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Bei uns war diese Woche ein Beitrag im Amtsblatt indem für Radfahrer Kennzeichen gefordert wurden damit man sie besser anzeigen kann.
Radfahrer würden nämlich auf den Waldwegen "mit 80 Sachen" Spaziergänger erschrecken. Ich jogge ständig durch diesen Wald, aber diese Horde von professionellen Radlern ist mir noch nie begegnet. Verdammt... 80 Sachen... Ich bin einfach zu langsam! |
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Auf Nebenstrecken gibt es selten Radwege, aber auch dort fahre ich bisher Konfliktfrei. Insgesamt sind die Niederländer viel aufmerksamer und toleranter gegenüber Radfahrern. Ich hatte noch nie einen Vorfall mit einem Niederländer. Die Touristen dort (Deutsche / Belgier) fahren aber genau so schrecklich wie zu Hause, also so ganz sicher ist man noch immer nicht. Ein großer Unterschied ist aber auch die Benutzung der Radwege durch Fußgänger und als Parkplatz. Was ich hier ständig sehe gibt es dort fast nie. Fußgänger gehen nicht auf dem Radweg und Autos parken nicht auf Radstreifen. Warum klappt das hier nicht? Die Unterschiede liegen aber auch in der Priorität durch die Verwaltung und Strassenreinigung. Während in Deutschland die Radstreifen mit Schnee, Eis und Split vollliegen und am Ende des Winters total zugemüllt sind, so sind die Wege in den Niederlanden immer gut geräumt, gekehrt und bei Frost mit einer Prise Salz bedacht. Als Essenz würde ich sagen, direkt hinter der Grenze wird es deutlich besser. Warum geht das bei uns nicht? |
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Toleranter sind die dort gegenüber Radfahrern, das ist mir auch schon aufgefallen. Wobei das in D auch regional stark unterschiedlich ist. In Gegenden wo viele Radfahrer unterwegs sind hat man sich besser aneinander gewöhnt, die meisten Probleme gibt es da wo vergleichsweise wenig Radfahrer unterwegs sind. |
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Die Autos müssen halt auch aufpassen und müssen vielleicht mal mit 10 kmh hinterherzuckeln. Wo ist das Problem? Alles eine Frage der Gewohnheit. Zitat:
Radfahren ist in erster Linie ein Verkehrsmittel und wo findet der "richtige" Verkehr statt? Auf der Straße. Wenn Schüler das noch nicht können, dann müssen die Eltern mit ihnen üben. Guck Dir mal die ganzen Radunfälle an, bei denen Schüler beteiligt sind. Entweder Radwegunfälle oder Fälle, bei denen die Schüler auf der Straße Harakiri fahren. Jedes Verkehrsmittel muss verantwortungsvoll genutzt werden - dazu gehört auch, dass man halt ein paar Grundregeln als Radfahrer beherrschen (und sich daran halten) muss. Und dann fährt man auf der Straße sicherer. Zitat:
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Außerorts ist wieder ein ganz anderes Thema. |
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Der Fahrverkehr findet auf der Fahrbahn statt:bussi: [/KLUGSCHEIß] Zitat:
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Ersetze bitte Straße durch Fahrbahn. Sorry. :Blumen:
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Ein Jahr später bin ich nach London gezogen wo man grundsätzlich mit dem Rad in diesem Fall links auf der Straße fährt und da fuhren nur Leute auf MTBs im zügigen Tempo durch den Stadtverkehr. Ich fuhr mitten zwischen den Doppeldeckerbusen ohne Probleme und die Londoner fahren viel aggressiver. |
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§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt (1) 1Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. |
Haftung ungleich Schuld
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§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
(1) 1Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, ... so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.[/quote] Das ist, wie Meik schon schreibt, die Haftung. Dafür gibbet Versicherungen. Schuld ist das wo Richter über Bestrafung befinden! Das mit der Haftung ist in der Realität auch ganz anders als das was da im Paragrafen steht. |
Ne, ne, im Straf- bzw. OWi-Recht sind wir noch nicht.
Im Zivilrecht (Schadensersatz und so ...) haftet man für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen oder wenn im Gesetz eine Gefährdungshaftungs-Anspruchsgrundlage geregelt ist. Letzteres gibt es z.B. für Atomkraftwerke, Eisenbahnen und eben für Autos (eben § 7 StVG), aber nicht für Fahrräder. Deshalb haftet (d.h. hat Schadensersatz zu zahlen) der Halter eines Autos verschuldensunabhängig immer, wenn beim Betrieb des Autos "etwas passiert", also Ursächlichkeit besteht. Ohne eine solche gesetzlich festgelegte Gefährdungshaftung haftet er nur bei Verschulden, d.h. der Haftende hat die im (Rechts-)verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Dem Fahrradfahrer muß also eine Pflichtverletzung oder Vorsatz nachgewiesen werden, um zu einer Haftung zu kommen. Der Halter eines funktionstüchtigen Fahrrades haftet mangels Verschulden nicht, der eines Kfz schon. Das führt im Ergebnis dazu, dass der Kfz-Halter auch dann bei einem Unfall mit einem Fahrrad haftet, wenn er "nix dafür kann", der Fahrradfahrer (in Maßen) schon, es sei denn das Verschulden des Radfahrers überwiegt derart, dass die Gefährdung des Kfz dahinter zurücktritt. Das war z.B. in diesem "Treckerfall" so, aus dem die Presse die Einführung einer Helmpflicht gemacht hat. Der / die Radfahrer sind auf einem Feldweg GA1 (gib alles) gefahren und haben auch nicht abgebremst, als sich ein Traktor genähert hat, der die ganze Breite des Feldweges eingenommen hat. Klar liegt beim Radfahrer ne Pflichtverletzung vor, wenn der seine Geschwindigkeit da nicht anpaßt. Den Halter des Traktors trifft normalerweise die Gefährdungshaftung. Die trat hier nach Meinung des LG (und meiner Meinung nach zu Recht) hinter der Pflichtverletzung zurück. Denn was soll der Traktorfahrer denn machen? Höhenruder hat er nicht und beim Radfahrer kann man ja schon (fast) von bedingtem eigengefährdenden Vorsatz ausgehen. Das mit dem Helm hat das LG nur noch zusätzlich und überflüssigerweise angemerkt. PS: Für'n Helmthread macht bitte einen eigenen auf. Ich schau dann heute Abend zu Hause mal auf die 25 Seiten, da hab ich Chips und Bier. |
Moin,
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anderen Thread hier gestolpert: Klick Im Ernst, wenn man sich erst mal auf der Straße anpöbelt, ist's zu spät.... Ich erzähle deshalb ganz bewusst möglichst oft von den Geschichten, die mir schon so passiert sind. Und zwar Leuten, die nicht Rad fahren. Viele Grüße, Christian |
Ziemlich cooler Spot find ich.
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@Rhing: perfekte Erläuterung :Huhu: |
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Eine KFZ-Haftpflicht kann so ohne weiteres den Schadenersatz nicht verweigern, deren Mindestleistungsumfang ist gesetzlich festgeschrieben. Zudem gibt es dort den sog. Direktanspruch, d.h. Schadenersatz fordert man direkt von der Versicherung, nicht vom Fahrer oder Halter. Sie hat auch automatisch die Pflicht den Halter bzw. damit auch sich selber vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen. Aufgrund des Direktanspruchs entscheidet sie aber auch über den weiteren Ablauf, d.h. Zahlung ja/nein, Rechtsanwalt ja/nein usw.. Bei der Privathaftpflicht hängt es dagen von den Versicherungsbedingungen ab, da kann es deinen beschriebenen Fall dann durchaus geben. Verweigert sie aus Vertragsgründen die Zahlung stellt sie aber garantiert keinen Rechtsanwalt, alles weitere ist dann dein Problem. |
Z.B., wenn Deine Versicherung meint, es sei Schadensteilung 50/50 angesagt und die Hälfte zahlt, die gegnerische aber meint, Du (bzw. Deine Versicherung) würdest allein haften. So was hab ich im Moment (zur Bearbeitung). Der Unfallgegner verklagt 1. die Versicherung wegen des Direktanspruchs, 2. den Fahrer und 3. den Halter, 2. und 3. schon, und die als Zeugen aus dem Rechtstreit rauszuhalten, was sie als Beklagte nicht sein können. Wenn das Gericht dann ein schriftliches Vorverfahren anordnet (in mindestens 50 % aller Fälle ist da so), dann muß jeder der Beklagten seine Verteidigungsbereitschaft innerhalb von 2 Wochen bei Gericht anzeigen, beim LG durch RA. Klar wird Deine Versicherung den RA stellen und der bestellt sich für alle Bekl. Wenn die Versicherung das aber verpennt, z.B. weil die Zustellung bei ihr später als bei Bekl. zu 2. und 3. erfolgt und deshalb die Frist falsch berechnet wird und die Anzeige verspätet ist, haste erst mal Pech gehabt. Das ist sicher nicht der Normalfall, kommt aber vor. Jedenfalls ist es aber Normalfall, dass Du als Fahrer oder Halter neben der Versicherung verklagt wirst. Als Radfahrer haste keine Versicherung, gegen die der Unfallgegner einen Direktanspruch hat. Daher biste da sowieso als Beklagter "reif".
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Meine Frau hatte letzte Woche Gerichtsverhandlung. Ende vom Lied: Der Typ hat ne Geldstrafe bekommen, FS durfte er behalten, aber egal. Der hat meiner Frau während der ganzen Verhandlung nicht 1x ins Gesicht geschaut. Er hat sogar zugegeben, dass er dort war, obwohl es keine anderen Zeugen für meine Frau gab. Es geschehen noch Wunder:) Allerdings war die Gerichtsverhandlung in Brandenburg, in Berlin wäre das höchstwahrscheinlich eingestellt worden. |
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Immerhin ist was passiert und er hatte unangenehme Konsequenzen aus seinem Verhalten. |
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Gute Frage! So einer sollte länger laufen gehen...dachte bisher immer, dass bei Gewalttaten im Verkehr der Führerschein mit eingezogen wird:confused: Armes Deutschland....Geldstrafen kann man nämlich gemütlich per Ratenzahlung abstottern-oftmals so, dass der Alltag nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Führerscheinentzug schmerzt da mehr... |
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immerhin etwas. Wenn ich was neues weiß in unserem Fall, ... aber ich habe den Eindruck, das dauert alles ... :Huhu: Sylvia |
Berufskraftfahrer, brauch den FS...blabla ! Aber egal, dem war es mehr als peinlich und er hat seine Strafe bekommen.
Wie gesagt, Berlin wäre er wahrscheinlich straffrei aus der Sache raus gekommen. |
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Ich denke oft, es ist nur eine Frage der Zeit. Das gerade war extrem, aber ich hab so viele Momente wo man mich fast platt fährt, egal wie umsichtig man selbst fährt, daß ich oft denke, irgendwann MUSS es mich erwischen:( Den Taxifahrer hätte ich gerade am Liebsten aus dem Taxi geholt. Wenn ich jetzt platt wäre, käme er bestimmt mit einem Bußgeld und Verwarnung davon. |
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da hast Du ja noch mal Glück gehabt. Verdau den Schock gut. Den Gedanken irgendwann ist es so weit hab ich beim Rad fahren auch oft. Vor allem wenn man so viel fährt wie ich und alles auf der Straße frag ich mich schon oft wann ich dran bin.:( Gruß triduma |
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Obwohl letztendlich nichts passiert ist, steckt es gerade echt in den Knochen weil es um ein Haar anders hätte sein können und so völlig unverhofft kam. Da merkt man echt wie schnell das gehen kann....schauder. |
Ich habe früher als Leistungs-Rdasportler viele km auf Berliner/Brandenburger Straßen verbracht und hatte unzählige Vorfälle mit Autofahrern. auch viele, bei welchen ich selbst nicht unschuldig war. Mittlerweile sehe ich viele Dinge anders, bin ängstlicher, vernünftiger oder weiß ich was... Aber solche Begegnungen wie LUI sie hatte können einen echt daran zweifeln lassen, warum man hier überhaupt grade fährt und wofür ?
Is schon echt krank auf deutschen straßen...:Nee: |
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Da haste recht, aber was solls. Vielleicht gibts ja irgendwann mal radgerechtere Wege...träum
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