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Wie du richtig nachrufst, gibt es die Halbierung nicht! Bei einer Temperatur unter 14 Grad wird nach dem Schwimmen gestoppt und das Radfahren nach der Gundersen-Methode (Verfolgungsstart) gestartet. Eigentlich hätte man sofort Beschwerde einlegen müssen und Regress vom Veranstalter fordern. Die Entscheidungen entbehren IMHO jeder Grundlage in den Ordnungen (aber da lasse ich mich gerne belehren!). |
Wie jetzt? Die Halbierung war gar nicht zulässig? Bekomme ich jetzt etwa auch die Hälfte des Nenngeldes zurück? :Cheese:
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F.F.1 k hätte ich auch nur auf Schüler bezogen.
Aber bei der VAO gibt es den Passus 9.6.: "§ 9.6 Stellt sich unmittelbar vor oder während der Durchführung des Wettkampfes heraus, dass die Sicherheit der Teilnehmer aufgrund besonderer Umstände nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, so ist der Start zu verschieben oder die Veranstaltung abzubrechen. Im Zweifel entscheidet hierüber der Einsatzleiter des Wettkampfgerichtes." Disem Paragraphen hätte ich auch eine Verkürzung bei extremem Wetter zugeordnet. Alternativ wäre Abbruch möglich. (z.B. bei Gewitter). Verschieben ist ja meist aus anderen Gründen gar nicht möglich. (P.s.: wie das Wetter war, weiß ich aber natürlich nicht. Ist auch recht subjektiv, ab wann es ein Sicherheitsproblem ist) |
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Stefan |
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Viele sind dann ja auch noch zu stolz, sich was vernünftiges anzuziehen (und haben auch nichts dabei). Dann wird es auch schon mal auf ner Volksdistanz knapp. Jetzt kann man sagen, dass die Teilnehmer selbst schuld sind, wenn sie nichts drüberziehen. Wenn aber abzusehen ist, dass die meisten schlicht nichts dabei haben....? |
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Wer dann aus coolness nur das Tri-Top und die Badehose mitnimmt trägt selbst die Schuld, wenn er unterkühlt. Stefan |
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