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Ich bin genau so ein Doping-Gegner wie vemutlich die meisten hier, aber ich finde auch Doper haben es durchaus verdient, wie Menschen behandelt zu werden. Die werden ihre (dämlichen) Gründe gehabt haben, haben ihre Strafe gehabt, dann muss aber auch gut sein. Wenn es eine Rechtsgrundlage gibt sollen sie meinetwegen lebenslanges Startverbot kriegen, aber Leute wegen eines dummen Fehlers lebenslang zur "Drecksau" zu erklären war schon auf dem Schulhof dämlich. Wir reden hier über Doping, nicht über Kindesmissbrauch oder Mord (und auch da befürworte ich keine Lynchmobs). |
Dann sind wir ja noch viel schneller fertig, da ich das Vertragsangebot (Anmeldung des Teilnehmers) annehme. Oder nicht.
Wir disuktieren hier aber doch die Situation eines Profirennveranstalters. Muss dieser einen ex-Doper dulden? |
Ich kann Arnes Standpunkt sehr gut verstehen.
Man kann nicht einerseits nach Recht+Ordnung rufen und verlangen, daß sich alle an dieses Recht halten müssen, andererseits aber für diejenigen, denen man mit den Mitteln, die genau dieses Recht vorsieht nicht beikommt (und die man gerne eleminieren möchte, weil man davon überzeugt ist, daß sie sich niemals in das Rechtssystem einordnen werden) ein paralleles Sanktionssystem aufbauen. Noch dazu, wenn letzteres dann keine festen Regeln hat sondern jeder dem zu Bestrafenden das zufügen kann, was er für angemessen hält. |
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Nochmals: man muss DEUTLICH unterscheiden zwischen a) Hobbysportler und -wettkampf b) Profisportler und -wettkampf Die vom WADA Code empfohlene 2-Jahres-Sperre ist ausschliesslich Folge des Gerichtsentscheides im Fall Krabbe, nach dem eine laenger Sperre gegen das Berufsverbot verstosse. Das und nur das ist der Punkt, den wir hier diskutieren sollten. Alles andere - Hobbysportler und IMHO auch Halbprofis - faellt in den Bereich der Vertragsfreiheit des (privaten!) Veranstalters. |
dude, bringe doch einfach mal Belege für die Behauptung, der WADA-Code gelte beim Strafmaß für Profis und Amateure in unterschiedlicher Weise!
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Zudem ist der WADA-code Richtlinie und nicht Gesetz. Um Nachfragen vorzubeugen: GFNY ist kein direkter oder indirekter WADA unterzeichner, laesst aber Vor- und Nachwettkampfskontrollen von der USADA durchfuehren und - ausserhalb des eigenen Einflussbereichs - reglementieren. In zwei konkreten Faellen (EPO Doping) hiess das: USADA sperrte fuer zwei Jahre und wir lebenslaenglich. |
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