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Tri-Keks 26.06.2013 23:30

Mal eine generell Frage zur Dopingsperre.
Fällt ein gesperrter Athlet/Athletin eigentlich aus dem Testpool für die Dauer der Sperre, oder wird er weiterhin getestet?

Hafu 27.06.2013 07:01

Zitat:

Zitat von Tri-Keks (Beitrag 918806)
Mal eine generell Frage zur Dopingsperre.
Fällt ein gesperrter Athlet/Athletin eigentlich aus dem Testpool für die Dauer der Sperre, oder wird er weiterhin getestet?

Der gesperrte Athlet bleibt selbstverständlich im Testpool drin, es sei denn er meldet sich (wie Frau Hütthaler) von seinem Verband ab und wechselt in ein anderes Land.

Dann ist zwar theoretisch der neue Verband für den Athleten zuständig, aber gerade in Osteuropa gibt es Verbände, die gar kein nennenswertes Budget für Trainingskontrollen haben.

Michael Skjoldborg 27.06.2013 08:26

In Zusammenhang mit Frau Hütthaler, der Diskussion über "Berufsverbot" und längere Strafen ist der Fall Pumper sicher auch interessant.
Leichtathletik und Österreich, aber trotzdem durchaus lesenswert. Mir war z.B. das hier nicht bekannt: "Für einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz reiche im Übrigen die Absicht, eine verbotene Substanz zu nehmen, bekräftigte Cepic." Das dürfte im Einzelfall doch teilweise ziemliche Probleme geben, das nachzuweisen.

Danksta 27.06.2013 08:36

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 918831)
Der gesperrte Athlet bleibt selbstverständlich im Testpool drin, es sei denn er meldet sich (wie Frau Hütthaler) von seinem Verband ab und wechselt in ein anderes Land.

Dann ist zwar theoretisch der neue Verband für den Athleten zuständig, aber gerade in Osteuropa gibt es Verbände, die gar kein nennenswertes Budget für Trainingskontrollen haben.

Hat sie den Verband gewechselt? Die ist doch immer noch Österreicherin oder startet sie jetzt für Usbekistan?

Klugschnacker 27.06.2013 08:48

Zitat:

Zitat von Michael Skjoldborg (Beitrag 918864)
Mir war z.B. das hier nicht bekannt: "Für einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz reiche im Übrigen die Absicht, eine verbotene Substanz zu nehmen, bekräftigte Cepic." Das dürfte im Einzelfall doch teilweise ziemliche Probleme geben, das nachzuweisen.

Da bist Du in guter Gesellschaft. Die wenigsten Teilnehmer solcher Diskussionen haben je den NADA-Code gelesen.

"Der Erfolg oder der Misserfolg des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode ist nicht maßgeblich. Es ist ausreichend, dass die Verbotene Substanz oder die Verbotene Methode gebraucht oder ihr Gebrauch versucht wurde, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen."

Wenn Du einige Blutbeutel bei Frauenarzt Fuentes im Kühlschrank liegen hast, aber am refundieren des Eigenbluts durch eine Razzia der Polizei gehindert wirst, bist Du gemäß der obigen Regel trotzdem dran.

Grüße,
Arne

Tobstar23 27.06.2013 09:40

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 918873)
Wenn Du einige Blutbeutel bei Frauenarzt Fuentes im Kühlschrank liegen hast, aber am refundieren des Eigenbluts durch eine Razzia der Polizei gehindert wirst, bist Du gemäß der obigen Regel trotzdem dran.

Grüße,
Arne

Ist doch auch richtig, dass schon der Versuch strafbar ist!

Klugschnacker 27.06.2013 09:48

Zitat:

Zitat von Tobstar23 (Beitrag 918893)
Ist doch auch richtig, dass schon der Versuch strafbar ist!

Na klar!

leiti 27.06.2013 11:24

Interessant, wieviele Kontrollen heuer in Österreich durchgeführt wurden: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...ame_309259.pdf

Jeder möge die Zahlen selbst interpretieren


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