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Helmut S 16.07.2020 10:53

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542688)
Ich habe es schon mehrfach geschrieben.

Ich fürchte du hast meine Frage nicht verstanden. Du hast folgenden Zusammenhang aufgemacht :


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Und aus dem JGG, was Thomas Fischer zitiert, geht ja auch hervor, worauf ich hier schon mal hinwies, dass die genannten Themen zur Aufgabe der Jugendgerichtshilfe bei einem Gerichtsverfahren gehören.

[...]

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

und dann ...


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)

Mir geht es um das deswegen. Ich denke das stimmt nicht, denn Thomas Fischer gab m.E. eine andere Begründung, nämlich

Zitat:

Zitat von Spiegel Artikel
[...]sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."


qbz 16.07.2020 10:59

Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH eigenständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach inbezug auf die von Dir genannte Begründung von Th. Fischer. Bitte dann auch den ganzen Kontext meines Kommentars berücksichtigen.

Helmut S 16.07.2020 11:08

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542692)
Es geht jetzt aber überhaupt nicht schneller voran im Verfahren, wenn die Polizei die Daten erhebt, weil die JGH selbständig ihre Berichte für die Verfahren erstellt und die Täter / Familien kontaktiert. Das schrieb ich mehrfach, bitte dann auch den ganzen Kontex berücksichtigen.

Das habe ich schon gelesen und auch den Kontext berücksichtigt. Aber du hast meine Frage immer noch nicht verstanden. Ich stelle sie deshalb anders. Kann ja auch am Fragenden liegen.

Bist du auch der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als "überobligatorisch" beschreiben hat, "weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann."

oder bist du der Meinung, dass Thomas Fischer die Arbeit der Polizei als überobligatorisch beschreiben hat, weil

Zitat:

"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen."

Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten.

qbz 16.07.2020 11:15

Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis, aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.

Helmut S 16.07.2020 11:34

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542695)
Letzteres. Die obligatorische Aufgabe aus dem JGG erfüllt primär zwingend die JGH, jetzt auch die Stuttgarter Polizei, deswegen als lege artis,

Das is ja offensichtlich, deshalb habe ich danach auch nicht gefragt.


Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542695)
aber überobligatorisch gewertet, was aus pragmatischen Gründen, angeblich wegen der Verfahrensgeschwindigkeit, erfolgt.

Meine Frage zielte deshalb eben auf das überobligatorisch. Denn den Zusammenhang habe ich in deinem Post nicht verstanden. Aber ja: Genau so habe ich es im Artikel auch verstanden. In deinem Beitrag aber ehrlich gesagt nicht, denn da schriebst du noch

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1542642)
Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;)


noam 16.07.2020 22:32

Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.

Ich glaube tatsächlich nicht, dass es bei der "Stammbaumforschung" der Beteiligten an den Randalen durch die Polizei darum gehen soll, dies im jeweiligen Strafverfahren zu berücksichtigen, sondern viel mehr darum, ein "nochmal" ohne den derzeitig augenscheinlich notwendigen Personaleinsatz durch gezielte Präventionsarbeit zu verhindern. Und auch dabei muss ich eben ziemlich genau wissen, wer und aus welcher Motivation heraus in welcher Art gehandelt hat.

Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein. Mich persönlich würde es sogar viel mehr erschrecken, wenn hier der schwerwiegendste Tatbeitrag von gut integrierten ansonsten unscheinbaren Mauerblümchen ausgegangen ist/ wäre, als wenn es der schlecht integrierte, schlecht ausgebildete, perspektivelose war. Bei letzteren gäbe es "leichte" Ansätze eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Bei erstern? Puh... Dann haben wir hier ein schwelendes Pulverfass, was immer wieder explodieren kann.

keko# 17.07.2020 08:50

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542790)
...

Dabei darf eben der Grad der Integration auch kein Tabuthema sein..
..

Wie kann man das denn messen?
Die meisten Ausländer, mit denen ich zu tun habe, sind IT-Experten. Aktuell aus Indien, Iran und Pakistan. Wir haben schon oft ganz offen über das Thema Integration geredet. Mein Eindruck ist, dass sie daheim nach wie ihr "altes" Leben leben (sie sind alle als Erwachsene hier gekommen) und ihren Kindern beide Kulturen mitgeben. Ich halte das für völlig legitim und ausreichend.

Helmut S 17.07.2020 08:52

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1542790)
Ich glaube, dass man hier in die Worte wieder einmal viel zu viel bzw das Falsche hineininterpretiert.

Nun ja ...

noam, du hast ja den Spiegel Artikel gepostet und ihn als Beleg angeführt, der deine Meinung unterstützt. Das is m.E. aber ein Bärendienst, von dem qbz mit seiner angeblichen Begründung Fischers des Begriffes "überobligatorisch" (wahrscheinlich unabsichtlich) abgelenkt hat. Und zwar aus folgendem Grund:

Zunächst ist der Artikel überwiegend Kritik an den Medien und der Aufregungskultur. Er bringt wenig echte Argumente. Noch viel weniger unterstütz er die Frage, ob denn die Polizei nun Ahnenforschung/Stammbaumforschung (oder wie man es auch immer nennen möchte) betreiben soll/darf oder nicht.

Es gibt zwar einen Argumentationsversuch, der ungefähr so geht: In §43 Abs. 1 Satz 1 und § 38 Abs. 2 und 3 JGG steht [... hier der von T.F. zitierte Text ...] (Anmerkung: Das Wort Migrationshintergrund kommt hier nicht vor) deshalb - so argumentiert er - ist die "Erkundung des Migrationshintergrundes" ziemlich "lege artis", also nach den Regeln der Kunst (Was auch immer das für eine Kunst ist - gehen wir mal davon aus, er mein "die Rechtskunst" - immerhin ist er ja Jurist). Und - jetzt kommt's: "überobligatorisch" sei die "Erkundung des Migrationshintergrundes" durch die Polizei auch noch. D.h. über die Pflicht hinaus. Ja was denn nun? Ist es nun eine Arbeit, die von der Polizei aufgrund der "Rechtskunst" zu machen ist oder ist es eine Tätigkeit, die über die Pflicht hinaus geht?

Hr. Lutz, der Polizeipräsident von Stuttgart hat (lt. Wortprotokoll) im Gemeinderat diesbezüglich gesagt:

Zitat:

Das ist nicht primär polizeiliche Aufgabe in Ermittlungsverfahren,
sondern ist jetzt im Prinzip genau diesem Verfahren hier in Stuttgart geschuldet, dass diese
Ermittlungen so geführt werden.

Das darf man ohne zu unterstellen in der Summe so verstehen: Die Polizei hat das (in Worten Fischers) überobligatorisch gemacht (Lutz sagt dazu nicht primäre Aufgabe). Und Lutz sagt auch noch, dass dies halt jetzt in Stuttgart so gemacht wird. Wahrscheinlich weil ausländisch aussehende Verdächtige dabei waren, deren Migrationshintergrund "nicht gesichert" feststeht. Richtig begründet wird es ja nicht.

Zurück zu Fischer: Seine Begründung des "überobligatorisch" schlägt dem Faß aber den Boden aus. Er sagt: Weil es sonst zu lange dauert. Was bitteschön ist denn das für eine Argumentation eines Juristen? Weil es zu lange dauert? Ist etwa Gefahr im Verzug? Handelt die Staatsgewalt jetzt nach dem Prinzip der schnellsten Lösung? Und es ist eben nicht die Begründung, die er zunächst versucht aus dem JGG abzuleiten, (und die qbz versehentlich in seinen Schluß eingebaut hat) die man ja vielleicht noch verstehen könnte, obwohl - nochmal - hier auch nichts von Migrationshintergrund steht.

Und hier liegt jetzt auch der Bärendienst, noam: Der Artikel bestätigt möglicherweise deine Meinung, für begründet halte ich das was da steht aber nicht. Es muss doch für Justizia völlig unerheblich sein ob die familiären, wirtschaftlichen, persönlichen Verhältnisse und what so ever, bei einem Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder einem Jugendlichen ohne Migrationshintergrund vorliegen. An beide Verdächtige muss Justizia die selben Maßstäbe anlegen. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, dass, wenn trotzdem nach Migrationshintergrund durch die Polizei gesucht wird, handelt es sich tatsächlich um strukturellen Rassismus oder ggf sogar mehr.

Ausserdem schließe ich mich den Vorrednern an, die die Analyse und Ableitung politischer Maßnahmen für eine empirische Aufgabe halten, die bei der Polizei nichts zu suchen hat.

Das Thema Präventionsarbeit, dass du ansprichst halte ich für sehr wichtig in der Polizeiarbeit. Dazu muss man aber nicht warten, bis es zur "Stuttgarter Krawallnacht" kommt. Wie die Präventionsarbeit auszusehen hat und wer die "Pappenheimer" sind sollte man vorher wissen. Ggf. auf Basis von empirischen Arbeiten der Wissenschaftler in Verbindung mit der Orts- und Sachkenntnis der Polizei Vor-Ort.

:Blumen:


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