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Wenn ich mir die einzelnen Posts so durchlese, finde ich es wirklich beängstigend, was das Netz mittlerweile für Möglichkeiten bietet...
Werden jetzt alle Steffen Schreiber, gegoogelt, angeprangert und verurteilt? :Nee: |
kann mich bischi nur anschließen...
vor allem wenn ich lese, dass er irgendwo im grauen mittelfeld ankommt. dann schadet er mit dem doping eher seinem körper als irgendwem hier im forum. ich möchte sein vergehen jetzt auch nicht runterspielen aber wenn sich die staatsanwaltschaft wirklich einschaltet oder die ärtzekammer ist er meines erachtens ebenfalls mehr als genug gestraft für seine dummheit |
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Die Veröffentlichung eines Namens mag bei einem bekannten Profi, zweifelsfrei zugeordnet werden können, aber bei AK´lern sind Verwechslungen und Anschwärzungen Tür und Tor geöffnet. Hier muss dann wohl auch der Datenschutz, bzw. Schutz der Persönlichkeitsrechte, hinten anstehen. Leider gibt der Doping Code der DTU ( 9 Seiten ) und der Doping Code der NADA ( 76 Seiten ) , keine Grundlage für eine genauere Zuordnung des Betrügers ! Quelle ( in Auszügen ) : Anti-Doping-Code (ADC) der Deutschen Triathlon Union (DTU) beschlossen vom außerordentlichen Verbandstag am 08.11.2008 in Frankfurt am Main 11.4 Vertraulichkeit 11.4.1 Die DTU, der Anti-Doping-Beauftragte, der Anti-Doping-Koordinator sowie die ADK behandeln die gewonnenen Erkenntnisse vertraulich. 11.4.2 Die ITU, die NADA und andere Sportorganisationen, Vereine und die Öffentlichkeit sind ab Bekanntgabe der vorläufigen Suspendierung über den Inhalt des Verfahrens und die Rechtsfolgen zu informieren, die sich auf die Teilnahmeberechtigung der betroffenen Person beziehen, soweit dies für einen geordneten Sportbetrieb erforderlich erscheint und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person nicht entgegenstehen. § 8 Sanktionen und Maßregeln 8.1 Sanktionen Die Sanktionen für den Fall eines festgestellten Verstoßes gegen Anti-Doping- Bestimmungen sind in Artikel 10 NADC geregelt. 8.2 Maßregeln außerhalb des Sports 8.2.1 Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6a Arzneimittelgesetz (AMG) ist die DTU verpflichtet, die jeweilige Person zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen. 8.2.2 Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat die DTU die jeweilige Person ebenfalls zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen. Für den Fall des § 31a Abs. 1 BtMG steht die Strafanzeige im pflichtgemäßen Ermessen der DTU. Es ist dabei davon auszugehen, dass ein Eigenverbrauch einer geringen Menge bei max. 3 Konsumeinheiten des Betäubungsmittels vorliegen kann. 8.2.3 Darüber hinaus kann die DTU Berufsorganisationen, Einrichtungen oder weitere Stellen informieren, für die die Kenntnis des Verstoßes von Belang ist. Nationaler Anti Doping Code 10.10 Status während einer Sperre 10.10.1K Teilnahmeverbot während einer Sperre Ein Athlet oder eine andere Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder organisierten Trainingsmaßnahmen teilnehmen (außer an autorisierten Anti-Doping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners oder einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mit- Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden. Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre von mehr als vier (4) Jahren verhängt wurde, darf nach Ablauf von vier (4) Jahren der Sperre an lokalen Sportveranstaltungen teilnehmen, jedoch nicht an solchen der Sportart, in der der Athlet oder die andere Person den Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat, und dies nur sofern diese lokale Sportveranstaltung nicht auf einer Ebene stattfindet, auf der sich der Athlet oder die andere Person ansonsten direkt oder indirekt für die Teilnahme an einer nationalen Meisterschaft oder einer Internationalen Wettkampfveranstaltung qualifizieren könnte (oder Punkte für eine derartige Qualifikation sammeln könnte). Ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/die eine Sperre verhängt wurde, wird weiterhin Dopingkontrollen unterzogen. 10.10.2K Verstoß gegen das Teilnahmeverbot während der Sperre Wenn ein Athlet oder eine andere Person, gegen den/ die eine Sperre verhängt wurde, während der Sperre gegen das Teilnahmeverbot gemäß Artikel 10.10.1 verstößt, werden die Ergebnisse dieser Teilnahme annulliert, und die ursprünglich festgelegte Sperre beginnt mit dem Tag des Verstoßes gegen das Teilnahmeverbot erneut zu laufen. Diese erneute Sperre kann gemäß Artikel 10.5.2 herabgesetzt werden, wenn der Athlet oder die andere Person nachweist, dass ihn/sie beim Verstoß gegen das Teilnahmeverbot Kein signifikantes Verschulden trifft. Die Entscheidung darüber, ob ein Athlet oder eine andere Person gegen das Teilnahmeverbot verstoßen hat, und ob eine Herabsetzung gemäß Artikel 10.5.2 angemessen ist, trifft die Anti-Doping-Organisation, nach deren Ergebnismanagement die ursprüngliche Sperre verhängt wurde. 14.3 Information der Öffentlichkeit 14.3.1 Die Identität eines Athleten oder einer Person, dem/der von einer Anti- Doping-Organisation vorgeworfen wird, gegen Anti-Doping- Bestimmungen verstoßen zu haben, darf von der Anti-Doping- Organisation, die für das Ergebnismanagement zuständig ist, und der NADA nur offengelegt werden, nachdem der Athlet oder die andere Person gemäß Artikel 7.2, 7.3 oder 7.4, und die zuständige Anti-Doping- Organisation gemäß Artikel 7 oder 14.1 benachrichtigt wurde. 14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Disziplinarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti- Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentlichen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Athleten oder der anderen Person, der/die den Verstoß begangen hat, zum Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Dieselbe Anti-Doping-Organisation soll ebenfalls innerhalb von zwanzig (20) Tagen Entscheidungen zu einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen Veröffentlichen, die im Rechtsbehelfsverfahren ergangen sind. Ferner übermittelt die Anti- Doping-Organisation sämtliche Entscheidungen aus Disziplinarverfahren und Rechtsbehelfsverfahren innerhalb des Veröffentlichungszeitraums an die WADA. 14.3.3 Wenn nach einem Disziplinarverfahren oder Rechtsbehelfsverfahren festgestellt wird, dass ein Athlet oder eine andere Person nicht gegen Anti- Doping-Bestimmungen verstoßen hat, darf die Entscheidung nur mit Zustimmung des Athleten oder einer anderen Person veröffentlicht werden, der/die von der Entscheidung betroffen ist. Die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation unternimmt angemessene Anstrengungen, um diese Zustimmung zu erhalten, und veröffentlicht die Entscheidung nach Erhalt der Zustimmung entweder ganz oder in einer von dem Athleten oder einer anderen Person gebilligten gekürzten Form. |
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Anprangern sollte man dann natürlich nicht, wenn man nur google-gestützte Mutmaßungen treffen kann. |
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das war mir schon klar was bischi meinte...
ich wollte aber auch noch anmerken, dass ein stefan schreiber kein schwerverbrecher ist und die jagd nach der person deshalb (er hat ja seine strafe schon bekommen) übertrieben ist. ich hab die informationen aus diesem thread elch...und den hab ich mir auch nur durchgelesen, weil arne ihn in seiner rundschau erwähnt hat...von nun an werd ich mich auch raushalten und einen bogen um den thread machen |
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Denn wenn wir das dulden, dann können wir die Kontrollen auch abschaffen. |
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Ich denke, wir sind hier alle für Fairness und eine fairen Umgang miteinander. Das schließt auch Personen ein, die einen schweren Fehler gemacht haben, also auch Steffen Schreiber.
Wir dürfen aber auch erwarten, dass man uns Fairness entgegenbringt. Doping mit EPO für einen Wettkampf ist ein schwerer Verstoß gegen die sportliche Fairness. Es ist gut und richtig, wenn die Athleten und die Organe, durch die sie vertreten werden, sich dagegen zur Wehr setzen. Eine Strafe gegen den Athleten ist berechtigt und fair, und auch die Durchsetzung dieser Strafe unterliegt dem Fairnessgedanken. Wir können uns das Dopingreglement, die Dopingkontrollen und auch die Wettkampfsperren sparen, wenn wir die Durchsetzung der Sperren nicht für fair halten. Falls es einen zweiten Steffen Schreiber gibt, der mit identischer Altersklasse und ähnlicher Leistungsfähigkeit an Triathlonwettkämpfen teilnimmt, gilt auch ihm gegenüber das Fairnessgebot. Es muss geklärt werden, ob dieser Steffen Schreiber mit der wegen Dopings gesperrten Person identisch ist oder nicht. Sonst hält auf indirekte Weise die falsche Person die Kopf hin für ein Vergehen, das er nicht begangen hat. Denn auch diese Person wird von möglichen künftigen Arbeitgebern gegoogelt werden usw. Die Fairness hat also mehrere Seiten. Grüße, Arne |
Arne, hast Du schon eine Antwort von einem der beiden hohen Herren bekommen?
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Grüßle aus dem sonnigen Baden! Arne :Huhu: |
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Nein, das war nicht ironisch-herabsetzend gemeint, die beiden kenne ich nicht. |
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Passt ja irgendwie hierher. Der Zoll zieht Schmuggel-Bilanz und berichtet über gefundene Dopingmittel.
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Ich nehme mir vor, völlig ohne Handy und Notebook in Urlaub zu fahren, dann werde ich aber ungeduldig und falle ins nächste I-Cafe ein und checke Mails und Umsätze. Bin nun mal ein Controllfreak. |
Ich vermute ja mal, dass die Startliste für Frankfurt vor der Dopingsperre erstellt wurde. Und, hier mögen mich die Juristen berichtigen, ist es ja noch nicht mal gegen die Sperre, auf der Startliste zu stehen, nur starten darf er nicht. Und evtl. hat es der Datenabgleich von XDream einfach noch nicht gemerkt.
Gibt es eigentlich ein zentrales Register, in dem z.B. ein Veranstalter nachschauen kann, ob ein Athlet auf seiner Startliste gesperrt ist? Wenn ich die NADA-Regeln richtig erklärt bekommen habe, dann gilt doch die Sperre auch für andere Wettkampfsportarten. Nun kennen wir uns ja alle im Triathlon, aber weiß ich, ob ein Leichtathlet, Radfahrer oder Schwimmer aus dem Altersklassenbereich gedopt war und nun gesperrt ist? Versteht mich nicht falsch, ich versuche nur zur überlegen, wie man einen solchen Start verhindern kann. Ansonsten macht ja auch die Konsequenz, also eine lebenslage Sperre, wenig Sinn, oder? |
Neues im Fall Contador: http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,752945,00.html
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also man sieht, ähnlich wie im Spitzensport ist auch im Breitensport niemand wirklich verantwortlich bzw. (noch weniger) interessiert da etwas in die Hand zu nehmen. :confused: Da muss ein Betreiber eines Internetforums (Arne!) Gott und die Welt anrufen um da etwas in Bewegung zu setzen. |
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Zumindest bei uns haben die (übrigens sehr netten...) Mädels bei der Registrierung in Abu Dhabi besonders gewissenhaft die Ausweise kontrolliert. Was mich auch immer noch wundert, ist dass es ÜBERHAUPT keinerlei offizielle Pics des Athleten vom Radfahren, Laufen und Ziel gibt. Es gab mehrere Kamerapositionen und die haben geknipst wie blöd. Andererseits war die Leistung des besagten Athleten zwar gar nicht schlecht (insbesondere bei den klimatischen Bedingungen...), aber auch nicht so, daß ich hier einen Stoffer vermuten würde. Es gilt daher für mich immer noch die Vermutung, dass es sich letzlich doch um eine andere Person gleichen Namens andeln könnte. Grüße !!! |
:Nee:
ist ja eigentlich skandaloes. da sitzt so ein sesselpupser bei der dtu und kuemmert sich nullkommanada um seine eigentlich aufgabe. der gehoert doch sofort von seinem stuehlchen entfernt. |
Öffentliche Hetzjagd
Ich bin gegen Doping und nehme keinerlei Nahrungsergänzungsmittel. Im prinzip kann ich meine Leistung mit denen der pioniere vergleichen.
Ich habe aber einige Trainingspartner, die sich im Wettkampf 3-4 schmerzmittel schmeissen. Es bescheissen leider viel mehr als dieser eine überführte Agegrouper. Da er aber weder für die qualifikation noch das Endergebnis eine Rolle spielt, bin ich der Meinung, dass er nur sich selbst betrügt. Denn wenn wir ganz ehrlich sind, geht es den meisten doch eher um eine gute Zeit als um die Platzierung. Durch diese Hetzjagd, ist sein Ruf nun für immer geschädigt sobald man seinen Namen bei google eingibt. Dies halte ich für ein wesentlich höheres Strafmaß als eine Zweijahressperre. Fast übertrieben. Jeder von uns hat irgendwo eine Leiche im Keller. Daher habe ich auch Verständnis wenn Namen in Zukunft nicht öffentlich genannt werden. Heute wird jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf getrieben aber google sorgt dafür, dass man die negativen Schlagzeilen nicht vergisst. Ich will aber dennoch betonen, dass ich bei Profis eine Nulltoleranzgrenze habe. |
naja die aktuellste Sau ist jetzt die DTU die jetzt erstmal erlegt werden sollte :Duell: , dass verhalten ist echt unglaublich :Nee:
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Entscheidend ist ja nicht die Information per se, sondern was Du daraus machst. Fuer Dich hast Du ja schon entschieden, wie Du mit einem Hobbysportler umgehst, der EPO spritzt. Warum traust Du diese Entscheidungsfaehigkeit Deinen Mitmenschen nicht zu? Ich zB finde eine Einweisung in einem solchen Fall am besten. Man koennte in einem ersten Schritt auch ueber einen Fuehrerscheinentzug nachdenken, um die Gefaehrdung unschuldiger Dritter durch so einen Kamikazemitmenschen etws einzudaemmen. |
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Da ist doch kein nationaler oder internationaler Wettkampf bzw. keine Profiliga, sonder eher eine "Privatveranstaltung" der Öl-Multis, oder ? Der DTU A-D-C verweist auf den NADA Code : 10.10 Status während einer Sperre 10.10.1K Teilnahmeverbot während einer Sperre Ein Athlet oder eine andere Person, gegen die eine Sperre verhängt wurde, darf während dieser Sperre in keiner Funktion an Wettkämpfen oder organisierten Trainingsmaßnahmen teilnehmen (außer an autorisierten Anti-Doping-Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen), die von einem Unterzeichner, einer Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners oder einem Verein oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mit- Unterzeichners autorisiert oder organisiert werden, oder an Wettkämpfen, die von einer Profiliga oder einem internationalen oder nationalen Veranstalter autorisiert oder organisiert werden. |
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Ich komme gerade aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus...:Nee: Wobei, vielleicht bringt es ja was. |
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Ein Schelm ist wer böses dabei denkt...
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grandios. :Lachen2:
der laden gehoert zugesperrt. |
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:Cheese: |
Hatten wir den schon? "... lediglich zu Testzwecken..."
http://www.faz.net/s/RubCBF8402E577F...~Scontent.html |
die spanier, hammerhart. :Lachanfall:
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