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Zur Info, NH hat auf Grund der "Causa Seifert" seine Funktion als Ligawart der Regionalliga OST, mit sofortiger Wirkung niedergelegt und die DTU schriftlich informiert.
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Besonders geschätzt und geliebt schien er ja nicht gewesen zu sein und jetzt hat der Ligaausschuss auch noch gegen seine (diesjährige ;)) Meinung entschieden.
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Ich hol den Thread nochmal hoch, ob sich hierzu seit 2013 etwas geändert hat. Merkwürdigerweise geht bei mir die DTU Info Seite nicht (nur heute?).
Würde gerne in meinem Heimatverein in Bayern (Regionalliga) und nun am neuen Wohnort in Baden Württemberg im Ligabetrieb starten. Startpass ist aus dem bayerischen Verein und habe mir nun gedacht, dass ich evtl. mit Zweitstartrecht in BaWü auch dort starten könnte. Funktioniert das? |
Guck dir die Liga-Ordnungen der betroffenen Landesverbände an, ob es da abweichend geregelt ist. Wenn es keine eigene Liga-Ordnung geben sollte, gilt automatisch die Bundesliga-Ordnung, in der es 2017 wie folgt geregelt ist:
"Das beantragte Zweitstartrecht gilt für die Mannschaften des beantragten Vereins in der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und den Regionalligen. Ein Startrecht in einer Ligamannschaft eines anderen Vereins besteht nicht. Das Zweitstartrecht kann nicht übertragen werden." Danach kannst du also nur für einen Verein am Liga-Betrieb teilnehmen. Damit du in Bayern und BaWü in Liga-Mannschaften starten kannst, müssten also beide LV eine Liga-Ordnung mit abweichenden Regelungen haben. Ich kann es mir aus dem Bauch heraus nicht vorstellen. |
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