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https://www.spiegel.de/panorama/just...7-a5d3826b071a
Hier mal von jemanden der juristisch sicher bewanderter ist als viele von uns zusammen. Witzigerweise teilt er meine Meinung und belegt sie sogar mit dem Wortlaut des JGG |
Zitat:
"(Die Jugendgerichtshilfe) unterstützt ... die beteiligten Behörden durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des familiären, sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes des Jugendlichen und äußern sich zu einer möglichen besonderen Schutzbedürftigkeit sowie zu den Maßnahmen, die zu ergreifen sind (...) In Haftsachen berichten die Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschleunigt über das Ergebnis ihrer Nachforschungen." Gerichtsverhandlungen nach JGG habe ich immer so erlebt, dass eventuell die Polizei als Zeuge zum Tathergang und den Ermittlungen des Tatblaufes geladen wurde, die Jugendgerichtshilfe, um über die familiäre, schulische usf. Situation des Angeklagten zu berichten. Deswegen bezeichnet Th. Fischer die Recherche der Stuttgarter Polizei als "überobligatorisch". ;) "Man wird also sagen müssen, dass die Erkundung eines möglichen "Migrationshintergrunds" ziemlich lege artis gewesen ist und sogar ein bisschen überobligatorisch, weil das, wenn es über die Staatsanwaltschaft und die Jugendämter läuft, auch etwas länger dauern kann." Es ersetzt doch nicht die Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe, welche sich natürlich ein eigenes Buld verschafft, d.h. die juristischen Entschedungen laufen jetzt IHMO nicht schneller ab, wenn die Polizei deren Aufgaben erledigen sollte. |
Aber er stellt schön das Dilemma dar, in das die Polizei politisch und medial gedrückt wird.
Machst de nix, ist es falsch. Machst se was, ist’s auch nicht recht. ( ist ja bei vielen Kommentaren zu dem Fall in Oppenau ähnlich) Wobei ich den Drang nach der Erforschung der Herkunft ( in all seinen Bedeutungen) der Krawallos aus rein präventiven Aspekten jenseits von zielgerichteter Ermittlungen in Strafverfahren auch verstehe. Ich glaube keiner will dass solche Events der Partyszene regelmäßig stattfinden. |
Zitat:
Die polizeiliche Recherche der familiären Herkunftshintergründe darf aber nicht wegen des medialen Interesses erfolgen. |
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D.h. die Täter bekommen Strafnachlass, wenn sie aus einer Machoumgebung kommen, weil sie es nicht besser vorgelebt bekommen haben? Das wäre dann in der Tat ein interessantes Ergebnis der ganzen Sache! |
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Ich habe die Begründung von Thomas Fischer verstanden - denke ich, denn er schreibt: Zitat:
Du hingegen siehst das anders, wenn ich dich richtig verstehe? Zitat:
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Meine Aussage bezog sich dahingehend, dass die Landesregierung forderte, dass auf Basis dieser polizeilichen Ermittlungen der Stand der Integration überprüft werden solle. Dass überhaupt sich von polizeilicher Ermittlung Maßnahmen für die politische Arbeit ableiten ließe. Um es noch einmal kurz zu fassen: In Stuttgart lief einiges schief und einige/viele Jugendliche haben teilweise schwere Strafteten begangen. Diese Jugendlichen müssen gefunden werden und einem entsprechenden Verfahren unterzogen werden. Daraus kann jedoch keine allgemeine politische Strategie zur Integration erfolgen. Vielmehr haben die Ereignisse Indizien geliefert. Um solche Strafteten bestmöglich zu verhindern benötigt es empirische Erkenntnisse. Diese kann die Polizei nicht erheben. Darüber hinaus halte ich den Fokus auf Jugendliche mit Migrationshintergrund für problematisch. Es fokussiert ein komplexes Problem auf ein einfaches Merkmal, welches wiederum bei weitem nicht hinreichend differenziert ist. |
Zitat:
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Ausserdem ist der Zweck einer solchen umfangreichen Datenerhebung durch die JGH für die Beurteilung des Strafmaßes und der Resozialisierung des jugendlichen Straftäters im Individualverfahren gedacht und nicht für statistische oder sonstige Erhebungen. Also aus meiner Sicht: Eine etwas weit hergeholte, für mich nicht stichhaltige Argumentation über das JGG zur Rechtfertigung des polizeilichen Vorgehens. Was jetzt die Staatsanwaltschaft wiederum an Daten für die Anklage braucht und erheben darf, weiss ich nicht im einzelnen, bin aber ziemlich sicher, dass diese auch individualbezogen wären und unter Datenschutz stehen, d.h. nicht für die Öffentlichkeit gedacht. |
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