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Setzen wir einmal voraus, dass eine Triathlon-Veranstaltung vom Verband genehmigt sei. Dann gelten für diese Veranstaltung die Regeln der DTU. Diese wiederum akzeptiert die Regeln der NADA, welche ihrerseits der WADA untersteht. Ein Teilnehmer der Veranstaltung unterwirft sich durch seine Teilnahme den durch den Verband aufgestellten Regeln. Halten wir gedanklich fest, dass sowohl Veranstalter als auch Teilnehmer an die Regeln des Verbandes gebunden sind. Der Sport ist weltweit so organisiert, dass es für jede Sportart nur einen einzigen Verband geben soll (Monopolstellung). Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist das auch verwirklicht. Auf nationaler Ebene gibt es nur einen einzigen Fußballverband, den DFB, und international die FIFA. Für deutsche Triathleten ist die DTU der einzige existierende Verband. Ein Triathlet, der Wettkämpfe bestreiten will, hat also keine Alternative zur DTU und den dort aufgestellten Regeln. Dieser Tatsache Rechnung tragend achtet der Staat mit seinen Gesetzen darauf, dass bei den Regeln eines Sportverbandes nicht nur dessen eigene Interessen (des Verbandes), sondern auch die des Sportler berücksichtigt werden. Die Regelungs- und Sanktionshoheit der Verbände findet hier durch den Staat eine harte Grenze. Das bedeutet, dass die Regeln bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen müssen, bei denen auch die Interessen des Sportlers zu berücksichtigen sind. Ein zentraler Punkt ist dabei die "Angemessenheit der Strafe". Dabei geht es darum, ob die vom Verband gesetzten Regeln im Hinblick auf die Zwecke des Verbands, aber auch im Hinblick auf die Interessen des Sportlers geeignet, erforderlich und angemessen sind. Halten die Regeln eines Verbandes einer solchen Prüfung nicht stand, sind sie nichtig und binden den Sportler nicht (nachzulesen in der oben zitierten Quelle, Seite 204 und 205). Wettkampfsperren von mehr als zwei Jahren bei Ersttätern gelten nach allgemein anerkannter Rechtsprechung als nicht angemessen. Hier stellt sich also der Staat vor den Sportler und begrenzt die Verbandshoheit. Damit ist klargestellt, dass es nicht genügen würde, die Regeln der Verbände oder der WADA zu verschärfen, um zu einer lebenslangen Wettkampfsperre für Doping-Ersttäter zu gelangen. Es müsste zunächst etwas an den Gesetzen oder der daraus sich ergebenden Rechtsprechung geändert werden, denn beide begrenzen die Strafe für Ersttäter auf maximal 2 Jahre. Längere Strafen sind illegal. Du hast natürlich recht: Klar kann ein Veranstalter das irgendwie unterwandern, auch wenn das längst nicht so einfach ist, wie hier dargestellt wurde. Zum Beispiel beim Ironman haben die Profis nach Zahlung einer Gebühr freien Zugang zu allen Rennen. Dies im Einzelfall zu verwehren wird nicht so einfach sein. Neben der Frage der Durchsetzbarkeit stellt sich aber auch die Frage, ob wir als Gesellschaft es wirklich wollen, dass Veranstalter etwas durchziehen, was nicht rechtens ist. Grüße, Arne |
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Beste Grüße. Peter |
Mir ist diese Diskussion, so hoch das Niveau auch sein mag, teilweise zu selbstgerecht und vor allem zu theoretisch.
In meinem Wertekanon hat Doping keinen Platz. Wenn ein anderer Mensch zu Doping greift, dann ist er dafür zu bestrafen, da er gegen geltendes Recht verstößt. Im Wiederholungsfall hat er jedes Recht auf Nachsicht verwirkt und ist lebenslang von allen Sportwettkämpfen auszuschließen. Mir ist es egal ob jemand Profi, Amateur der unter professionellen Bedingungen den Sport ausübt oder reiner Amateur ist, Betrug stellt für mich ein grundsätzliches moralisch-ethisches Vergehen dar. Trainer und alles andere an Funktionären, die sich im Sport tummeln, die in Doping verwickelt sind, wie in diesem FAZ-Artikel beschrieben, gehören für mein Empfinden ins Gefängnis gesteckt und mit einem Berufsverbot belegt. Was für mich wirklich zählt, ist die erkennbare Reue eines Dopers. Weiter lügen, leugnen, Halbwahrheiten verbreiten, keine Namen nennen etc. zählt nicht dazu. Ich bin bereit einem Jaschke oder Hamilton die Hand zu reichen, aber nicht einer Nina Kraft, der sicher übel mitgespielt wurde (was unangebracht war) aber trotzdem zum System geschwiegen hat. |
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Dazu muss ein allgemeiner Konsens her, und den scheint es nicht zu geben. |
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