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Läuftnix 13.05.2013 12:34

Zitat:

Zitat von Macca (Beitrag 901389)
Der Veranstalter hat uns beim letzten Start auf einen Artikel in der Sportordnung hingewiesen, der besage, dass wenn die Außentemperatur nach dem Schwimmen zwischen 12-14°C liege, die folgenden Wettkampfstrecken halbiert werden müssten. Somit blieb es bei 1000m Schwimmen, 27km Rad und 5km laufen. Das war vor dem ersten Start bereits beschlossen worden, auch auf Antrag eines/ einer Athleten/ Athletin.
Sichtlich unangenehm war es dem Veranstalter auf jeden Fall, ein wenig Verständnis sollte man aber auch entgegenbringen. ;)


Grüße
Amadeus

Edith schreit noch hinterher: In der DTU Sportordnung finde ich allerdings auch nur unter Punkt F.F.1: "k) (...) Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12,0 °C, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12,0 – 14,0 °C erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet. (...)"


Wie du richtig nachrufst, gibt es die Halbierung nicht! Bei einer Temperatur unter 14 Grad wird nach dem Schwimmen gestoppt und das Radfahren nach der Gundersen-Methode (Verfolgungsstart) gestartet. Eigentlich hätte man sofort Beschwerde einlegen müssen und Regress vom Veranstalter fordern. Die Entscheidungen entbehren IMHO jeder Grundlage in den Ordnungen (aber da lasse ich mich gerne belehren!).

wodu 13.05.2013 12:41

Wie jetzt? Die Halbierung war gar nicht zulässig? Bekomme ich jetzt etwa auch die Hälfte des Nenngeldes zurück? :Cheese:

kullerich 13.05.2013 12:57

Zitat:

Zitat von Macca (Beitrag 901389)
Der Veranstalter hat uns beim letzten Start auf einen Artikel in der Sportordnung hingewiesen, der besage, dass wenn die Außentemperatur nach dem Schwimmen zwischen 12-14°C liege, die folgenden Wettkampfstrecken halbiert werden müssten. Somit blieb es bei 1000m Schwimmen, 27km Rad und 5km laufen. Das war vor dem ersten Start bereits beschlossen worden, auch auf Antrag eines/ einer Athleten/ Athletin.
Sichtlich unangenehm war es dem Veranstalter auf jeden Fall, ein wenig Verständnis sollte man aber auch entgegenbringen. ;)


Grüße
Amadeus

Edith schreit noch hinterher: In der DTU Sportordnung finde ich allerdings auch nur unter Punkt F.F.1: "k) (...) Beträgt die Außentemperatur zur Startzeit unter 12,0 °C, ist auf das Schwimmen zu verzichten. Bei einer Außentemperatur von 12,0 – 14,0 °C erfolgt nach dem Schwimmen eine Pause von 15min. Anschließend wird mit den beim Schwimmen festgestellten Zeiten in entsprechender Reihenfolge gestartet. (...)"

Bitte vollständig zitieren, der Passus F.1(k) gilt nur für Schüler! Ansonsten hätten Roth und Frankfurt schon ein paar Mal nicht stattfinden dürfen!

amontecc 13.05.2013 13:02

F.F.1 k hätte ich auch nur auf Schüler bezogen.

Aber bei der VAO gibt es den Passus 9.6.:
"§ 9.6 Stellt sich unmittelbar vor oder während der Durchführung des Wettkampfes heraus, dass die Sicherheit der Teilnehmer aufgrund besonderer Umstände nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, so ist der Start zu verschieben oder die Veranstaltung abzubrechen. Im Zweifel entscheidet hierüber der Einsatzleiter des Wettkampfgerichtes."

Disem Paragraphen hätte ich auch eine Verkürzung bei extremem Wetter zugeordnet. Alternativ wäre Abbruch möglich. (z.B. bei Gewitter).
Verschieben ist ja meist aus anderen Gründen gar nicht möglich.
(P.s.: wie das Wetter war, weiß ich aber natürlich nicht. Ist auch recht subjektiv, ab wann es ein Sicherheitsproblem ist)

Stefan 13.05.2013 13:18

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 901417)
(P.s.: wie das Wetter war, weiß ich aber natürlich nicht. Ist auch recht subjektiv, ab wann es ein Sicherheitsproblem ist)

Ich kann bei einem Lauf von 10km kein Sicherheitsproblem (bezogen auf das Wetter) sehen, wenn es nicht abartig kalt ist, es keinen extremen Sturm gibt, es nicht hagelt und nicht blitzt.

Stefan

Frieder 13.05.2013 13:26

Zitat:

Zitat von wodu (Beitrag 901403)
Wie jetzt? Die Halbierung war gar nicht zulässig? Bekomme ich jetzt etwa auch die Hälfte des Nenngeldes zurück? :Cheese:

Nein, Du musst die fehlenden Strecken noch nachholen. :)

amontecc 13.05.2013 13:30

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 901433)
Ich kann bei einem Lauf von 10km kein Sicherheitsproblem (bezogen auf das Wetter) sehen, wenn es nicht abartig kalt ist, es keinen extremen Sturm gibt, es nicht hagelt und nicht blitzt.

Stefan

Vorsicht: es handelt sich nicht um einen Lauf, sondern um einen Triathlon, wo man vorher schön im Wasser ist um dann blitzartig in Badehose aufs Rad zu springen. Wenn man es dann noch bis zum Laufen schafft ist es ja gut.
Viele sind dann ja auch noch zu stolz, sich was vernünftiges anzuziehen (und haben auch nichts dabei). Dann wird es auch schon mal auf ner Volksdistanz knapp. Jetzt kann man sagen, dass die Teilnehmer selbst schuld sind, wenn sie nichts drüberziehen. Wenn aber abzusehen ist, dass die meisten schlicht nichts dabei haben....?

Stefan 13.05.2013 13:36

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 901441)
Jetzt kann man sagen, dass die Teilnehmer selbst schuld sind, wenn sie nichts drüberziehen. Wenn aber abzusehen ist, dass die meisten schlicht nichts dabei haben....?

Sorry, die meisten Starter schauen sich in den Vortagen die Wetterprognosen für den Wettkampftag genau an.

Wer dann aus coolness nur das Tri-Top und die Badehose mitnimmt trägt selbst die Schuld, wenn er unterkühlt.

Stefan


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