbiger entziehen zu wollen.

@syberwurz, danke für deine Frage.

Ich hake jetzt auch noch mal nach.

Der TE hat ja, wie ich auch schon in meinem anderen Post geschrieben habe, nur nach den besten Weg fragen wollen wie man mit einer solchen Strafe umgehen soll, keine Wort davon wie man sich von der Strafe entziehen könnte.

Hier wollte sich jemand nur informieren und sofort bricht eine Art Moralshitstorm los, kann doch gar nicht sein oder?!

Man sollte halt vor dem Posten den Anfangspost selbst mal genau durchlesen und nicht dort einhaken und draufhauen wo der Thread sich hin entwickelt hat!
Ähnliches ist mir hier schon öfter aufgefallen, zeigt halt wie weit wir mit der selbständigen Meinungsbildung sind :-(


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