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Wingman 09.02.2012 12:02

Zitat:

Zitat von pk-zurich (Beitrag 710240)
Und der Ulle ist auch gerade schuldig gesprochen worden...

http://www.sueddeutsche.de/sport/int...ldig-1.1279507


das wird ihn aber jetzt sowas von unheimlich viel kratzen, dass er rueckwirkend zum 22. august 2011 fuer 2 jahre gesperrt wird. :Lachen2:

kuestentanne 09.02.2012 12:23

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 710239)
Hat mich auch gewundert. Zumal ich nicht sicher bin, ob mit Glenbuterol normal verseuchtes Fleisch einen nachweisbaren Glenbuterolpegel im menschlichen Körper verursachen kann.

Ja, das geht.
Es sind sogar schon Leute nach Verzehr von Clenbuterol-verseuchter Kalbsleber mit akuten Vergiftungserscheinungen ins Krankenhaus gekommen.

captain hook 09.02.2012 12:58

hier der Link zur Nadamitteilung dazu:

Quelle:
http://www.nada-bonn.de/t1/k1/aktuel...g-fuer-mexiko/

CLENBUTEROL-WARNUNG FÜR MEXIKO
Die Problematik um Clenbuterol-belastete Nahrungsmittel weitet sich aus. Auch in Mexiko besteht nach einer aktuellen Untersuchung des Manfred-Donike-Instituts und des Zentrums für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln die erhöhte Gefahr des unbeabsichtigten Dopings durch Aufnahme des verbotenen ß2-Agonis*ten Clenbuterol. Die NADA rät deshalb wie auch bei Reisen nach China zu höchster Sensibilität bei der Ernährung. Am Donnerstag beraten Vertreter der NADA sowie der deutschen Anti-Doping-Labore in Paris auf europäischer Ebene über weitergehende Empfehlungen an die Athleten.

Eine Untersuchung der Kölner Wissenschaftler wies in den Urinproben von zwei Reisenden, die im März 2011 von einer dreitägigen Reise aus Mexiko zurückkamen, deutlich erhöhte Clenbuterol-Werte nach. Die Urinproben waren am ersten Tag nach der Rückkehr genommen worden. Die Konzentrationen lagen bei etwa 115 pg/ml bzw. 90 pg/ml. Die vor dem Mexiko-Aufenthalt abgegebenen Urinproben waren Clenbuterol-frei. Die festgestellten Werte liegen über denen von China-Reisenden, deren Ergebnisse Mitte Februar zu einer Warnmeldung des Kölner Labors und der NADA geführt hatten.

Einen Clenbuterol-Grenzwert gibt es in den Anti-Doping-Regularien bislang nicht; die in der Untersuchung festgestellten Konzentrationen würden somit bei Sportlern als positives Doping-Analyseergebnis gewertet. Grundsätzlich ist jeder Sportler selbst dafür verantwortlich, dass er seinem Körper keine Substanz zuführt, mit der er positiv getestet werden kann.
Deshalb rät die NADA bei Reisen nach Mexiko und China zu besonderer Wachsamkeit bei der Ernährung. Weitestmöglich sollte auf den Verzehr von Fleischprodukten verzichtet werden. Vorschläge für konkrete Alternativen zur Deckung des Eiweißbedarfs durch andere, sichere Proteinquellen sollten – wie auch vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) empfohlen – über die Ernährungsberater der Olympiastützpunkte angefordert werden.

Als Grund für die Kontaminationen in Nahrungsmitteln in China und Mexiko wird der miss*bräuch*liche Einsatz von Clenbuterol als Wachstumsbeschleuniger in der Viehzucht angesehen. In Europa und Nordamerika gelten die Fleischprodukte auf Grund der strengeren gesetzlichen Vorgaben als sicher.




Völlig unklar in meinen Augen warum man auf Begründungen man könnte nichts dafür, "es stamme aus Fleisch aus China oder woanders her" überhaupt anspringt...

Bei jedem kleinen Popel, der nicht in exponierter Stellung ist würden die garnicht fragen, sondern einfach sperren.

LidlRacer 09.02.2012 13:03

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 710305)
Völlig unklar in meinen Augen warum man auf Begründungen man könnte nichts dafür, "es stamme aus Fleisch aus China oder woanders her" überhaupt anspringt...

Bei jedem kleinen Popel, der nicht in exponierter Stellung ist würden die garnicht fragen, sondern einfach sperren.

"Grundsätzlich" im juristischen Sinne bedeutet nur etwa "normalerweise".
Davon kann es Ausnahmen geben, nämlich wenn man nachweisen kann, dass man schuldlos ist.

mopson 09.02.2012 13:15

irgendwie wird jetzt durchgegriffen,...

erst michi weiss, dann contador, jetzt ulle...

einen frischen wind...????:quaeldich:

captain hook 09.02.2012 13:30

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 710308)
"Grundsätzlich" im juristischen Sinne bedeutet nur etwa "normalerweise".
Davon kann es Ausnahmen geben, nämlich wenn man nachweisen kann, dass man schuldlos ist.

Da das Beweisstück bereits verdaut sein sollte, wird das mit dem Nachweis vermutlich generell schwierig sein und eher was damit zu tun haben ob man dir glaubt oder nicht. Ansonsten fahr ich nach Mexico, hau mir das Zeug schön dosiert rein und wenn sie mich erwischen zeig ich meine Reiserechnung und zieh mich aufs Fleisch zurück... leider verdaut.

aurinko 09.02.2012 20:09

Zitat:

Zitat von Wingman (Beitrag 710248)
das wird ihn aber jetzt sowas von unheimlich viel kratzen, dass er rueckwirkend zum 22. august 2011 fuer 2 jahre gesperrt wird. :Lachen2:

War aber auch ziemlich berechnend. Damit wird ihm das Ergebnis des Ötztalers aberkannt (ok sonderbar berauschend war es auch nicht) aber er darf in den nächsten beiden Jahren auch bei keinen Hobbyrennen fahren, was er eigentlich tun wollte.

LidlRacer 12.02.2012 10:01

Sehr gute Analyse des Contador-Urteils:
Matt Rendell analysis: The CAS ruling on Alberto Contador

Erklärt u.a. warum die Blutdoping-Theorie keineswegs so unwahrscheinlich ist, wie im Urteil dargestellt, und beleuchtet auch, wodurch das Verfahren in die Länge gezogen wurde.


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