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Ich frag mich was das für ein geistiger Krüppel und soziales Arschloch ist :confused: Man stelle sich vor, jemand hätte sein einjähriges Kind totgefahren weil dieses falsch reagierte... Es verspottet die Tote in dem er Ihr eine Teilschuld gibt. ... und seinem Anwalt sollte man gleich auch die Zulassung entziehen :Nee: |
Aus der Ferne schwer zu beurteilen.
So wie sich's liest hat er ganz klar Schuld. Aber was mich stutzig macht: Wenn der bergab wirklich 50 Sachen draufhatte und das Opfer hatte noch Zeit zu reagieren: Wie lange vorher hat der denn geklingelt und was hat der denn für ne Klingel gehabt ? Wenn ich mich per Klingel ankündige dann dauert das für gewöhnlich mindestens 2-3 Sekunden bis die Leut reagieren. Plus 1 Sekunde fürs Nach-Rechts-Gehen. Da komme ich auf einen Abstand von >40 Meter, wo der geklingelt haben muß. Kommt mir etwas eigenartig vor, zumal er ja offenbar gehört wurde. Vielleicht hat er wirklich keine Chance gehabt auszuweichen und hat sie zudem recht unglücklich erwischt... |
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Dir ist die Funktion eines Verteidigers aber schon klar, oder? Ich mein, nur so grundsätzlich. |
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Zur Heilung empfehle ich folgendes Buch: http://ecx.images-amazon.com/images/...500_AA300_.jpg ![]() |
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Ich find´s nur immer hanebüchen, wenn die Tatsachen nicht objektiv beleuchtet, sondern "zurechtgebogen" werden. |
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Mein Kumpel läuft in Offiziers-Manier links im Gegenverkehr und ich krieche rechts am Rand nebenher. Wenn ich alleine laufe gehe ich mit gutem Beispiel voran und laufe rechts, bei Dunkelheit leider meist unbeleuchtet (wie ich zugeben muss) |
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Stimmt, mache ich auch nicht, auch bei den Ausfahren mit dem Club nicht. Da wird entweder langsam vorbei gekrochen und freundlich gegrüßt, oder sogar angehalten. Bin aber schon öfters im Rahmen meiner beschränkten Möglichkeiten die Platte runtergekracht, was fahrlässig war. Aber dieser äußerst tragische Fall, ebenso wie der mit den Freiburger Triathleten, lässt mich noch vorsichtiger fahre, als ohnehin schon. |
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Zu Tatsachen hat der RA doch gar nix gesagt. Und wenn Du am Niddaufer nicht mit ner Radlerin ohne Beleuchtung sondern mit nem Fußgänger zusammengerasselt wärest, hättest Du doch auch erwartet, dass Dein RA auf mangelnde Beleuchtung hingewiesen hätte (oder Du hättest das selbst gemacht) und ne Verpflichtung gesehen hätte, durch Licht auf sich aufmerksam zu machen. Wär aber auch einigermaßen hanebüchen, denn für Fußgänger gibt's keine Lichtverpflichtung, wohl aber für Fahrzeuge, mit kontrollierter Geschwindigkeit zu fahren, d.h. ein Hindernis zu erkennen und davor anhalten zu können. |
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