triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Antidoping (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=10)
-   -   Armstrong verliert alle Tour-de-France-Titel (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=24894)

chris.fall 29.08.2012 13:40

Moin,

Zitat:

Zitat von Rocco69 (Beitrag 798761)
leistungsfördend ist immer relativ. beta-2-sympathomimetika werden einem sprinter sicher mehr bringen als einem schützen. umgekehrt wäre THC für einen Schützen sicher gut, für einen Hürdenspringer zB aber wohl eher ned.

es ging mir im ursprünglich Post auch nur um den (vielleicht etwas akademischen bzw. klugshicerischen) Hinweis, dass eine Substanz nicht leistungsfördernd wirken muss, um auf der Verbotsliste zu landen.

Aber wenn ich diese Diskussion schon versehentlich angezettelt habe: Ja, bei einigen Dingen erschließt sich mir der Sinn dieses Regelwerks nicht!

Der von mir genannte Alkohol ist beispielsweise für Schützen und Motorsport verboten. (Warum sollte klar sein;-) Die Möglichkeit der Einschränkung auf bestimmte Sportarten besteht also. Warum ist dann THC für alle Sportarten verboten?

Es wird auch unterschieden zwischen Substanzen/Methoden, die immer verboten sind, und solchen, die im Wettkampf verboten sind, das ADS Medikament MPH gehört dazu. Ein Dopingverstoß liegt dann vor, wenn die Substanz bei einer Wettkampfkontrolle nachgewiesen werden kann. Wobei der NAchweis reicht, Der Grenzwert ist also die jeweils aktuelle Nachweisgrenze. Ich würde gerne mal die dummen Gesichter sehen, wenn besipielsweise ein ADS Patient in einem Dopinglabor/bei der NADA o.ä. nach den neuesten Testmethoden fragen würde, damit er sein MPH rechtzeitig vor dem Wettkampf absetzen kann...


Viele Grüße,

Christian

HeinB 29.08.2012 14:20

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 798774)
es ging mir im ursprünglich Post auch nur um den (vielleicht etwas akademischen bzw. klugshicerischen) Hinweis, dass eine Substanz nicht leistungsfördernd wirken muss, um auf der Verbotsliste zu landen.

Natürlich nicht, es gibt zur Aufnahme in die Liste noch die Kriterien "Gesundheitgefährdung der Athleten" und "Verletzung des Sportgeistes". In Letzteres kann man natürlich so einiges rein interpertieren, im Hinblick auf Vorbildfunktion von Sportlern usw.

Übrigens steigert THC selbstverständlich die Leistung, denn es macht blöd, und das ist doch oft hilfreich - ich denke da an Fußball etc.

Jetzt aber genug, hier gehts doch um Armstrong und nicht um Phelps.

Rocco69 29.08.2012 15:31

der Scheiss mit Substanzen, die lediglich im Wettkampf verboten sind, ist, dass sie dir nicht einmal sagen können (wollen?), wann man sie absetzen muss. Im konkreten Fall war ich mal eine Woche vor nem Rennen erkältet und hab Aspirin Complex verpasst bekommen. Hab dann stundenlang versucht bei der NADA wen zu erreichen, der mir sagen konnte wieviel und bis wann ich das nehmen darf, ohne bei ner Wettkampfkontrolle Probleme zu bekommen. Bin ich mit einem Säckchen pro Tag schon über dem Ephedringrenzwert? Oder erst mit 9 Säckchen? Ist das Zeug 1 Tag nachweisbar, oder ein Monat? Usw.

Gibt ja genug Sportler, die mit Gras durch die Kontrollen gerasselt sind. Bei Olympia wieder ein Judoka, der sich zwei Wochen zuvor daheim weggeblasen hatte. Doping? Wohl kaum.

anneliese 29.08.2012 15:44

Macca und Maca... wenn das kein Zufall ist...

flaix 29.08.2012 15:48

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 798671)
Wenn sich im Radsport überhaupt nichts geändert hat, warum kann dann ein 40-jähriger Vertreter der alten Generation, der seinen biologisch zu erwartenden Leistungszenit längst überschritten hat, im Jahr 2012 Olympiasieger werden?

weil ein 40jähriger mit dem Hormonspiegel eines 20jährigen kein 40jähriger ist, sondern ein 20jähriger mit 32 Trainingsjahren.

dude 29.08.2012 16:07

Zitat:

Zitat von Rocco69 (Beitrag 798832)
Im konkreten Fall war ich mal eine Woche vor nem Rennen erkältet und hab Aspirin Complex verpasst bekommen.

Waere ein normales Aspirin nicht genug gewesen?

Falls nein, ist ein Wettkampf eine Woche danach dann vielleicht unangebracht?

chris.fall 29.08.2012 19:13

Moin,

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 798792)
Natürlich nicht, es gibt zur Aufnahme in die Liste noch die Kriterien "Gesundheitgefährdung der Athleten" und "Verletzung des Sportgeistes". In Letzteres kann man natürlich so einiges rein interpertieren, im Hinblick auf Vorbildfunktion von Sportlern usw.

von dem Argument der Gesunderhaltung der Sportler halte ich nicht viel. Hinzu kommt noch, dass Regelverstöße, bei denen die Gesundheit anderer Sportler gefährdet ist, längst nich so hart geahndet werden, noch ein so schlechtes Image der Täter nach sich ziehen. Als Beispiele seien nur mal diese beiden Sports"freunde" genannt:

:: Klick ::

:: Klack ::

Und eigentlich sollten die Gesundheit und die Vorbildfunktion der Sportler doch schon durch die vorhandenen Gesetze (Verschreibungspflicht von Medikamenten, Betäubungsmittelgesetz) gegeben sein...


Viele Grüße,

Christian

HeinB 29.08.2012 20:52

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 798878)
von dem Argument der Gesunderhaltung der Sportler halte ich nicht viel.

Dein Argument ist somit, weil sich die Sportler ihre Körper eh kaputt machen, kommt es auf die Schäden durch Doping auch nicht mehr an. Damit stellst du z.B. Beschädigungen des passiven Bewegungsapparats auf eine Stufe mit Nebenwirkungen, die der Eingriff in das endokrine System mit sich bringt. Dazu gehören etwa irreversible Viriisierung bei Frauen, oder der "plötzliche Herztod" mit 45.

Das deine Prämisse falsch ist, weil eben nicht alle Leistungssportler nach ihrer Karriere körperliche Schäden haben, darüber haben wir noch garnicht gesprochen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:24 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.