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In G1 c) steht ja auch, dass man nicht barfuß Rad fahren darf. Schöne Vorstellung, wenn Macca und Co. alle Ihre Schuhe so anziehen wie ich. ;) Es ist aber doch durchaus konform die Schuhe erst auf'm Rad anzuziehen. Will sagen: Ich denke schon, dass die Verkleidung der Sattelstütze im Sinne des (Regel)erfinders ist. Bei der Rgel geht es wohl eher um ein paar abgespacete Typen, die halbe Tragflächen oder Spoiler anbauen :Cheese: |
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Schroegi, die Schuhbeispiel passt nicht und die Regel gibt es schlicht nicht her. Aber wer wollte schon so ein Team vergraulen... :Lachen2: |
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Im Ernst: Glaubst Du, dass die bei Storck so blöd sind ein Rad zu bauen, das nicht den Regeln entspricht? Ich sehe Deinen Standpunkt völlig. Vorstellen kann ich mir das aber nicht. |
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Ich kann mir noch ganz andere Sachen vorstellen. Aber was soll's. Es sind immer die Athleten, an denen es liegt. Wenn ich der Meinung bin, ich verhalte mich regelkonform, ist das solange so, bis mir ein Offizieller sagt, dem sei nicht so. Oder wie war das? |
Ich geb nun mal meinen KR-Senf dazu.
Das (Rahmen)-Set wird von Storck mit dem Cover ausgeliefert und bildet somit eine Einheit. Das Cover ist daher auch kein zusätzlich angebracher Windabweiser, bzw. eine zusätzlich angebrachte Verkleidung. Das Cover ist regelkonform nach SO G.2.a! Nun zu SO G.1.c. "barfuss" definiert nicht "unbesockt" sondern das Fahren ohne Schuhe. Denke mal das Thorsten/Maifelder/DasOe meinen Angaben nicht widersprechen werden. Heinrich |
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