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Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH eigenständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach inbezug auf die von Dir genannte Begründung von Th. Fischer. Bitte dann auch den ganzen Kontext meines Kommentars berücksichtigen.
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Bist du auch der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als "überobligatorisch" beschreiben hat, "weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann." oder bist du der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als überobligatorisch beschreiben hat, weil Zitat:
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Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis, aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.
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Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.
Ich glaube tatsächlich nicht, dass es bei der "Stammbaumforschung" der Beteiligten an den Randalen durch die Polizei darum gehen soll, dies im jeweiligen Strafverfahren zu berücksichtigen, sondern viel mehr darum, ein "nochmal" ohne den derzeitig augenscheinlich notwendigen Personaleinsatz durch gezielte Präventionsarbeit zu verhindern. Und auch dabei muss ich eben ziemlich genau wissen, wer und aus welcher Motivation heraus in welcher Art gehandelt hat. Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein. Mich persönlich würde es sogar viel mehr erschrecken, wenn hier der schwerwiegendste Tatbeitrag von gut integrierten ansonsten unscheinbaren Mauerblümchen ausgegangen ist/ wäre, als wenn es der schlecht integrierte, schlecht ausgebildete, perspektivelose war. Bei letzteren gäbe es "leichte" Ansätze eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Bei erstern? Puh... Dann haben wir hier ein schwelendes Pulverfass, was immer wieder explodieren kann. |
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Die meisten Ausländer, mit denen ich zu tun habe, sind IT-Experten. Aktuell aus Indien, Iran und Pakistan. Wir haben schon oft ganz offen über das Thema Integration geredet. Mein Eindruck ist, dass sie daheim nach wie ihr "altes" Leben leben (sie sind alle als Erwachsene hier gekommen) und ihren Kindern beide Kulturen mitgeben. Ich halte das für völlig legitim und ausreichend. |
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noam, du hast ja den Spiegel Artikel gepostet und ihn als Beleg angeführt, der deine Meinung unterstützt. Das is m.E. aber ein Bärendienst, von dem qbz mit seiner angeblichen Begründung Fischers des Begriffes "überobligatorisch" (wahrscheinlich unabsichtlich) abgelenkt hat. Und zwar aus folgendem Grund: Zunächst ist der Artikel überwiegend Kritik an den Medien und der Aufregungskultur. Er bringt wenig echte Argumente. Noch viel weniger unterstütz er die Frage, ob denn die Polizei nun Ahnenforschung/Stammbaumforschung (oder wie man es auch immer nennen möchte) betreiben soll/darf oder nicht. Es gibt zwar einen Argumentationsversuch, der ungefähr so geht: In §43 Abs. 1 Satz 1 und § 38 Abs. 2 und 3 JGG steht [... hier der von T.F. zitierte Text ...] (Anmerkung: Das Wort Migrationshintergrund kommt hier nicht vor) deshalb - so argumentiert er - ist die "Erkundung des Migrationshintergrundes" ziemlich "lege artis", also nach den Regeln der Kunst (Was auch immer das für eine Kunst ist - gehen wir mal davon aus, er mein "die Rechtskunst" - immerhin ist er ja Jurist). Und - jetzt kommt's: "überobligatorisch" sei die "Erkundung des Migrationshintergrundes" durch die Polizei auch noch. D.h. über die Pflicht hinaus. Ja was denn nun? Ist es nun eine Arbeit, die von der Polizei aufgrund der "Rechtskunst" zu machen ist oder ist es eine Tätigkeit, die über die Pflicht hinaus geht? Hr. Lutz, der Polizeipräsident von Stuttgart hat (lt. Wortprotokoll) im Gemeinderat diesbezüglich gesagt: Zitat:
Zurück zu Fischer: Seine Begründung des "überobligatorisch" schlägt dem Faß aber den Boden aus. Er sagt: Weil es sonst zu lange dauert. Was bitteschön ist denn das für eine Argumentation eines Juristen? Weil es zu lange dauert? Ist etwa Gefahr im Verzug? Handelt die Staatsgewalt jetzt nach dem Prinzip der schnellsten Lösung? Und es ist eben nicht die Begründung, die er zunächst versucht aus dem JGG abzuleiten, (und die qbz versehentlich in seinen Schluß eingebaut hat) die man ja vielleicht noch verstehen könnte, obwohl - nochmal - hier auch nichts von Migrationshintergrund steht. Und hier liegt jetzt auch der Bärendienst, noam: Der Artikel bestätigt möglicherweise deine Meinung, für begründet halte ich das was da steht aber nicht. Es muss doch für Justizia völlig unerheblich sein ob die familiären, wirtschaftlichen, persönlichen Verhältnisse und what so ever, bei einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder einem Jugendlichen ohne Migrationshintergrund vorliegen. An beide Verdächtige muss Justizia die selben Maßstäbe anlegen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass, wenn trotzdem nach Migrationshintergrund durch die Polizei gesucht wird, handelt es sich tatsächlich um strukturellen Rassismus oder ggf sogar mehr. Ausserdem schließe ich mich den Vorrednern an, die die Analyse und Ableitung politischer Maßnahmen für eine empirische Aufgabe halten, die bei der Polizei nichts zu suchen hat. Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort. :Blumen: |
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