![]() |
Zitat:
Die 100 insgesamt wurden verbindlich zugesichert. Die genaue Verteilung auf die AKs war offen. -> Verbindlich zugesicherte Eigenschaft wurde zum Nachteil des Kunden geändert (Desweiteren gab es diesbezüglich vorher Gerüchte, Anfragen, schriftliche Dementi, Blabla ...) Zitat:
Das wäre vielleicht relevant, wenn man den individuellen Schaden genau quantifizieren müßte. Beispielsweise das Rennen schon ausgetragen wurde, und dann die Slotzahl gekürzt wurde, ohne Möglichkeit, die vormals zugesicherten 100 Slots beizubringen. Die Entschädigung gestaltete sich dann vielleicht etwas diffzilier ... Zitat:
75 sind sicherlich deultich weniger als 100 und damit "näher an kein Slot" als vorher ... ;) Die Chance, auch für den einzelnen Athleten ist sicherlich gesunken. In welchem Ausmaß auch immer ... |
Zitat:
|
Zitat:
|
i.m.A. sollten wir das per P.N. weiterdiskutieren, da es scheinbar hawaiiambitionierten Triathleten schwerfällt, sich damit abzufinden verarscht worden zu sein, und sie dann schnell unsachlich werden.
Von meiner Seite nur soviel noch: 1. ich wohne in D 2. niemand hat bisher einen Vertrag präsentieren können, wo genau das : Zitat:
|
Zitat:
Wenn die Slotverteilung prinzipiell festgelegten Regeln folgt, kann derjenige in Position evtl. noch nachweisen, daß ihm nun ein Slot entgangen ist. Und dann vielleicht auch über die Höhe dieses Schadens verhandeln ... warum nicht ? Weitergehend ... wenn nun eben diese 25 Slots in einem späteren Rennen an Andere verteilt werden ... vielleicht kann man ihn dann tatsächlich noch zurückholen ... warum nicht ? Wie ist das, wenn ich ein Auto gekauft habe ... und der Händler vor Auslieferung dann noch ein paar Sachen abschraubt und sie einem Anderem verhökern will ... Klar kann ich dann wohl zurücktreten ... Aber wenn er meine bezahlte Klimaanlage noch in der Hand hält ... kann ich sie dann nicht einklagen ? |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
deshalb bin ich ja auch der Meinung das man bei Slot einklagen oder Schadensersatz hier wenig Chancen hat. Rücktritt und Zurückverlangen des Startgeldes ist kein Thema. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:09 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.