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der Hessische Triathlon Verband veranstaltet am Freitag, den 4.4. ein Onlinemeeting mit zwei Kampfrichtern, wo es speziell um die neue SpO geht. Der eine der beiden ist seit neustem auch Bundeskampfrichterobmann, sollte also halbwegs bescheid wissen.
Teilnehmen kann jeder (steht wörtlich in der Einladung) - also wer möchte: Einladung und Einwahldaten gibts hier https://hessischer-triathlon-verband...tordnung-2025/ |
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ich schliesse mich der Frage an, gibt es Firsthand informationen?
Ich habe nur inoffiziell gehört, dass es sich bei dem Problembär (Kari) um eine Person handelt und es keine Einigung gab. Ein Kampfrichter meinte, er soll nur schauen, ob die Flaschen über der Steuerlagerachse hinausragen, vom Rest wusste er nichts (flaschenpositionen usw) |
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Hier ein Foto: https://www.triathlondeutschland.de/...r-die-duathlon |
Ergibt Sinn. Danke dir!
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https://www.triathlondeutschland.de/...eroeffentlicht
Die DTU hat die Nachbesserungen an der Sportordnung veröffentlicht |
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Ich kann also jetzt keine hintere Box montieren, die mein Werkzeug enthält und oben drüber nen Flaschenhalter an die Sattelstütze? Sondern nur eins, im Fenster von 30 x 30 cm? Was die DTU da schreibt ist einfach ein Witz... wir wollten den Athleten mehr erlauben...und den Kampfrichtern die Arbeit erleichtern.. Ich habe das Gefühl, das es genau das Gegenteil ist. |
Na sehr geil..... mit meinem P5 mit tentenziell tiefen Oberrohr überschreit ich die 20cm am Auflieger deutlich.... oder zählt das für den Auflieger nicht, sondern nur Anbauten ?
*edit* ... Grafik ist nicht besonders aussagekräftig. Es zählt Padhöhe und nicht Oberrohr. |
Endlich, nachdem die Saison schon gestartet, hat es die DTU die Überarbeitung geschafft hier die Übersicht.
Allgemeines Fazit Die neuen Regeln sind besser als vorher, bringen aber neue Einschränkungen für etablierte Systeme. Besonders sinnvoll: Die Messung ab dem tiefsten Punkt der Armauflagen anstelle fester Rahmenpunkte. Frontbereich – Regeln & Kritik Neue Definition der Messzone (Front) Referenzpunkt: Hinterstes, tiefstes Ende der Armauflagen. Von dort gelten folgende Begrenzungen: max. 25 cm Richtung Sattel max. 20 cm Höhe max. 2 cm über der höchsten Stelle des Vorderrads Standardmessgröße: 750 ml Flasche (25 cm) Ziel: Ausschluss von „Double Bottle“-Lösungen und zu voluminösen Boxen. Kritikpunkte Die 2 cm-Regel über dem Vorderrad macht u.a. folgende Systeme illegal: Scott Plasma 5 Giant Trinity / Liv Avow (XS-Frames) Vorschlag: Reduktion auf 1 cm, um mehr Systeme zu ermöglichen. Heckbereich – Regeln & Probleme 30x30 cm Box-Regel Alle Aufbauten hinter dem Sattel müssen in eine imaginäre 30x30 cm-Box passen. Für integrierte Systeme mit mehr als 30x30 cm gilt eine Ausnahme: Max. 2 Liter Volumen Darf nicht über die senkrechte Linie durch die Hinterradachse hinausgehen Keine zusätzliche Flasche hinter dem Sattel erlaubt Kritikpunkte & Auswirkungen: Plasma 6, Trek SC, Quintana Roo und Aftermarket-Lösungen (z. B. 4frames.de) sind bei größeren Fahrern nicht mehr regelkonform, da bei über 1,90 m der Flaschenhalter zu hoch wandert. Regel benachteiligt große Athleten, da sich Sattel und Trinklösung mit der Körpergröße nach oben verschieben. Lenkerbereich – neue Einschränkungen Regeln für Aufbauten zwischen den Extensions (z. B. BTA-Flaschen) Keine Körperteile dürfen auf Flaschen/Halterungen/etc. ruhen. Arme dürfen nicht überdeckt werden. Gesamtvolumen vorne: max. 2 Liter. Praxisproble Bei engen Armauflagen-Setups blockiert eine nach unten hängende BTA-Flasche die Armschalen – nicht erlaubt. Kritische Bewertung Die Intention hinter den neuen Regeln ist nachvollziehbar (Fairness, Aerodynamik, Sicherheit). Die Umsetzung wirkt in manchen Punkten überreguliert oder nicht praxistauglich. Besonders das Höhenlimit bei hinteren Aufbauten ist überflüssig. Vorschlag: „30 cm ab Sitzrohr, max. 2 l, Flaschen exkludieren – fertig. Insgesamt ist der neue DTU-Vorschlag deutlich besser als der erste Entwurf und weitgehend praxistauglich. Die Umsetzung erscheint realistisch – mit Ausnahme der bereits oben beschriebenen Systeme. Zudem hatte ich vergessen zu erwähnen, dass auch das Ku-Cycle Bento Box System mit einer Höhe von 10 cm betroffen ist. |
Uuups. Plasma 6 owner here. :dresche
Die serienmäßigen FlaHa hinterm‘m Sattel und serienmäßige Werkzeugbox zusammen sind also nun illegal. Entweder keine Werkzeugbox oder keinen FlaHa. Braucht man ja beide eh nicht. Ok. Also halt keine Rennen mit DTU Regeln mehr. Für die bestehenden meld ich mich ab, denn verarschen kann ich mich selbst. Dann gibt‘s halt wieder nur DIY Wettkämpfe. Dazu brauch ich die DTU nicht. Natürlich könnte man die Werkzeugbox abbauen und einen doppelten FlaHa montieren und in eine Flasche das Werkzeug. Oder die Werkzeugbox dran lassen und ne Flasche in den Rahmen. Aber an der Stelle geht es mir um‘s Prinzip. Ich kauf mir doch kein Rad zum 5-stelligen Preis und baue dann Komponenten bzw. praktische, ja sogar notwendige Features ab, damit ich damit überhaupt starten darf. :Blumen: |
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das mit der Werkzeugbox kotzt mich echt an... Was mich am meisten nervt, dass die DTU das ganz als heilige Maßnahme verkauft..zuerst total verkacken, dann von vielen zu einer Überarbeitung gezwungen werden, die neue Version ist besser, aber immer noch kacke, im Vergleich zu Ironman Lösung... Dann schreiben, dass die DTU sich für die Athleten einsetzt und das sie schlimmeres der WTO verhindert hat... Genau mein Humor. Ich kann meine Front jetzt mit dem BTA nicht mehr umbauen, wenn ich bei Ligabewerben rausfliege oder nicht mehr starten kann , ist das halt so.. Selbst die Kauflösung von Elite die ich hab, ist nicht mehr legal, da meine Arme leicht überdeckt werden... |
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Was die Heck-Regel betrifft: Man kann das m.E. auch so lesen, dass jeder Flaschenhalter und Behälter jeweils(!) in einen 30x30cm Rahmen passen muss. Es heiẞt ja auch nicht „… müssen alle zusammen in einen…“ sondern nur, dass sie komplett (also nicht nur ein Teil bzw. kein einzelnes Teil darf größer als 30x30 sein). Komplett is was anderes als zusammen oder gemeinsam. Evtl. hat das Plasma 6 ja gar kein Thema. :Blumen: |
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Ich war kurz davor in der Firma mal vorzuschlagen, anstelle der üblichen Laufveranstaltungen auch mal an einem örtlichen Triathlon ne Firmenstaffel zu stellen (ich würde den Radsplit machen), aber nach dem Regeländerungschaisz ist mir jegliche Ambition flöten gegangen, dann gibts halt nur Freizeitspaß ohne Regelstress. Gut, ich könnt statt mit dem Tria-Speedmax mit illegaler Haifischflosse an der Sattelstütze und womöglich illegalem BTA auch mit meinem UCI-TT starten (für nen Olympic 40er reichen die max zwei Aeroflaschen im Rahmen), aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Und was diese komische 30x30-Regel angeht hinterm Sattel, gilt das für leeren FlaHa + Adapter oder wird das mit eingesteckter Trinkflasche gemessen? Ne 750er, die länger ist, sprengt die Maße dann auch wieder ganz schnell. :Maso: Mit meinem BTA (Ibert) wären auch ein paar cm von den Unterarmen verdeckt, weil die Armschalen entspr. eng montiert sind.... so wie ich das jetzt verstanden habe. :-(( ![]() |
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Was mich nervt ist, dass es mit diesen Halterungen die einzige Option bisher ist, wo ich Radcomputer und BTA-Flasche hintereinander bauen kann und den Kopf nicht hochnehmen muss, um auf das Display zu schauen. Wenn ich die Flasche tiefer setze und den Radcomputer oben drauf, ist das fürs Ablesen immer suboptimal, weil ich jedes Mal die Position verändern muss. |
Ich hab mir das grad mal angeschaut (Regelwerk modifiziert vom 15. April):
Die 30x30-Regel für Anbauten hinterm Sattel gilt OHNE eingesteckte Flaschen, das haben sie immerhin so beschrieben: a. Heck: Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt. Damit wär das zumindest mal "legal" (ich habe den Tri-C-Sattelstützenadapter und nen Tacx-Shiva-FlaHa oder wie der heißt). d. Gemessen von der untersten Kante der Ellbogen-/Armauflage (falls keine vorhanden ist, von der untersten Kante des Ellenbogens des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position) müssen sich alle angebrachten Gegenstände auf dem Lenker oder Armauflieger (Flaschen, Halterungen, Behälter, etc.) innerhalb von • maximal 25 cm in Richtung des Sattels und • maximal 20 cm in der Höhe und • maximal bis zum vordersten Punkt des Lenkers oder des Armaufliegers und • maximal bis 2 cm zum höchsten Punkt des Vorderrades befinden. Kein Körperteil darf auf den angebrachten Gegenständen, Flaschen, Halterungen, Behältern etc. aufgelegt werden. Die Arme dürfen von oben nicht überdeckt werden. Insgesamt sind 2 Liter an Volumen erlaubt. Die folgenden Komponenten sind von dieser Regelung ausgenommen, unterliegen aber weiterhin den Bestimmungen der §§ 23.2, 23.3 und 23.9 - Fahrradcomputer - Fahrradcomputerhalterung - Handgriffe* - Schalthebel *Der Handgriff umfasst den strukturellen Teil des Lenkers, der von der Hand des Athleten in der beabsichtigten Aero-Position umschlossen wird." Wenn damit auch nur eine kleine Überlappung vom BTA mit Flasche gemeint ist, die einen Teil der Unterarme verdeckt, wären alle engen Armschalensetups passé. :Nee: Was machen dann die Leutchen mit den indivuellen maßgeschneiderten Cockpits ohne Verstellmöglichkeit? Wegschmeißen wo man vorher ne vierstellige Summe investiert hat und ggf einiges an Zeit für Maß nehmen etc? :Maso: |
Man müsste wissen, ob damit ein Teil der Arme (dürfte sehr oft der Fall sein) oder der gesamte Arm gemeint ist (da müsste die BTA/das System schon sehr breit sein) gemeint ist.
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ich hatte letzte Woche mit einem Kampfrichter gesprochen, dieser meinte, er soll nur darauf achten, ob die Flaschen über die Lenkdrehachse ragen.. Und jetzt kommt diese Regel...da ist das glaub ich komplett raus? Sprich, die Drehachse ist jetzt komplett hinfällig? wenn man sich das Bild anschaut? gehen die Flaschen ja weit über diese hinaus... Bzgl. der Arme: ich interpretiere das so: es ist der ganze Arm gemeint, wenn nicht, sollen der Herr und es scheint ja wohl nur ein Herr zu sein bei der DTU , der dort seine Profilneurose vorantreibt, es in die Regeln schreiben, damit nicht fehlinterpretiert wird. Lange genug sind se ja jetzt schon... |
Dass man sich nicht nur Freunde macht wenn man der erste ist der gegen den Wildwuchs an Flaschenhalterbasteleien gerade im letzten Jahr mal Einhalt bieten will war klar, oder?
Letztlich war vieles ja eh schon verboten, wurde dank zu viel Interpretationsspielraum nur nicht konsequent durchgesetzt. Mal gespannt wie andere Landes- und internationale Verbände da nachziehen. Die gucken sich das erstmal ein Jahr an, lassen die DTU sich eine blutige Nase holen und wenn das gröbste geklärt ist wird das übernommen. Wetten? :Lachen2: |
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Die Frage ist doch, will man wirklich die extrem ausgeuferten Basteleien Marke "die ISS wäre neidisch auf das Konstrukt" eindämmen, und wirklich nur die, dann muss ich schauen, ab wann man die große Mehrheit und auch etliche serienmäßig (!) vorhandenen Trinksysteme oder Werkzeugstaukästchen damit "illegal" machen würde und der Mehrheit der Athleten damit einen richtig vor den Latz ballert, sprich ab wann schießt man definitiv übers Ziel hinaus. Das haben sie hier im ersten Anlauf wohl komplett versemmelt, weil so zB auch der serienmäßige Canyon-eigene Sattelstützen-FlaHa-Adapter illegal geworden wäre, den sehr viele im Einsatz haben. Oder Scott Plasmas o.ä.
Hätten sie u.a. auch die Unterarmregel mal mit statt ohne Hirnschmalz ausformuliert, hätte man beispielsweise "BTA- und Trinksysteme auf dem Auflieger dürfen zu den Seiten hin maximal die Hälfte der Unterarme überdecken" oder so schreiben können. Damit wären irgendwelche abenteuerlichen Customkonstruktionen passé, aber normale BTAs, die bei engen Armschalensetups halt wenige cm Unterarm überdecken, kein Problem, weil in aller Regel mehr als die Hälfte des Unterarms frei ist. |
Ich interpretiere es jetzt mal so. komplett überdecken ist nicht erlaubt. Wenn aber in ner Höhe von 10cm oder so ne minimale Überdeckung vorhanden ist, ist das okay, weil ja auch kein Sicherheitsrisiko da ist, dass ich im Zweifel nicht schnell aus dem Auflieger ab die Bremsen komme.
Arme sind ja auch interpretationsfähig. Sind die Unterarme gemeint, am Ellenbogen wird ja mein Unterarm vielleicht überdeckt (aber eben in z-Achse in einer anderen Höhe), mein Oberarm aber passt ja locker vorbei. Ich hoffe einfach auf gesunden Menschenverstand und das Erkennen von tatsächlichen Sicherheitsrisiken. |
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In Deutschland hat man den Thrill einfach mal nicht nur im Rennen, sondern schon beim Check-In :Lachanfall: |
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Das Argument , dass man als "Vorreiter" gilt, lass ich nicht gelten. Die Auswüchse sind von den Profis gekommen, bei wald und wiesen trias aller art sehe ich zu 99 % normale Aufbauten, die funktionsgebunden sind Btas, Flahas hinten usw. Wer ist den der Meinungsführer, wer hat den insgesamt die meisten Athleten am Start, weltweit? Das sind sicherlich nicht DTU Rennen. Wenn ich jetzt sehe, wie Ironman das Problem löst, frage ich mich, was an der DTU Lösung besser ist? Sie ist komplizierter. Ist Euch klar, dass mit dieser Verordnung serienm. ausgestattete Bikes verboten werden? Oder werden die mit serienmässigen Werkzeugboxen am Heck dann durchgewunken und nur aftermarket lösungen verboten? Ich werde es wahrscheinlich nicht schaffen, mein BTA so umzurüsten, dass es die Arme nicht bedeckt, sind zwar nur 3 cm, aber wenn ich so nen paragraphenreiter sitzen habe, lässt er mich nicht starten...also nehme ich mit meinem Rennrad teil. Und genau da geht mir das mächtig auf den Sack, es ist mein Hobby, meine Freizeit und das war bisher das einzige , was von dem typisch deutschen Gängeln nicht betroffen war..... |
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Da sind die DTU-Regeln schon einiges klarer - für beide Seiten, KaRi wie Teilnehmer. Mit dem Update sind auch fast alle serienmäßigen Optionen wieder erlaubt, nicht wie im ersten Anlauf. Jetzt hat "nur" noch Interpreationsspielraum wann Arme "überdeckt" werden. Sorry, aber wenn das Hobby an einem BTA-Halter hängt ... :Nee: Ist ja jetzt nicht so als wenn man an den Rädern nicht genug andere Halter montieren kann. Im Rahmen, hinter dem Sattel, ... oder einfach eine schmale Aero-Flasche BTA. |
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Hab ich kein Problem mit, aber bitte reduziere mich nicht auf, wenn das hobby an nem bta hängt..dann hast Du es einfach nicht verstanden. |
Ich hab das schon verstanden und halte es - wenngleich die Umsetzung noch Luft nach oben hat - für den richtigen Weg die Regelungen zu spezifizieren. Vorher gab es überhaupt keine klare Festlegung, da warst du auf Gedeih und Verderb dem KaRi ausgeliefert was er als aerodynamisches Hilfsmittel ansieht und was nicht. Mir sind da auch beim Hobby klare Regeln mit was ich starten darf und mit was nicht lieber als mich dem Ermessen des KaRis ausliefern zu müssen.
Wie breit eine Standard-Trinkflasche ist weiß auch ein KaRi, ich kann mir nicht vorstellen dass dabei schon von "überdecken der Arme" gesprochen wird. Bei "Meinungsführer" wird's IMHO dann lächerlich. Du hast doch selber das Problem erkannt, dir konnte keiner im Vorfeld sagen was jetzt legal ist oder nicht weil der Ermessensspielraum der alten Regel immens war. Was willst du jetzt? Dass man die Regeln klarer formuliert oder das Chaos aus dem letzten Jahr beibehalten wo keiner vor dem Start weiß was jetzt wirklich Sache ist? Regeln muss man hinterfragen, auch die aktuellen halte ich für alles andere als perfekt. Aber der Weg dass man klare Grenzen setzt ist IMHO für alle Seiten der Richtige. |
Ich stehe vor dem identischen Problem, dass meine Arme in einem Höhe von über 10cm um 2cm überdeckt werden. Wenn das im Check in zum Problem wird, dann montiere ich den Flaschenhalter ab und baue ihn ans Unterrohr. Ich muss genau 4 Schrauben lösen und 2 wieder festziehen. Dauert maximal 2min.
Ich denke, das kann jeder, der solche Lösungen selbst konstruiert genauso machen und hat damit nie ein Problem. Ist das komfortabel? Nein, sicherlich nicht, wenn man immer Angst haben muss, doch umzubauen. Ist es unschön? Ja. Ist es ein Problem? Absolut nicht. |
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Ich hab ein wahnsinnig ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden. Wenn mir ein Kampfrichter die Zulassung meines Bikes verbietet, ohne eine Grundlage dafür zu haben und es nach eigenem Ermessen macht, dann finde ich das schlecht. Es war nur Chaos weil einige Karis interpretiert haben. auf die Frage, auf welcher Basis er diesen Aufbau (gekaufter Elite Flaschenhalter zwischen den Aerobars montiert) nicht zulässt meinter er wäre vorne 4 mm über der Lenkergesamthöhe. Ich sagte, die Regeln existiert nicht, weder DTU noch, hier bei Ironmanveranstaltungen....dann sagte er, dann lass ich es halt nicht weil ich es als unsicher einstufe. Thema durch. Was ich will ist klar, dass auf ironman veranstaltungen keine Karis sitzen, die die Ironmanregeln nicht akzeptieren und DTU Standards ansetzen. Ich will auch Veranstalter, die im Vorfeld eine Meinung haben und nicht einfach sagen können wir nicht sagen? Du sagst er konnte es mir nicht sagen, ich sage er hätte gekonnt wollte es aber nicht, da ich dann einen Voucher gehabt hätte, den ich dem Kari hätte zeigen können. Die Ironmanregeln sind klar und ich akzeptiere diese auch, was ich nicht tolerieren möchte, dass ich Willkür ausgesetzt bin und da wird gerade durch die neue Regelung Tür und Tor geöffnet.. Auch wenn Du es lächerlich findest. Thema Aerodynamik: Warum fahren wir eigentlich alle in den Windkanal um überhaupt Gains in diesem Bereich festzustellen, wenn der Kari das locker mit einem Auge begutachtet und dann sagt: Aerodynamischer Vorteil? Ich schau einfach was passiert, welcher Kari da sitzt und wie er mein Bike einstuft. Zur Sicherheit nehm ich mein Roadbike mit.... |
Nochmal: Was hast du da bitte für eine Lösung gebaut, die du nicht mal schnell weg schrauben kannst?
Bevor ich mit dem Roadbike bei nem Triathlon starte und Minuten durch die Position auf 40km verliere, nehme ich die aerodynamisch ungünstigere Flasche am Unterrohr eher in Kauf, die mich maximal ein paar Sekunden kostet. |
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Hallo,
ich bin jetzt auch verwirrt :o Das Heck an diesem Trek SC (Beispielfoto) mit zwei Flaschen und der Box ist wohl verboten, oder? |
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Oder wegen der Volumenbegrenzung auf 2 Liter? Oder zu viele Teile 1xBox + 2xFlasche = 3 Teile? |
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Grundsätzlich fand ich die "alten" Regel eindeutiger, auch wen dadurch mehr aktuelle Systeme rausgefallen sind. Die aktuellen Anpassungen mögen zwar mehr Systeme erlauben, sind aber deutlich schwammiger formuliert und werden dadurch vermutlich zu mehr Diskussionen führen. Nebenbei: Ich habe gerade gesehen, dass Quintana Roo ein neues BTA-System vorgestellt hat, das flexibel und somit legal montierter sein soll. Wenn ich mir das zweite Bild anschaue... mir kann doch keiner erzählen, dass ich während der Fahrt die unterhalb des Lenkers montierte Flasche nach vorne rausziehen und wieder einstecken kann.:dresche Mal provokant in den Raum gestellt: Eigentlich müsste beim Checkin geprüft werden, ob die Flaschen für den Sportler während der Fahrt überhaupt erreichbar sind, inklusive Rausnehmen und Einstecken. Wenn nicht, ist es ein aerodynamische Element und dient nicht der Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme. M. |
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- drei Behältnisse wäre ok? - gibt es eine Volumenbegrenzung hinten? |
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box und flaha erlaubt wenn in 30 x 30 cm box passt. Box steht aber nach unten aus dem 30 x 30 raus.... die Flaschen werden nicht mitgemessen. |
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Im Text der Sportordnung steht nichts über die Ausrichtung dieses Rahmens, also, dass die Seiten des Rahmens waagrecht bzw. senkrecht verlaufen mussen, also die 30cm horizontal bzw. Vertikal zu messen sind. Das ist nur in der Zeichnung so dargestellt. Was ist da massgebend? Könnte ich den 30*30-Rahmen auch schräg ansetzen, also in Bennis Fall z.B. so, dass eine Kante ungefähr der zum Reifen weisenden Unterkante der Box folgt? Oder zählt die Box als „im Rahmen integriert“? M. |
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