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PS: An mir würde es nicht scheitern. |
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Für ihren damaligen Schritt zur Wahrheit hat sie meinen vollen Respekt. Sie hat einen Riesenfehler gemacht und hat ihn offen eingestanden. Ich bin mir sehr sicher, hätte sie damals nicht mich angerufen - sondern nur den Justitiar des Verbandes, es wäre eine "juristische Kaugummischlacht" geworden. Viele Grüße, Kurt |
Hi Arne,
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Übrigens sind auch bei WADA Veranstaltungen nicht alle Profis Startberechtigt sind. in Paris St. Germain, Wimbledon ... geht es nach Rangliste, gut da gibt es ein grosses Feld, aber z.B. das ATP Finale mit den Top 16 der Weltrangliste, da kann sich keiner einklagen nur weil er Profi ist. Der WADA Code besagt vor allem, das ein gesperrter Athlet bei WADE-Code Veranstaltungen nicht starten darf während seiner Sperre, Er beinhaltet keine Zulassungsverpflichtung für Athleten! Wichtigst ist der Gleichbehandlungsgrundsatz der Veranstaltung. Der Veranstalter darf keinen Athleten willkürlich ausschliessen. Die Vorraussetzung sehe ich bei Dude gegeben. Demnach könnte IMHO der GFNY eine WADA-Veranstaltung sein. |
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Ich sehe da keine Mutprobe, sondern habe vielmehr die Sorge, es könnte für die Zuschauer etwas langweilig werden. Immerhin vertreten wir den exakt gleichen Standpunkt, nämlich den, dass der WADA-Code zu befolgen ist. Dein einziger Vorwurf an mich, ich würde Ex-Doper medial hofieren, wird ja gegenstandslos, wenn Du mit Nina Kraft im Schlepptau in unsere Sendung kommst. Aber egal, wir werden uns schon gut unterhalten. :Blumen: Grüße, Arne |
Hi Dude,
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Grüße, Arne |
Hi Àrne,
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Da wären wir an dem Punkt Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Beste Grüße. |
Hi Arne,
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Ich habe übrigens auch noch genügend dazu geschrieben was in dem zitierten Absatz des WADA-Codes steht. :Huhu: |
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