Was die Beschneidung von Mädchen betrifft, besteht Konsens, dass das als Grundrechtsverletzung der körperlichen Unversehrtheit und als gefährliche bis schwere Körperverletzung gilt, somit unter Strafe gestellt ist. Faktisch ist aber bisher in DE noch nie jemand deswegen bestraft worden, in Einzelfällen gerade mal die Ausreise von Mädchen den Eltern per Familiengericht untersagt worden (wenn z.B. sich das Mädchen vor der möglichen Beschneidung an eine Vertrauensperson wendet und diese dann das Jugendamt informiert)
Von der rechtlichen Situation bestünde auch überhaupt kein gesetzlicher Handlungsbedarf bei der Beschneidung von Jungs, wenn jetzt nicht die Ärzte bzw. Ärzteverbände nach dem Kölner Urteil meinten (es gab bei der Beschneidung Komplikationen und war nicht medizinisch indiziert, deswegen Körperverletzung), die Situation wäre für sie zu unsicher und sie dafür quasi eine gesetzliche Ausnahmeregelung vom Grundrecht wollen. (wie z.B. zur Blutentnahme bei Alkoholverdacht im Verkehr oder beim Schwangerschaftsabbruch) .
Das explizite straffrei Stellen, indem man Ausnahmen vom Grundrecht schafft, finde ich persönlich auch falsch, es sollte nicht aus religiösen Gründen begrenzt werden.
Ich würde mir aber vor allem von den geeigneten Stellen viel mehr Information, Aufklärung und Beratung der Eltern wünschen und eine aktivere Zusammenarbeit mit denjenigen Moslems, welche ihren Jungs die Entscheidung ab 14-16 selbst überlassen.
-qbz
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