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Ich bitte Dich in Deiner Argumentation kuenftig auf Profisportler zu konzentrieren, denn fuer alle anderen Teilnehmer hat ein Veranstalter vollste Vertragsfreiheit und muss hoechstens mit verbandspolitischen Konsequenzen rechnen. Die einzige Frage ist also immernoch: ist eine Sperre von laenger als zwei Jahren ein Eingriff in die Berufsfreiheit? Bedenke, dass auch die WADA im Wiederholungsfall oder im Fall von Dopinghandel laengere Strafen vorsieht. Mit anderen Worten: es ist immer eine Abwaegung basierend auf dem Einzelfall. Die Zweijahressperre ist lediglich kleinster gemeinsamer Nenner und bei weitem nicht in Stein gemeisseltes Gesetz. |
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Zu a) Glaubst du allen Ernstes (ich befürchte es fast...), dass erst seit der Einführung des Ironman in Frankfurt und später in Wiesbaden, im Triathlon das Doping ein Thema geworden ist? Da wirst du aber nun extrem unseriös. Geld (Kommerz) war lange vor mir schon da. Bei Detlef Kühnel in Roth wurden u.a. 100.000 Deutschmark ausgelobt, wenn der Rekord gebrochen wird....übrigens später auch noch in Euronen. Das war weit vor "meiner Zeit". Ich habe z.B. niemals Prämien ausgelobt für Rekorde! Es gab immer nur Siegprämien und diese waren von der WTC vorgegeben. Die Antrittsgelder, welche an klare Vertragsbedingungen gebunden waren (z.B. das Recht auf Verdachtskündigung ...;) ) - waren Marktüblich und jeder Profi hat seinen Marktwert von mir erhalten. Du solltest auch mal überlegen, was und wie und ob überhaupt (!) in der Vergangenheit (vor Frankfurt) getestet wurde. Ich kann dir gerne die Tel.Nr. von Detlef Kühnel geben....;) :Cheese: Zu b) Ich werfe nicht der "kleinen Gemeinde" der Zuschauer (deine Worte) etwas vor, sondern explizit nur DIR. Du bist ein "Wanderer zwischen den Welten" in Bezug auf den Anti-Dopingkampf. Und du selbst merkst es nicht. Viele Andere hier (so lese ich es zumindest) haben es aber bemerkt. Du wirst dich nicht ändern. Dies ist mir bewusst, weil du deine kruden Thesen wie eine Art Image pflegst um als "Experte" anerkannt zu sein. Aber ich werde deinem diesbezüglichen Schwadronieren immer widersprechen(weil ich aus der Praxis komme, im Gegensatz zu dir...), ähnlich wie es auch Dude hier macht, denn die "Nägel" im Anti-Dopingkampf haben nicht Leute wie Du in die schwierige Wand geschlagen, sondern Leute wie er und ich. Du bist der theoretische Typ, welcher davor steht und erklärt dass es schlimm sei wenn beim reinschlagen der "Putz bröckelt"..., aber genau so steif erklärt, dass "er natürlich für das reinschlagen des Nagels sei"..., nur es müsse unbedingt das "gerade halten des Hammers beachtet werden"! :) Wenn es dir zu anstrengend ist und du dein selbst gebautes "Rechts-Saubermann" Image durch meine Worte gefährdet siehst, kannst du ja - wie bei anderen früheren kritischen Usern auch geschehen - die Meinung vernichten und mich abschalten. PS: Ich habe sehr viel Geld in die Hand genommen, sehr viel privates und sehr viel gesammeltes Geld, um "Nägel" in diesem extrem schwierigen Metier in die Wand zu schlagen. In eine Wand an die sich vorher keine "Sau" je heran getraut hat! Du bist ein junger Mann der geschmeidigen theoretischen Worte, der sich gerne hinter "Rechtswerten" versteckt. Dieser Typus bemäkelt immer gerne die Menschen, welche den Hammer in die Hand genommen haben. Selbst machen tut er nichts - obwohl er es sogar glaubt zu tun und entsprechend tönt, denn für ihn ist zuschauen und danach herum mäkeln auch gleich mit "etwas tun", ein sogenannter selbsternannter "Experte"!:) Genieße weiter deine Selbstherrlichkeit und Selbstgerechtigkeit. Mit sportlichem Gruß und Hang Loose, Kurt |
Hat ein Veranstalter nicht Hausrecht? Kann er nicht bestimmten Personen ein Hausverbot erteilen? Ich kenn das jetzt nur von Geschäften, Discotheken, Konzerten, Festivals, Fußballspielen - wenn einer Person ausdrücklich erklärt wird, dass sie unerwünscht ist, nutzt selbst ein Ticket nichts.
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Matthias |
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Ob der Fall Krabbe überhaupt als Muster taugt, scheint mir sehr fraglich. Ihr wurde kein Hardcore-Doping nachgewiesen sondern Clenbuterol, was damals laut Wikipedia NICHT auf der Dopingliste stand und die Sperre wurde erst später wegen "unsportlichen Verhaltens" von 1 auf 3 Jahre verlängert. Im Fall Krabbe hat das Gericht vermutlich auch den Aspekt unberücksichtigt gelassen, dass Doping nach einer kurzen Sperre immer noch einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen kann. Wenn es nochmal zu einem ähnlichen Prozess käme, könnte man auch vertieft die Frage diskutieren, in wie weit die Berufsfreiheit für Leute gilt, die die Regeln dieses Berufs mit Füßen treten. Auch die Rechtsprechung unterliegt ja in gewissem Maße dem Wandel des Zeitgeistes. Zur Zeit von Krabbe war Doping kaum ein öffentliches Thema. Heute ist das deutlich anders. Damals gab es auch weder WADA noch NADA. Übrigens wird von Gegnern längerer Sperren teils widersprüchlich argumentiert. Mal heißt es, Doper würden sich von der Höhe der Strafe ohnehin nicht abschrecken lassen, dann heißt es wieder, längere Sperren seien unzumutbar. Was denn nun? Etliche interessante Meinungen zum Thema finden sich auch in diesem neueren Artikel: Und sie bleiben immer Betrüger Übrigens fordert auch Tony Martin längere Sperren und sogar Gefängnisstrafen. Schließlich halte ich es nicht für zielführend, wenn sich hier diverse Dopinggegener gegenseitig mit Vorwürfen überschütten. Was soll der Quatsch? :Nee: |
Führt irgendwie nirgendwohin, aber das ist ne super Gelegenheit auch noch seinen Senf abzugeben.
1. Sind Doper Versager, Betrüger, ... 2. Sollten die so lange wie rechtsmöglich machbar vom Wettkampfsport fern gehalten werden. 3. Möchte ich so wenig wie möglich von denen im Fernsehen sehen. 4. Finde ich Veranstalter wie Kurt / Uli gut, die lieber die dicke Kelle rausholen. 5. hege ich die leise Hoffnung, dass so sympathische Jungs wie viele unser Triathlon Pros sie sind, sauber sind :liebe053: |
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Damit ein Anwalt überhaupt vor mir aufsprechen darf, braucht er eine Zulassung (und eine Vollmacht seines Mandanten). Die vergeben wir und die können wir in extremen Fällen auch wieder entziehen, was dann einem lebenslangen Berufsverbot gleichkommt. Die Chancen, sich vor einem ordentlichen Gericht wieder "rein zu klagen": gleich Null !! Der Wada Code sieht übrigens auch eine lebenslange Sperre, also ein lebenslanges Berufsverbot vor. Unsere Grundrechte scheinen die an der Stelle offenkundig wenig zu interessieren. Ich glaube, die 2-jährige Sperre beim Ersttäter hat vielmehr mit einem Einstufen des Dopings als minderschweres Vergehen zu tun, als mit der Berücksichtigung irgendwelcher deutscher Gerichtsurteile (Krabbe) oder der Gesetzeslage in irgendeinem Land. Artikel 10.3.2. WADA Code An anti-doping rule violation involving a Minor shall be considered a particularly serious violation and, if committed by Athlete Support Personnel for violations other than Specified Substances referenced in Article 4.2.2, shall result in lifetime Ineligibility forAthlete Support Personnel. Wer Jugendliche als Trainer mit Dopingsubstanzen in Kontakt bringt, soll also für immer seine Lizenzen verlieren. Ob sich ein A-Trainer mit Berufung auf die Berufsfreiheit wieder ins "Spiel" reinklagen kann, nachdem ihm die DTU seine Lizenz aberkannt hat ?? |
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Eine eigenmächtig verlängerte Strafe würde also bereits auf der Ebene des Sportrechts scheitern. Das Anrufen eines ordentlichen Gerichtes ist in diesem Punkt überflüssig. Vertiefende Literatur mit Urteilen habe ich oben bereits genannt. Grüße, Arne |
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