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Flitzetina 13.07.2012 16:57

Zitat:

Zitat von dasgehtschneller (Beitrag 776596)
Eigentlich haben sie einfach das legalisiert was bisher schon gemacht wurde.

Die Fahrradwahl einzuschränken wäre bei so einem Event mit Breitensportcharakter auch nicht ganz einfach. Nicht jeder hat unbedingt ein passendes Fahrrad in der Garage. Wobei die Besitzer von Zeitfahrrädern sicher noch eher ein Alternativrad haben als die Fahrer von Crossbikes, MTB oder allen möglichen anderen Velos die man da noch sieht.

Ich hoffe allerdings auch dass mir keiner mit einem Zeitfahrrad am Arsch kleben wird und würde solche Fahrer im Zweifelsfall auch gerne vorlassen. Mit dem Aufleger sehe ich weniger Probleme da man ja beim Draften immer noch Unterlenker fahren kann und den Aufsatz nur dann nutzen wenn man alleine ist.

Ich hatte denen nach dem Tria letztes Jahr eine Email geschrieben in Bezug auf das nicht durchgesetzte Windschattenverbot. Der nette Mensch von der Orga hatte mir damals schon geschrieben, dass sie es wahrscheinlich aufheben werden. Freut mich in diesem Fall. Es ist dort schlicht zu voll, um sauber zu fahren und das Drafting wird den Character der Strecke nicht entscheidend ändern, weil der Radkurs ja doch eher anspruchsvoll ist und quasi kaum flache Abschnitte hat.

amontecc 13.07.2012 18:23

Zitat:

Zitat von sinapur (Beitrag 776562)
finde auch schade das man bei den profis(bei den großen rennen) die ja eigl immer von nem kampfrichter begleitet werden nicht härter durchgreift. ich mein die leben es ja den leuten vor mit ihren 7m abstand.

Dabei muss man aber immer beachten, dass z.B. die IM-Rennen eigene Regeln haben, und dort tatsächlich weniger als 10m vorgeschrieben werden. (teilw. 7, manchmal 8m).

Vicky 13.07.2012 18:43

Zitat "Ironman Sportordnung" (exemplarisch von der Webseite vom IM Regensburg):

Zitat:

5. Windschattenfahren ist verboten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 1.5 Metern Breite die nicht durchfahren werden darf.
Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.
Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 1.5 m einzuhalten. Der Athlet gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen.
Das Windschattenverbot gilt nicht bei:
• starken Steigungen,
• engen Kurven,
• im Bereich der Verpflegungsstationen
6. Die Windschattenbox von motorisierten Fahrzeugen entspricht einem unmittelbar hinter dem Fahrzeugheck beginnendes Rechteck von 35 Metern Länge und 3 Metern Breite.
Da steht nix von 7 - 8 m. Nur, dass an starken Steigungen, engen Kurven und an Verpflegungsstellen Einschränkungen zulässig sind... (zu Recht)...

amontecc 13.07.2012 19:20

ok. ich hab bei NZL geschaut. International kann das variieren.

edit: bei Hawaii steht auch 7 Meter.
edit2: Europa: 10m, Asien und Amerika 7m.


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