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Hi Kurt D,
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Arne, wie Du selbst schreibst. Recht muß für alle gelten. ;) Du machst an der Stelle genau das was Du verurteilst. Es gibt übrigens auch das Recht zur freien Meinungsäusserung. Es ist auch völlig normal das Rechte miteinander kollidieren. |
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Es wäre interessant, Kurt Denk und Nina Kraft hierzu gemeinsam ins Studio zu bekommen. |
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Bei den oben angemahnten Tugenden von Kurt Denk und Dude ist festzustellen, dass sich beide nicht ganz einig zu sein scheinen. Dude möchte ehemals gedopten Sportler den Zugang zu seiner Veranstaltung erschweren, während Kurt Denk das nicht vor hatte. Bei letzterem bekamen ehemals gedopte Sportler wieder die ganz große Bühne. Gleichzeitig wird kritisiert, dass wir in unserem kleinen TV-Studio mit diesen Menschen sprechen. Da Kurt Denk und meine Wenigkeit in Fragen des Startrechts ehemals gedopter Sportler exakt auf einer Linie zu sein scheinen (nämlich dem WADA-Code), habe ich weiter oben gefragt, worin denn die "Arsch-in-der-Hose" Haltung, auf die es vor allem anderen ankäme, nun besteht. Ich habe keine Antwort erhalten. Diese Debatte wird dadurch etwas wolkig. Ob der WADA-Code gelten soll, brauchen wir nicht diskutieren. Er gilt, und zwar für alle. Grüße, Arne |
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Arsch-in-der-Hose stelle ich mir anders vor. Grüße, Arne |
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1. Dopern wird der Start verweigert. Selbst wenn man rechtlich keine Moeglichkeit haette (!), koennte man eine Meldung des Dopers noch immer mit "Ich will Dich nicht" beantworten. Da wuerde so mancher zurueckzucken. 2. Man kann Profis hofieren oder nicht. Sprich: keine PK Einladung, keine Nennung beim Zieldurchlauf, keine Erwaehnung im Eventheftchen, keine Erwaehnung im Rennticker etc. Du nennst das dann natuerlich "Mobbing" und "Selbstjustiz". Ich nenne das Schutz des Sportes und der sauberen Sportler im Rahmen des Rechtes. Wer nach Recht schreit, muss jegliches Verhalten im Rahmen der Gesetze auch aushalten koennen. Zitat:
Ein finanziell gut ausgestatteter Veranstalter hat doch auch die Moeglichkeit sich rechtlich gegen einen nach Sperre startenden Doper zu wehren. Die Androhung einer Schadensersatzklage, sofern dieser Doper sich platziert und daraus Schaden fuer die Veranstaltung entsteht (Sponsoren!), ist absolut legitim. |
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Wie ist das bei Deinem Radrennen in New York, bist Du an den WADA-Code gebunden? Grüße, Arne |
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Aber selbst wenn wir es waeren: die Gerichtsentscheidung im Fall Krabbe beruhte auf Profisport, waeherend GFNY eine Hobbysportveranstaltung ist, weshalb IMG und GFNY nicht vergleichbar sind. Eine laengere Sperre (lebenslang) duerfte WADA hin oder her, gerichtsfest sein. Das ist im uebrigen bei den italienischen Five Stars League Veranstaltungen (Nove Colli, Maratona etc.) gang und gebe. Und diese sind alle von Federcicilsmo abgesegnet. Du siehst: Dein krampfhaftes Festhalten an Verhaltensregeln (WADA Code), ist nicht zielfuehrend. Der Vorwurf von Mobbing uns Selbstjustiz ist nicht nur harsch, sondern ueberzogen und fehl am Platze. |
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